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Autor Thema: kurz vor eröffnung  (Gelesen 1641 mal)

markus1b

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kurz vor eröffnung
« am: 14. Februar 2012, 13:19:16 »

Hallo zusammen

Ich stehe kurz vor der Eröffnung der Privatinsolvenz

Mein Lohn wird schon seit ca. 6 Monaten gepfändet. Eine weitere Abtretung ist letzte Woche eingegangen.

Wenn die Abtretung an den Treuhänder beginnt wie wird der Pfändbare Betrag aufgeteilt. Ich habe mal gehört das der Gläubiger der schon Abtretung offen gelegt hat 2 Jahre ab Eröffnung alles bekommt?

Stimmt das? Was passiert mit der 2 Offenlegung?
Wird das Geld vom Arbeitgeber an den Treuhänder überwiesen und er Verteilt?

Wann bekommt der Treuhänder bzw. das Gericht Geld (Gerichtskosten) das Geld?

Danke euch im Voraus
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: kurz vor eröffnung
« Antwort #1 am: 14. Februar 2012, 17:41:01 »

Derjenige Gläubiger, der die ältere Abtretung offenlegt, wird nach § 114 InsO für die Zeit von 24 Monaten nach Eröffnung des Verfahrens bevorzugt. Er bekommt direkt vom Arbeitgeber des Schuldners den pfändbaren Anteil ausgezahlt. Weitere Gläubiger bekommen in dieser Zeit grundsätzlich nichts. Sollte durch die Abtretung innerhalb dieser Zeit eine vollständige Befriedigung des ersten Abtretungsgläubigers erreicht werden, kann für die restlich von diesen 24 Monaten noch verbliebenen Zeit der nächste Abtretungsgläubiger profitieren.
Nach diesen 24 Monaten bekommt der Treuhänder die pfändbaren Anteile. Diese werden dann jährlich nach Abzug der Kosten und Gebühren von Treuhänder und Gericht auf alle Gläubiger anteilig verteilt. Verteilt wird erst, wenn alle Kosten und Gebühren bezahlt sind.
Gespeichert
 
 

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