Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: sarah am 18. März 2009, 21:55:31

Titel: Kurz vor Inso-Eröffnung, dürfen wir eine Unfallvers. für den Nachwuchs abschließ
Beitrag von: sarah am 18. März 2009, 21:55:31
Guten Abend,

wir haben Anfang April einen erneuten Termin bei der Diako um unsere gesammelten Unterlagen der Gläubiger abzugeben, wir möchten also die PI beantragen!

Nun ist es so das wir vergangenen Sommer Nachwuchs bekommen haben, gerne würden wir für unseren Sohn eine Unfallversicherung abschließen die eine Rückzahlung zum 17. Geburtstag vorsieht, dürfen wir diese Versicherung abschließen :gruebel:?

Ich möchte dazu sagen das es sich bei den Schulden um "Altlasten" handelt. Wir leben bereits unterhalb der Pfändungsfreigrenze, kommen aber mittlerweile mit dem vorhandenen Geld sehr gut aus und haben am Ende des Monats immer ein kleines Plus auf dem Konto!

Gruß
Titel: Re: Kurz vor Inso-Eröffnung, dürfen wir eine Unfallvers. für den Nachwuchs abschließ
Beitrag von: Feuerwald am 18. März 2009, 22:24:27
dürfen tut man schon,
evtl. ist es besser bis  nach der Eröffnung zu warten, da die zum Zeitpunkt der Eröffnung bestehenden Verträge ggf. durch den TH gekündigt werden können.

Ob man so eine Versicherung braucht und ob die Konditionen gut sind, kann ich nicht beantworten.

 
Titel: Re: Kurz vor Inso-Eröffnung, dürfen wir eine Unfallvers. für den Nachwuchs abschließ
Beitrag von: paps am 19. März 2009, 17:49:24
Oma und Opa bekommen in dieser Versicherungsart auch gute Konditionen. :thumbup:

Auch sollten Sie sehr genau auf den Anbieter achten.

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