Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: rookie am 27. Mai 2009, 18:15:44

Titel: Lastaschriftrückgabe durch den TH
Beitrag von: rookie am 27. Mai 2009, 18:15:44
Da ich neu bin erstmal hier im Forum herzlichen Gruss an Alle. :hi:

Eine Frage hab ich:

Kann der TH von einem erloschenen Konto ( Bank hat wegen Inso gekündigt ) die Lastschriften zurückholen ??

Hab erst den ersten Termin in 1 Woche bei dem Typ

Ich mein das Konto ist platt wie soll das dann funzen ??

Vieleicht weiss  ja einer was

THX

rookie
Titel: Re: Lastaschriftrückgabe durch den TH
Beitrag von: foxtra am 27. Mai 2009, 21:10:46
 :Welcome:

ja, das kann er, ist leider auch im Allgemeinen üblich. Die zurückgebuchten Beträge werden der Masse zugeführt.

Auf Ihre Frage: "Vielleicht weißt ja einer was" die Gegenfrage: Was wollen Sie wissen?
Titel: Re: Lastaschriftrückgabe durch den TH
Beitrag von: rookie am 28. Mai 2009, 14:29:28
Hi,


na ich wollte wissen ob jemand weisss ob das auch geht bei einem gelöschtem Konto.

Könnte ja warten bis ich den Termin beim TH habe, möcht mich aber vorher schon etwas darauf einstellen

Na zum Glück hab ich fast alles per Überweisung getätigt in letzter Zeit. Ausser Einkäufe im Supermarkt.

Na bin ja mal gespannt.

THX
Titel: Re: Lastaschriftrückgabe durch den TH
Beitrag von: paps am 28. Mai 2009, 19:05:02
Grundsätzlich könnte er auf das gekündigte Konto zugreifen, wenn es wegen Außenständen noch existiert.

Danach dürfte der Zugriff 6 Wochen nach Rechnungsabschluß; bei einem sauberen Konto also der Tag der Schließung + 6 Wochen; unmöglich sein.
Titel: Re: Lastaschriftrückgabe durch den TH
Beitrag von: rookie am 29. Mai 2009, 14:04:49
Hi nochmal,

also ds Konto wurde zum 27.3 gekündigt und am 31. war Rechnungsschluss und konto ist erloschen

Eröffnung der Inso am 11.4......

Ab wann zählen denn die 6 Wochen ?

Bis zur Eröffnung der Inso oder bis der TH die Lastschriften holen will ?

Dann hätte ich vieleicht Glück..das bis dahin die 6 Wochen rum  sind


PS. Das Konto war ein Guthabenkonto ohne Aussenstände
Titel: Re: Lastaschriftrückgabe durch den TH
Beitrag von: foxtra am 29. Mai 2009, 15:09:37
Warum wurde das Konto denn bei der Inso-Eröffnung angegeben, wenn es zu diesem Zeitpunkt schon erloschen war?
Titel: Re: Lastaschriftrückgabe durch den TH
Beitrag von: rookie am 29. Mai 2009, 15:42:20
Hi, Konto war bei Antragstellung noch da..........das war am 16.2

Was da ist muss ich auch angeben.....

Ich hab ein neues seit März nachdem das andere mir gekündigt wurde....weiss der TH aber noch nicht weil ich nicht wusste wem ich das bekanntgeben soll.....

Man wird ja von niemanden aufgeklärt weder beim Anwalt noch sonst irgendwo und Jura studiert hab ich nicht

Gruss

Titel: Re: Lastaschriftrückgabe durch den TH
Beitrag von: paps am 29. Mai 2009, 20:44:24
Der Rechnungsabschluß ist zum Tag der Schließung des Kontos.
Titel: Re: Lastaschriftrückgabe durch den TH
Beitrag von: rookie am 02. Juni 2009, 15:10:43
Na ich bin mal gespannt.

Schliessung bzw. Abschlussrechnung war am 31.03

Titel: Re: Lastaschriftrückgabe durch den TH
Beitrag von: rookie am 08. Juni 2009, 17:23:26
Keine Rückgabe von Lastschriften....TH wollte nicht mal Kontoauszüge von mir...hat den gar nicht interessiert.

Denke mal die machen das nach Lust und Laune..........
Titel: Re: Lastaschriftrückgabe durch den TH
Beitrag von: stef1601 am 08. Juni 2009, 18:18:14
Also unserer macht das auch nicht. Hat sie zumindest heute beim Termin gesagt. Kontoauszüge wollten sie dennoch sehen, aber Rückgabe von Lastschriften machen sie nicht.
Titel: Re: Lastaschriftrückgabe durch den TH
Beitrag von: rookie am 08. Juni 2009, 19:01:52
Vielleicht kommt ja nochwas........was ich noch Nachreichen soll.....weiss ja auch nicht was denen im Kopf rum geht...

Aber ich denke jeder TH macht was andres....so nach freiem Ermessen....die einen nehmen dich auseinander...Andere wollen noch net mal das sehen was ich eigentlich zum Termin mitbringen sollte...so wie bei mir.....

Denke mal die sind auch überordert mit den ganzen Inso`s.....keine Ahnung.

Jedenfalls hab ichs hinter mir

Titel: Re: Lastaschriftrückgabe durch den TH
Beitrag von: Tatum am 09. Juni 2009, 15:55:28
Aber ich denke jeder TH macht was andres....so nach freiem Ermessen....die einen nehmen dich auseinander...Andere wollen noch net mal das sehen was ich eigentlich zum Termin mitbringen sollte...so wie bei mir.....

...und ich hatte noch nicht mal einen Termin  :whistle: 
Titel: Re: Lastaschriftrückgabe durch den TH
Beitrag von: rookie am 10. Juni 2009, 11:12:05
Den bekommst du ......be a patient........... :whistle:
Titel: Re: Im Ernst?
Beitrag von: Leopold Bloom am 12. Juni 2009, 23:55:19

Kann der TH von einem erloschenen Konto ( Bank hat wegen Inso gekündigt ) die Lastschriften zurückholen ??

rookie

Ist ein Insolvenzantrag für die Bank ein Kündigungsgrund?

Und wie willst du ohne konto zurechtkommen?
Und betrifft das auch das Firmenkonto?

Gruß
Leopold Bloom
Titel: Re: Lastaschriftrückgabe durch den TH
Beitrag von: rookie am 14. Juni 2009, 09:52:23
Eine Insolvenz ist kein Kündigungsgrund wird aber i.d.R. gemacht.

Einen Grund für die Kündigung muss die Bank nicht nennen.....

Ich hab ein Ombudsmannverfahren angestrebt...bei mir wars das Gleiche....Kündigung ohne Grund......wahrscheinlich aufgrund von einem SCHUFA-Eintrag

ES betrifft alle Konten....
Titel: Re: Lastaschriftrückgabe durch den TH
Beitrag von: Karl37 am 14. Juni 2009, 10:45:12
Also ich hatte 2 Konten bei meiner Bank.
Das eine in Minus und das andere etwas im Plus.

Die hatten mir beide Gekündigt.
Und natürlich mit dem Minus verechnet.

Das schlimmste war noch das der der TH keine Lastschriften zurück gehohlt hatte, sondern meine EX Bank.
Die hatte alle Lastschrifen die nicht älter als 6 Wochen waren zurüclgehohlt.

Gott sei Dank keine Miete usw.Das hatte ich ja überwiessen.
Aber zweimal Strom und zweimal meine Krankenversicherung.


Gruss Karl
Titel: Re: Das ist ja interessant. eine Bank kann also eine Geschäftsbeziehung nach Lus
Beitrag von: Leopold Bloom am 14. Juni 2009, 12:42:59
@ Karl: Wusste ich auch noch nicht; ich dachte immer, es müssten irgendwelche Unregelmäßigkeiten in der Geschäftsbeziehung vorgefallen sein.
Weisst du noch, was die Bank als Grund der Rücklastschriftgegenüber dem Lastschrifteinreeicher  angegenben hat?

Bei einem Privatkonto geht es ja noch, zur Not kommt man als Privatmann mit einem Sparkonto durch.
Obwohl ich mich schon frage, was meine Hausverwaltung sagt, wenn ich einmal im Monat mit der Miete vorbeischauen würde. :hi:

Aber was ist, wenn die Bank das Geschäftskonto kündigt ohne Grund?
Als Geschäftsmann bist du ohne konto echt aufgeschmissen.  :neutral:
Weiß dazu jemand etwas?

Gruß Leopold Bloom
Titel: Re: Lastaschriftrückgabe durch den TH
Beitrag von: rookie am 16. Juni 2009, 13:12:14
Der TH braucht kein Grund die Lastschriften innerhalb der 6-Wochen-Frist zurück zu holen.....

Die Bank kündigt ALLE Konten..auch Sparbücher, Geschäftskonten usw.....auch andre Banken ( sofern mehrere Konten ) werden auch kündigen.

Was Dein Vermieter sagt weiss ich nicht.....wird wohl dumm gucken.  :whistle:

Die Bank braucht kein Grund das Konto zu kündigen.Und nen Grund wird sie niemals nennen.

Nicht nur als Geschäftsmann bist Du ohne Konto aufgeschmissen.Andere auch.

So ist das
Titel: Re: Lastaschriftrückgabe durch den TH
Beitrag von: Leopold Bloom am 16. Juni 2009, 22:43:34
Je mehr ich hier mitlese, um so mehr kommt mir das Spielchen nur allzu bekannt vor.

Nach den verschiedenen Erfahrungsberichten scheint es das Selbe zu sein wie bei der Arge:
Am besten, du machst überhaupt nichts und vermeidest es tunlichst, einen Job zu erhalten (beim IV: irgendwelche Einkünfte zu erzielen)
Zur Jobvermeidungsstrategie gehört natürlich auch dazu, sich regelmäßig zu bewerben und 90% der für Bewerbungen reservierten Zeit in die richtige Dokumentation derB ewerbungsbemühungen zu stecken.

Wer sich daran hält, und nichts, absolut NICHTS tut (verdient), hat ein geruhsames Leben.

Wehe aber, dreimal wehe, es ereilt einen Tatsächlich das Schicksal, einen Job (resp. ein lukratives Geschäft) aufzutun.

Das macht der Arge (dem Insolvenzverwalter) nur unnötige Arbeit, und wer sich so etwas untersteht, denen Arbeit auf den Tisch zu stapeln, bei dem werden sie sich zu rächen wissen.

Zumindest habe ich nach einigem Mitlesen im Forum jetzt das Gefühl, das Wesen der Insolvenz endlich besser verstanden zu haben.
Dann war ich ja bisher ganz schön auf dem Holzweg.
Ich hab doch in meiner jugendlichen Naivität tatsächlich angenommen, denen gings darum, dass
ich was bezahle, wenn nicht alles, so doch einen Teil, und dass sie mich folgerichtig in meinem Erwerbsstreben in deren eigenen Interesse unterstützern würden.

Hab ich mich scheinbar getäuscht.
Seis drum. Besser jetzt was  gelernt als erst im Insoverfahren.
Weiß ich dann, worauf ich mich einzustellen und wie ich mich zu verhalten habe.  :wink:

Gruß Leopold Bloom
Titel: Re: Lastaschriftrückgabe durch den TH
Beitrag von: lucca_m am 17. Juni 2009, 08:01:00
Ist ein Insolvenzantrag für die Bank ein Kündigungsgrund?
> Ja, da Veränderung der wirtschaftlichen Verhältnisse.

Und wie willst du ohne konto zurechtkommen?
> neues Konto nach Insolvenzeröffnung beie einer anderen Bank beantragen. (Dazu gibt es hier sehr viele Beiträge)

Und betrifft das auch das Firmenkonto?
Als Einzelunternehemr ist man keine Firma! Geht man als Einzelunternehmer in die Insolvenz, sind alle Konten betroffen.
Titel: Re: Lastaschriftrückgabe durch den TH
Beitrag von: makro am 17. Juni 2009, 18:36:04
Und betrifft das auch das Firmenkonto?
Als Einzelunternehemr ist man keine Firma! Geht man als Einzelunternehmer in die Insolvenz, sind alle Konten betroffen.

Das hatte ich dem Leopold auch schon versucht zu erklären, aber es ist schwierig.....

Der einzige Unterschied beim Einzelunternehmer zwischen Privat- und Geschäftskonto sind die erheblich höheren Gebühren des Geschäftskontos. Ansonsten ist es der Bank sowas von egal wie sich das Konto nennt, wenn die dich loswerden wollen, dann tun die das. Einfach so!
Titel: Re: Lastaschriftrückgabe durch den TH
Beitrag von: dobberstein am 18. Juni 2009, 11:26:58
Ich bin für die Kennzeichnungspflicht von Banken:
" Vorsicht Banken  gefährden Deine Finanzkraft."