Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: tinelo21 am 21. September 2010, 15:37:24
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hallo
ich habe ja letztes jahr bereits im forum nachgefragt wie das mit dem weihnachtsgeld ist. nun bekomme ich diese jahr wieder ein 13. montatsgehalt, mir sagte jemand im forum das ich 500 euro für mich behalten darf wieso aber musste ich letztes jahr dan trozdem meinem th geld nachzhalen hatte 550 und 94,40 musste ich nachzahlen der sagte mir das würde nicht stimmen mit den 500 euro aber erklären wollte er mir das auch nicht
ich kenne meinen th nicht mal bin 2 jahre in der inso aber kenne den nicht er bekommt nur meine abrechungen und ich bezahle dan braf was über ist. Bei fragen habe ich immer nur die sachbearbeiterin dran die mir auch nie was sagen kann.
wer kann mir helfen wie das berechnet wird mit dem weihnachtsgeld
vielen dank im vorraus
tinelo21
PS bin seit 2 jahren in der privat inso aber noch nicht in der whp
hier ist die rechung
676,68 gehalt
174,70 überstunden gehalt
589,32 Zuwendung sprich weihnachtsgeld = 1440,70 brutto Netto 1120,45 davon musste ich dan 94,40 euro nachzahlen und ich hatte noch einen nebenjob mit ca 170 euro netto dazu
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Grundsätzlich ist die Hälfte des Weihnachtsgeldes (höchstens jedoch 500 EUR) Unpfändbar! Sprich 500 EUR bleiben auf jedenfall! Das restliche Gehalt ist pfändbar gemäß Pfändungstabelle!
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mhhh ist die berechung die ich oben angeben habe da richtig so diese jahr wäre es wie folgt
gehalt 680
überstungen 378
Weihnachtsgeld 600= 1658 brutto ca 1300 netto plus 200 euro nebenjob = insgesammt 1500 euro netto
und wie berechnet sich das jetzt
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Hallo,
§ 850 ZPO unterscheidet nicht zwischen Brutto + Nettobetrag, insofern bin ich mir sicher, daß Sie bei diesen Summen das volle Netto behalten dürfen und in diesem Monat nichts gepfändet wird.
vereinfacht sieht die Berechnung so aus.
Gesamtbrutto inkl. Weihnachtsgeld = 1440,70 Euro
Netto abzgl. Lohnsteuer und Sozialabgaben = 1120,45 Euro (dieser Betrag wird sonst gemäß Pfändungstabelle für die Pfändung zugrunde gelegt, aber diesmal ist ja der Weihnachtsgeldfreibetrag von 500 Euro enthalten, sodaß der Auszahlbetrag größer ausfällt.
Das müsste Ihr TH eigentlich wissen, wenn nicht, verweisen Sie Ihn auf § 850 ZPO, Passus Weihnachts,- und Urlaubsgeld.
Viel Erfolg,
Doktor Mabuse
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vielen dank ich habe meinem th einen email geschrieben in der ich ihn drum gbeten habe mir das mal zu erklären bin mal gesapannt was geantwortet wird
gilt dies auch eigendlich für mehrarbeit also überstunden
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676,68 gehalt
174,70 überstunden gehalt
589,32 Zuwendung sprich weihnachtsgeld = 1440,70 brutto Netto 1120,45 davon musste ich dan 94,40 euro nachzahlen und ich hatte noch einen nebenjob mit ca 170 euro netto dazu
Hier ist mehreres zu beachten:
Überstunden sind zur Hälfte unpfändbar
Zuwendungen = Weihnachtsgeld (das müßte erst mal nachgewiesen werden; ich unterstelle aber, dass es so ist) hier ist die Hälfte unpfändbar. da 1.000,- brutto nicht erreicht werden !!
So nun die Rechnung:
1.120,45
- 87,25 Überstunden
- 294,66 1/2 Weihnachtsgeld
= 738,54 also nichts pfändbar
ohne Zuwendung = 1033,20 somit 31,40 pfändbar
Bei Zusammenrechnung mit dem Nebenjob
Mit Zuwendungsberücksichtigung = 908,54 Netto also nichts pfändbar
Ohne Zuwendungsberücksichtigung = 1203,20 also 150,40 pfändbar.