Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: anna1977 am 16. Juni 2010, 22:06:09
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:neutral:
Ich bin nach dem Lesen einiger Beiträge noch mehr verwirrt ... :mad2:
Das einzige was von meinem Guthabenkonto bei der POBA abgebucht wird ist das Essensgeld meines Sohnes für die Ganztagsschule . Dies immer zum 15. des Monats ! Soll ich bevor mein PI Verfahren nun endgültig eröffnet wird , das Geld fürs Essen in der Schule selbst überweisen ? Ich hab Angst das selbst dies vom TH zurückgeholt wird ! Oh mann , weiss jemand Rat ? Ansonsten überweise ich Miete und alles nötige online !
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:gruebel:
..und holt der Treuhänder auch die letzten Essensgeld Lastschriften zurück wenns Verfahren eröffnet wird ??? :cool:
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Meiner hats nicht gemacht aber es kommt auf den TH an!
Sicher ist sicher!!
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Danke Fallera ! Er liest doch vorher bevor er das Geld zurückholt ? ! Da steht ESSENSGELD für Sohn ... ! Dann wird es das bestimmt nicht zurückkommen lassen ? ! :dntknw:
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Ich denke Nein! Aber Umstellen auf Überweisung ist in dem Fall sicherer!
PS: Nicht alle TH sind Unmenschen! Meiner ist z. B. ein sehr netter Mensch!