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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Lastschrifteinzug durch Treuhänder  (Gelesen 3844 mal)

Schwesterchen

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Lastschrifteinzug durch Treuhänder
« am: 12. Januar 2009, 18:45:56 »

Hallo an Alle,

Heute hatte ich meinen ersten Termin bei meiner Treuhänderin, ich befinde mich seit dem 12.12.2008 in der PI. Die TH eröffnete mir meine Lastschriften zurück zu buchen. Erst einmal musste ich doch schlucken, so hätte doch unsere Schuldenberatung mich darauf hinweisen können, tat es aber nicht. Viel Lastschriftverfahren haben wir nicht, aber Miete, Strom,Telekom( wobei der Vertrag Telekom auf meinen Erwachsenen Sohn läuft) wir zahlen nur.  Es kullerten mir schon die Tränen, denn es ist mir äußerst peinlich dem Vermieter gegenüber. Durch Krankheit haben wir unser Haus verloren /Zwangsversteigerung und PI angemeldet. Meine Frage ist jedoch, das Verfahren meines Mannes läuft noch, sollten wir jetzt alle Lastschriftverfahren umwandeln? Ich denke dass, wenn mein Mann PI eröffnet wurde, dann auch noch einmal der Treuhänder Lastschriften zurück holt.  Kann ich die Stromrechnung(Nachzahlung) selbst zurückbuchen lassen und dem Stromanbieter als Überweisung buchen lassen? Ein Auto haben wir auch, das läuft auf meinen Mann, könnte ich es auf meinen Sohn umschreiben lassen die Raten weiterhin zahlen? Meine TH äußerte sich dazu wenig, weil es ja nicht auf meinen Namen läuft.
Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen, ich bin ziemlich verzweifelt.
Gruss Schwersterchen
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Schwesterchen

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Re: Lastschrifteinzug durch Treuhänder
« Antwort #1 am: 13. Januar 2009, 13:19:43 »

Schade das mir keiner weiterhelfen kann, ich wurschtele mich mal so durch den Tunnel ........
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paps

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Re: Lastschrifteinzug durch Treuhänder
« Antwort #2 am: 13. Januar 2009, 20:21:30 »

Sorry dass bisher keiner geantwortet hat.
Sie können bei Ihrem Mann jetzt auf Überweisung umstellen.

Bei Ihrem eigenen Konto geht es nur für künftige Buchungen.

Sie dürfen auch nichts selber zurückholen.

Die Telekomforderung  müßte ihr Sohn bezahlen.
Die Strom- und Mietkosten sind dadurch Insoforderungen und dürfen durch Sie nicht bezahlt werden.
Ihr Mann könnte aber noch zahlen, wenn er mit im Versorgungs- und Mietvertrag steht.

Ein Auto so kurz vor der Inso umzuschreiben ist riskant.
Wer ist Eigentümer?
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Schwesterchen

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Re: Lastschrifteinzug durch Treuhänder
« Antwort #3 am: 13. Januar 2009, 21:45:26 »

Hallo Paps,

Vielen Dank für die Antworten. Der Eigentümer des Autos ist mein Mann, die Inso bei ihm ist noch nicht durch, kann noch etwas dauern.
Weiß jemand was die mit dem Geld machen was sie auf Lastschrift zurückholen. Was ich bei der Sache nicht verstehe ich haeb ja nix Pfändbares, soll heissen kein pfändbarer Betrag  und davon holen sie sich jetzt die Lastschriften zurück, das versteht doch kein Mensch. Unser Schuldnerberater kannte das gar nicht, in Niedersachsen ist das wohl noch nicht. Wir sind aber nach Hamburg gezogen wo es seit einiger Zeit gang gäbe ist.
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zockerman

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Re: Lastschrifteinzug durch Treuhänder
« Antwort #4 am: 13. Januar 2009, 21:58:37 »

das würde mich auch alles brennend interessieren.
Ich hab morgen den ersten Termin beim IV, und im Schreiben wird schon nach gezahlter Kaution, Vermieter usw. gefragt ( siehe anderer Thread )
Kaution ist über das Konto meiner Lebensgefährtin gelaufen. Wird sie deshalb, oder z.B. weil gemeinsamer Mietvertrag  bei meiner Inso mit herangezogen ?
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Politik ist die Kunst, von den Reichen das Geld und von den Armen die Stimmen zu erhalten, beides unter dem Vorwand, die einen vor den anderen schützen zu wollen.
 

Schwesterchen

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Re: Lastschrifteinzug durch Treuhänder
« Antwort #5 am: 14. Januar 2009, 18:14:10 »

Da habe ich doch glatt noch mal eine Frage, meine Treuhänderin beziehungsweise deren Sekretärin hat mich heute angerufen, und fragte mich wem das Konto gehören würde. Auf den Auszügen steht nämlich als Kontoinhaber nur mein Mann. Nun fragte sie mich ob es mir auch gehöre, ich bin aber der Meinung ich habe nur Vollmacht, der Inhaber ist mein Mann, somit können sie ja auch nicht die Lastschriften zurück buchen. Sie müssten dann doch warten bis mein Mann auch die Inso durch hat oder?
Wenn es denn so wäre, wäre ich ja Happy :juchu: :thumbup:
Und wieso sperren die das Konto?  Das hat sie mir nicht gesagt, die Treuhänderin, oder ich einfach so schockiert ich habe ja sowieso nur geheult als sie mir dass, mit den Lastschriften erklärt hat.

Gruss Schwesterchen
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paps

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Re: Lastschrifteinzug durch Treuhänder
« Antwort #6 am: 14. Januar 2009, 18:21:30 »

Das AG Hamburg hat bereits über die "Rechtmäßigkeit"  entschieden.
So ist halt die Selbstbedienungsmentalität.

Das Geld wird dann dem Anderkonto überwiesen und dient den TH- und Gerichtskosten.

Kündigungen des Mietvertrages und Versorgungsvertrages sind nicht zu erwarten, da kein Verschulden des Insolventen vorliegt.
Sicherlich wird der eine oder andere natürlich ein entsprechendes Schreiben z.B. seines vermeiters bekommen.
Dann soll das doch der TH abklären.

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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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hope2014

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Re: Lastschrifteinzug durch Treuhänder
« Antwort #7 am: 20. Januar 2009, 04:08:25 »

Du wurdest wenigstens vorher informiert - mit hat der IV gerade Telefon-Lastschriften aus Oktober (!) zurueckgeholt :/ - was ich vor allem unter Kostengesichtspunkten merkwuerdig finde... Mit welchem Recht holt ein IV eine Lastschrift ueber 12 EUR zurzueck, wenn mir dadurch 10 EUR Zusatzkosten entstehen???

Bin ich froh, dass 'der Rest' nicht per Lastschrift geht, sonst haette der wahrscheinlich noch mehr Schaden angerichtet :(

h.
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Schwesterchen

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Re: Lastschrifteinzug durch Treuhänder
« Antwort #8 am: 20. Januar 2009, 07:36:23 »

Das verstehe einer, ich nicht. Es kostet auch noch 10 Euro? Was mich interessiert ist noch einmal folgendes, wenn nun mein Mann die Inso durch hat, wollen die ja wieder an das Konto, kann man das umgehen indem man dann das Konto umschrieben lässt auf meinen Namen?
Dadurch dass auf dem Konto das wir jetzt hatten der Kontoinhaber mein Mann ist( was mehr oder weniger ein Versehen von uns war, es sollte eigentlich ein oder Konto sein)  konnten sie die Lastschriften nicht zurückbuchen, rein theoretisch müsste das dann ja auch anders rum funktionieren, bin ich Kontoinhaber, ist es ja mein Konto und nicht Konto meines Mannes und sie können nicht rückbuchen.
Die Frage ist bloss ob dann die TH rumzicken.
Sorry wenn alles verwirrend ist aber ich habe echt keine Lust das die uns die Miete von 5 Monaten rückbuchen, umgestellt haben wir inzwischen. Wie lange können die eigentlich zurück buchen?
Gruss Schwesterchen
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hope2014

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Re: Lastschrifteinzug durch Treuhänder
« Antwort #9 am: 20. Januar 2009, 17:16:48 »

Wie lange können die eigentlich zurück buchen?
alles, was nicht innerhalb der 'Genehmigungsfrist' (sechs Wochen nach Rechnungsabschluss, der ist bei mir zB. quartalsweise) nachtraeglich (durch nicht-widersprechen) genehmigt wurde - also theoretisch koennte bis zum 15.2. noch eine Lastschrift vom 1.10. zurueckgerufen werden - bei laufend gezahlten Mietkosten zB. waeren das Anfang Februar dann 5 Monatsmieten!

Klar, da kommt eine Menge Kohle zusammen, aber im Grunde ist das deoch der Rausschmiss aus der Wohnung, die Kuendigung von Telefon- und Stromvertraegen - oder gibt es da eiune Sonderregelung nach dem Motto "wie streichen jetzt mal die letzten Monate, und ab heute wird wieder puenktlich gezahlt"?

*kopfschuettel*
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Schwesterchen

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Re: Lastschrifteinzug durch Treuhänder
« Antwort #10 am: 20. Januar 2009, 17:36:28 »

Nein, soweit ich weiß ist man geschützt vor Kündigung aus der Wohnung. Ich habe aber schon von Strom Abschaltungen gehört. Alice soll auch ganz schnell kündigen, lt meiner TH.
Bis zu 5 Monaten? Ich falle um, mein Vermieter will zum Beispiel nicht dass ich Überweisungen tätige, da mus sich wohl dann mal anrufen und ganz deutlich erklären, warum ich überweisen möchte.*seufz*
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hope2014

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Re: Lastschrifteinzug durch Treuhänder
« Antwort #11 am: 20. Januar 2009, 17:51:28 »

ich denke, dass man (wenn man schon einen Miet-Kuendigungsschutz geniesst (wo steht das genau?)) sich ggf. gegen eine Stromsperre gerichtlich wehren kann (schon vor der Sperre), da ja 'nur' die alten Lastschriften zurueckgeholt werden (wobei, werden nur die bis zur IV-Eroeffnung zurueckgeholt, oder auch die danach? Imho duerften ja nur die Lastschriften 'davor' zurueckgeholt werden).

Alice? Na gut, dass ich da nicht mehr bin :)

Aloternativ koennte man ja alle Zahlungen, die per Lastschrift laufen *muessen*, ueber ein andere Konto (3. Person) laufen lassen, auf das man dann vorher ueberweist - Ueberweisungen koennen ja nicht gecancelled werden.

Wie es hier schonmal aufkam, finde ich es trotzdem "wider Treu und Glauben", wenn nach so langer Zeit mal eben alles zurueckgepfiffen werden kann - man denke da zB. 'nur' an die Miete, das kann einen Vermieter schon ganz ordentlich in's Straucheln bringen - naja, so erhalten sich die IV wenigstens ihre Jobs, und die ihrer Angestellten, bravo :/

h.
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Insokalle

Re: Lastschrifteinzug durch Treuhänder
« Antwort #12 am: 20. Januar 2009, 18:46:10 »


s. Antwort#6

Mieterschutz: § 112 InsO, § 543 Abs. 1 BGB
Verbraucherschtz bei Stromlieferung: §§ 19-21 StromGVV und AGB Versorgungsunternehmen

Die Rückbuchung von Lastschriften durch den IV/TH (nur bei denen vor Eröffnung möglich) ist kein Verschulden des Schuldners.
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