Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: radix am 05. Januar 2010, 19:49:54

Titel: Lastschriftenrückbuchung
Beitrag von: radix am 05. Januar 2010, 19:49:54
Hallo an alle,
war gestern beim IV. Netter Mensch, aber klar mit "Vorsicht" zu genießen! Laut seiner Aussage gibt es durch den BGH keine eindeutige Rechtsprechung betreffend der Lastschriftenbuchungen.
Dies liegt wohl im Ermessen des jeweiligen IV´s. Bei mir läuft mein KTO "Gott sei Dank" weiter wie bisher. (Bekomme Sozialleistungen)
 Meine Genossenschaftsanteile werden auch nicht eingezogen, muß aber die gesamt Summe in Raten der Masse zuführen. Eigentlich kein schlechter Deal, da der Iv ja erstmal seine Kosten deckt. Damit fange ich in 6 Jahren nicht schon wieder eine Ratenzahlung an. Meine Bedenken sind aber, dass das IV-Gericht mir dann nicht mehr die Kosten stundet. Meines Erachtens, kostet eine Inolvenz so ca 2000 €. Weiß vielleicht jemand wie da die Kosten an den IV und dem Gericht gesplittet werden? (werden sie überhaupt?)
Titel: Re: Lastschriftenrückbuchung
Beitrag von: paps am 05. Januar 2010, 23:16:16
Da der IV schon tätig wurde, müssen zumindest die Eröffnungskosten gestundet sein.

Wenn Sie jetzt die Anteile in Raten zur Masse zahlen, wird daraus die Vergütung des IV berechnet.
Rechnen Sie hier mit 30-40 %.
Der Rest geht an das Gericht, zur Begleichung der Eröffnungs- und Verfahrenskosten.

Bleibt dann noch was übrig, bekommen Ihre Gläubiger auch noch etwas.