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Autor Thema: Lastschriftverfahren  (Gelesen 1503 mal)

Maria1969

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Lastschriftverfahren
« am: 10. Mai 2009, 14:27:54 »

Hallo Ihr fleißigen Moderatoren,

ich habe schon wieder eine Frage , auch wenn ich zu dem Thema schon einiges gelesen habe.

Ist es richtig, dass Lastschriftverfahren von den letzten 3 Monaten zurückverlangt werden können? Ich dachte nämlich, man kann die nur 6 Wochen lang rückgängig machen.

Und werden dann alle rückgängig gemacht? Auch z.B. die Autosteuer, die man ja teilweise nur noch mit dem Lastschriftverfahren bezahlen kann.
Wenn ja, was ist dann mit der Steuer. Der Staat kann dann das Auto stillegen, dass ich benötige, um zur Arbeit zu kommen. Denn mein AG hat seine Produktion auf der grünen Wiese, wo kein Bus hinfährt.


Über eine Antwort bin ich wie immer hocherfreut :cheesy:

LG

PS. Werde meine SB auf den Pott setzen, dass sie mich diesbzgl. nicht beraten hat! Gut das es Euch gibt :thumbup:
Gespeichert
 

paps

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Re: Lastschriftverfahren
« Antwort #1 am: 10. Mai 2009, 18:35:04 »

In der Regel können Lastschriften bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist zum Rechnungsabschluß zurückgeholt werden.
Z.B:Macht die Bank alle 1/4 Jahre einen Rechnungsabschluß, wäre eine Rückholung für 4,5 Monate möglich.

Ja es werden alle Lastschriften widerrufen,somit müßte die Steuer erneut entrichtet werden.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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