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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!  (Gelesen 14242 mal)

makro

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Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
« Antwort #20 am: 17. Juni 2010, 00:20:18 »


Sehr witzig... -nix gegen Provokation - dann sollte sie auch fundiert sein. Und zur Thematik passend.
Oder postet hier einer "von der anderen Seite"?  :gruebel:


Jawohl, wer nicht für mich ist, der muss ja gegen Dich sein!

Ich verstehe das Problem immer noch nicht (ja, ich kann lesen)! Meine Frau hat mit meiner Insolvenz nicht ein bisschen zu tun und hat auch keinerlei Probleme dadurch. Weder finanziell noch sonst irgendwie!

Nenne mir doch mal bitte die Unterschiede zwischen folgenden Vorgehensweisen:

-Bank holt Lastschrift zurück, weil keine Deckung
-Kontoinhaber holt Lastschrift zurück, wegen Widerspruch
-TH oder IV holt Lastschrift zurück, wegen Widerspruch

Ich sehe eigentlich keinen großen Unterschied. Der IV/TH darf es da er die Verfügungsgewalt über das Konto hat, genauso wie der Kontoinhaber, die Bank macht es aufgrund der AGBs.

Ganz besonders regt es mich übrigens auf das Du jedem der dir nicht sofort zustimmt unterstellst, er wäre von der "anderen Seite" oder eben einfach mal zu doof.
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Ollertyp

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Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
« Antwort #21 am: 17. Juni 2010, 00:45:16 »

Hallo makro,

1.) -Bank holt Lastschrift zurück, weil keine Deckung  - laut Banken-AGB muss sie kein geld verleihen, wenn sie nicht will-

2.) -Kontoinhaber holt Lastschrift zurück, wegen Widerspruch - a) laut Banken-AGB hat der Kontoinhaber ein Widerspruchsrecht, da er selbst die Bank nicht beauftragt hat diese Zahlung auszuführen, sondern der Empfänger behauptet gegenüber der Bank, dass ihm eine Einzugsermächtigung vorliegt - kann ja jeder behaupten, der die Bankverbindung kennt.
b) Steht dem Empfänger allerdings das Geld zu, ist der Lastschriftwiderspruch sittenwidrig


3.) -TH oder IV holt Lastschrift zurück, wegen Widerspruch - eigentlich kann er nur wegen 2. a) widersprechen, denn eigentlich darf er nicht tun, was nicht auch der Kontoinhaber tun dürfte. D. h. 2. b) darf er eigentlich nicht
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Ollertyp

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Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
« Antwort #23 am: 17. Juni 2010, 01:11:31 »

Stellt Euch mal vor, die Energieversorger und Versicherer kämen auf die Idee nur noch Daueraufträge oder Überweisungen zuzulassen. Der Personalaufwand wäre enorm und würde sich an den Kosten bemerkbar machen, die der Einzelne zu zahlen hätte.

Für den Einzelnen, der im Insolvenzverfahren ist,  mögen die Lastschriftrückrufe des Treuhänders gar nicht so schlimm sein - aber guckt Euch das mal in der Masse an - wieviele Eröffnungen bundesweit pro Jahr? Wieviele kleine Vermieter gehen Pleite, aufgrund der Mietausfälle? - Dominoeffekt.

Und ich gehe noch nicht über die Brücke, dass es für die Forderungen die Restschuldbefreiung gibt. Denn es fehlte der außergerichtliche Einigungsversuch. Die "Anmeldetheorie" stammt aus dem normalen Insolvenzverfahren. Und die Lastschiftwidersprüche gibt es im Verbraucher-Inso noch nicht so lange. Aber vielleicht verbürgt sich ja der eine oder andere Treuhänder dafür  :wink:
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Morrowind13

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Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
« Antwort #24 am: 17. Juni 2010, 02:52:43 »

Das habe ich gerade meiner Basnk geschrieben wo ich mein Girokonto habe.
Mal sehen was die mir Antworten.

Guten Morgen.
Ich hatte gestern Angerufen habe aber keine Rückantwort erhalten.
Ich habe da ein paar Fragen.
Ich habe ein Konto bei ihnen auf Guthabenbasis.
Zusätzlich habe ich auch eine Sparcart indem sich aktuell ein kleinerer Geldbetrag befindet.
Aktuell befinde ich mich, im Vorruhestand.
Nun bin ich 59 Jahre alt und stelle in kürze meinen Rentenantrag.
Ab 01.10.2010  wird erstmals meine Rente.
Gezahlt wird dann zum einen die normale Rente und zum anderen eine Betriebsrente.
Ich lebe seit 2004 dauerhaft getrennt lebend von meiner Frau.
Seither leben aber auch meine erw. Kinder bei mir ohne aber jemals Unterhalt von ihr erhalten zu haben weil Sie Berufslos war.
Meine Tochter befindet sich noch in einer Außerbetrieblichen Ausbildung und ist schon 25 Jahre alt.
In kürze wird Sie Arbeitslos.
Ihr aktuelles Gehalt liegt bei Netto 280 €
Mein Sohn jetzt 24 ist Arbeitslos und bezieht  bis Januar 2011 Arbeitslosengeld eins.
EWr wird aber erst im Juni 2011 Fünfundzwanzig 25 Jahre alt.
Also steht er von Januar bis Juni ohne Einkommen da wenn er trotz ständiger Bewerbungen keine Job in seinem Berufs des Bürokaufmanns findet.
Für beide bekomme ich kein Kindergeld mehr.
Aufgrund meines Bruttos komme ich aber auch nicht in Bereiche für Wohngeld oder WBS
Außerdem befinde ich mich in Steuerklasse 1/0
Nun bin ich im zweiten Teil einer Insovenz.
Der Antrag zur Insolvenz ist von der Schuldnerberatung an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet worden.
Instgesamt habe  ich ca um 36.000 € Schulden.
Ich erspare mir hier wie es dazu kommen konnte aber ich versichere ihnen, dass ich kein Verschwender bin der selbst daran Schuld ist.
Neben diesen Schulden habe ich noch eine Menge für die Zukunft ungelöster Probleme vor mir die aber in direkter Verbindung dazu stehen.
Nun die Fragen.
Zum einen einer der Gläubigerbanken über die ich mein Auto finanziert habe hat nun wegen meiner Zahlungsunfähigkeit das ganze einem Inkasounternehmen übergeben.
Nun haben die sich bei mir gemeldet und wollen mir das Auto Pfänden.
Mir ist klar das ich dagegen schließlich nichts machen kann da das Auto mir ja nicht gehört.
Trotzdem, der Antrag zur Insolvenz ist gerade erst eingereicht.
Ein Aktenzeichen ist mir noch nicht zugeteilt und damit auch noch kein Treuhänder.
Ich frage mich dürfen die sich ohne wissen des Gerichts oder des Treuhänders das Auto holen?
Ich denke es geht da auch um den Wert des Autos.
Am Ende möchte ich mich nicht übers Ohr schlagen lassen den, der Wert geht auch von meinen Schulden ab.
Was Sagen Sie dazu?
Zur zweiten Frage.
Ich gehe jetzt mal vom noch gzahlten Einkommen aus.
Nach Abzug der Krankenversicherung verbleibt mir derzeit noch ein Nettogehalt(Frühpensionsleistung) von Netto 2099 €
Ich denke mit beginn der Rente habe ich dann Netto noch etwas weniger.
Bekomme ich die Kinder trrotz ihres Alters als noch Unterhaltspflichtig durch müsste ich zu Anfang einer Insolvenz um 211 € gepfändet bekommen.
Tut sich mit Hilfe des Gerichts und des Treuhänders möglichkeiten auf das sich die Kinder auf eigene Füsse stellen können ?
(Derzeit mit dessen Einkommen und ohne Perspektiven) könnte mir dann nach diesem Gehalt 773 € gepfändet werden.
Nun würden mir ja dann um 1300 € verbleiben.
Nun frage ich mich, ob ein Treuhänder bei diesem Verbleibenden Geld mir die Kontostände jeden Monat kontrolieren kann um womöglich wie ich es jetzt erfahren habe,Abbuchungen (Rücklastschriften)für zum Beispiel Genossenschaftsanteile oder Kaution bei der Anmietung einer kleineren Wohnung meinerseits in Absehbarer Zeit oder etwa Gebühren für Strom,GEZ, Versicherungen, Handyvertrag, PC Vertrag und anderes ohne mein Einverständnis womöglich meines wissens zurückholen um es zur Masse des Pfändbaren zu verwerten.
Dazu müsste er ja auch meine Kontodaten wissen.
Aus dem Internet weiß ich nun das es einer Familie so ergangen sein soll?
Kann ein Richter es veranlassen das ich Entmündigend meine Kontodaten dem Treuhänder aushändigen muss das der dann meine ganzen Transaktionen von ihm Abhängig machen muss.
Das hieße ja dann im Ernstfall, dass ich ihm um alles Fragen müsste.
Ich weiß   das ein Treuhänder das Gepfändete Geld bis zum ende des Jahres zu Verwalten hat es dann erst an die Gläubiger ausgezahlt wird.
Für mich gesehen kann ich mir das nicht vorstellen da ich nach Pfändungsbetrag ja ausreichend Geld übrig behalte und damit kann ich doch machen was ich möchte, oder?
Also selbst wenn ich über 700 € gepfändet bekomme dann könnte ich doch auch vom Rest wenn ich für mich nicht soviel brauche um zu leben auch Monatlich einen Geldbetrag auf mein  Sparkonto bei ihnen Sparen.
Nun habe ich in einem anderen Fall erfahren, dass da jemand war der von seinen WEltern ein Sparbuch in der Insolvenz mit 3.500 € geschenkt bekommen hat.
Da er Arbeitslosengeld zwei bekam wolter der das seinem Treuhänder verschweigen um Geld im rücken zu haben wenn er mal etwas braucht für tz.B eine kaputte Waschmaschiene oder anders.
Nun  weiß keine Meldung und es kommt heraus gefährdet man seine Wohlverhaltenszeit und im schlimmsten Fall kann das Schuldenfrei gestrichen werden.
Wie würde es sich dann bei mir verhalten wenn ich weiter auf meine Sparcart Spare.
Ich weiß ich wurde schon in der Schuldenberatung gefragt ob ich Vermögen oder erspartes besitze.
Kann xder Treuhänder diesen Betrag den man vom Geld erspart was nach dem fesgesetzten Pfändungsbetrag übrig bleibt auch zur Masse hinzuziehen und Pfänden?
Denn dann wäres es ja eine Sonderpfändung.

Genauso frage ich mich, wenn ich am Ende des Jahres eine Steuerrückerstattung erhalte die dieses Jahr bei mir bei 680 € lag muss ich dioesen Betrag auch abgeben trotz fesgesetzten Pfändungsbetrag?
Angeblicfh kann ich selbst doch keine Sondertilgungen bei den Gläubigern machen.
Das ist Verboten und würde wiederum Folgen nach sich ziehen.
Aber wenn der Treuhänder solche Beträge aus ersparten oder andereres bzw. Sonderzahlungen die auf mein Girokonto aufgezahlt wird einzieht (Pfändet)und es am Ende des Jahres an die Gläubiger auszahlt so ist es doch eine Sondertilgung zusätzlich.
Klar könnte man sagen das führt ja auch dazu das man früher fertig ist aber in meinen Augen wiederspricht das dem ersten Gebot des Grundgesetztes.
Auserdem steht im Grundgesetz folgendes
Artikels 20 GG

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Nur im ernstfall das vor einem Sozialgericht durchzusetzen hat ein Insolventer womöglich kein Geld ung müsste wiederum darum seinen Treuhänder fragen um den es dann gehen würde.
Den ein Rechtsanwalt kostet auch Geld es sein den man bekommt Armenrecht.
Ob dies bei mir der Fall wäre weiß ich nicht?
Ich würde mich freuen diesbezüglich Antworten zu bekommen.
Mit freundlichen Grüßen
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gila

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Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
« Antwort #25 am: 17. Juni 2010, 08:16:15 »

http://www.rws-verlag.de/hauptnavigation/aktuell/newsdetailswirtschaftsrecht/period/1241128800/2678399/archived/select/wirtschaftsrechtaktuell/article/343/LG-Koeln-Zur-Genehmigung-von-Lastschriftbuchungen-im-Einzugsermaechtigungsverfahren-durch-den-vorl.html

http://www.webshoprecht.de/IRUrteile/Rspr1092.php

jedes Gericht sieht es anders....


Fangen wir zwei Beiden nochmal von vorne an  :wink:

Das 1. Urteil betrifft keine Verbraucherinsolvenz
das 2. Urteil ist sehr wichtig - gerade für uns Verbraucher, denn es trifft den KERN der Fragen, die du stellst.

Zu den Punkten über Lastschriftenwiderruf, die angeführt wurden, fehlte noch, dass ich mich als Vertragspartner (zum Beispiel bei Versicherungen oder beim Leasing) STRAFBAR mache, wenn ich das Geld für eine Lastschrift, das durch eine vertraglich vereinbarte und zudem noch zeitnahe LEISTUNGSERBRINGUNG des Vertragspartners fällig wurde, zurück buche.

Ich DARF als Verbraucher nicht aus Jux und Dollerei oder weil es mir mal in einem Monat im Geldbeutel klemmt, einfach eine Lastschrift zurück buchen!
Die ist mit RECHTSGRUND erfolgt (Vertrag + Leistung + Genehmigung schon bei Vertrag, dass die Zahlung STATT bar im LSVerfahren erledigt wird)
Hat der Vertragspartner seine Leistung erbracht (Strom, Miete, Telefon, Leasing, Versicherungsschutz) MUSS ich die auch bezahlen!

Die Möglichkeit des Lastschriftenwiderruf ist eine ganz andere Sache und hat auch mit Schutz vor Missbrauch zu tun und darf so nicht einfach genutzt werden!

Warum also durch den TH? Durch SEINE Handlung setzt er mich einer strafbaren Handlung aus!
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Artikels 20 GG

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(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
 

Fallera

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Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
« Antwort #26 am: 17. Juni 2010, 08:34:02 »

Warum also durch den TH? Durch SEINE Handlung setzt er mich einer strafbaren Handlung aus!

Das ist so nicht richtig! Die Verfügungsgewalt über Deine finanziellen Belange geht im Inso Verfahren auf den TH über und ist vom Gesetz her geschützt. Somit machst Du dich keiner strafbaren Handlung schuldig! Nicht Du holst die LA zurück sondern der TH.
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I`d rather be hated for who I am, than loved for who I am not.
Kurt Cobain
 

gila

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Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
« Antwort #27 am: 17. Juni 2010, 08:45:13 »

Auszug aus Beschwerde (basierend auf div. Urteilen)

Auch hier (Leasing Auto steht dem Treuhänder kein Anspruch aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 oder 2 BGB zu. Der Leasinggeber, die XXX-Bank, hat die Gutschrift auf ihrem Konto durch Leistung des Schuldners aufgrund des Leasingvertrages mit Rechtsgrund erlangt (§§ 362 Abs. 1, 364 Abs. 1 BGB)
Ein Rückgewährungsanspruch des Treuhänders ergibt sich auch nicht aus § 143 Abs. 1 InsO, da es an einem Anfechtungsgrund fehlt.
Eine Anfechtung nach § 130 Abs. 1 InsO ist gem. § 142 InsO ausgeschlossen, weil für die Leistung des Schuldners unmittelbar eine gleichwertige Gegenleistung – die fortlaufende Gebrauchsüberlassung des Leasingfahrzeuges – erfolgt ist. Diese beiden Leistungen sind durch Parteivereinbarung verknüpft, kongruent und objektiv gleichwertig. Ebenso ist der erforderliche enge zeitliche Zusammenhang gegeben.

Im Weiteren wird hier Bezug genommen auf das Urteil des BGH vom 10. Juni 2008 (XI ZR 283/07) – hier insbesondere auf die Abschnitte 19 bis 24 (§ 242 BGB Treu und Glauben, gilt uneingeschränkt auch für Treuhänder/Insolvenzverwalter; keine Handlungen erlaubt, durch die der Schuldner eine sittenwidrige Handlung nach § 826 BGB begehen würde; durch die Beantragung eines Insolvenzverfahrens wird sittenwidriges nicht plötzlich zu anständigem Verhalten. Bindung an die rechtlichen Verpflichtungen des Schuldners – sittenwidrige Lastschriftwidersprüche sind zu unterlassen)


Das Insolvenzrecht rechtfertigt es nicht, das Grundinstrumentarium des BGB "für Zwecke des Insolvenzverfahrens" umzuinterpretieren (Bork ZIP 2008. 1041, 1046, 1047) und das Einzugsermächtigungsverfahren in der Insolvenz des Schuldners zu einem Instrument der Massemehrung umzufunktionieren (vgl. AG München ZIP 2008. 592, 596).

LG







Aus vorgenannten Gründen, beruhend auf Urteil BGH 14.01.2010 (IX ZR 93/09) sowie 
BGH vom 10. Juni 2008 (XI ZR 283/07) – sind dem Schuldner sämtliche Verpflichtungen aus längerfristigen Verträgen, deren Bezahlung per Lastschrift vereinbart wurde, auch als „Bargeschäfte“ anzuerkennen.
Ebenso ist zu erkennen, dass diese Beträge aus dem insolvenzfreien und pfändungsge-schützten Arbeitseinkommen geleistet wurden.

Es wurde demnach auch keine Befriedigung von Gläubigern zu Lasten der Masse vorge-nommen.

Es wurden hier aufgrund der verschiedenen rechtsverbindlichen Verträge sittenwidrig Lastschriftwidersprüche durchgeführt.
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(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
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Morrowind13

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Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
« Antwort #28 am: 17. Juni 2010, 11:06:52 »

Die Möglichkeit des Lastschriftenwiderruf ist eine ganz andere Sache und hat auch mit Schutz vor Missbrauch zu tun und darf so nicht einfach genutzt werden!

Warum also durch den TH? Durch SEINE Handlung setzt er mich einer strafbaren Handlung aus!


Toll sag ich doch, wenn ein Treuhänder so eine Möglichkeit der Lastschriftrückholung ausnutzt ist das für mich wie Mundraub.
Solche Menschen würde ich  wie bei Michael Kohlhaas als Wegelagerer bezeichnen.
Robin Hood hat wenigstens den Armen und Entrechteten mit seiner Räuberei geholfen bis König Richard kam und dem Volk sein Recht zurückgab.
Vorrausgesetzt er könnte Tatsächlich vom Gericht festgesetzt das  Girokonto überprüfen und hat die Befugniss darauf zuzugreifen.
Ich könnte ich mir eine Lastrückschrift Rückaktion nur vostellen, wenn jemand in Insolvenz durch Arbeislosigkeit trozdem sagen wir mal bei Saturn etwas kaufen würde und dies mit Card bezahlen würde und dies dann von Saturn vom Konto geholt würde.
Oder aber nicht mehr im Besitz Geistiger Fähigkeit ist, etwa ein Demezkranker.
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Insokalle

Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
« Antwort #29 am: 17. Juni 2010, 12:07:54 »

Zunächst Danke an makro für die Urteilsfindungen.
Beide Entscheidungen betreffen übrigens nicht Verbraucherinsolvenzverfahren. Aber wer sich schon derart in Lastschriften verbissen hat, sieht den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr, deswegen war auch der Hinweis von fallera dringend notwendig.

Es ist gut nachzuvollziehen, welche unglaubliche Klimmzüge in dem zweiten Urteil, um zu einem für den Schuldner angenehmen Ergebnis zu kommen. „Konkludente Genehmigung einiger ausgewählter Lastschriften“, welch ein Blödsinn. Wozu soll das denn führen? Dass man eine fehlerhafte Lastschrift eines Stromversorgers über 5.000,00 € nicht mehr widerrufen kann?

Die ganze Problematik hat doch seinen Ursprung in der Funktionsweise von Lastschriften. Offenbar haben die viele Leute einfach nicht verstanden. Ich empfehle die Lektüre der Urteile des IX. Zivilsenats des BGH (zuletzt IX ZR 93/09).

Es ist sehr schwierig, eine BGH-Entscheidung zu Lastschriften in Verbraucherinsolvenzen herbeizuführen. Einer hat es mal versucht, er oder sein Vertreter war aber nicht in der Lage, den richtigen Antrag zu stellen.
Der mögliche Widerruf von Lastschriften in Verbraucherinsolvenzverfahren begeistert mich auch nicht. Er schafft letztlich mehr Probleme als in den meisten Fällen für die Masse rauskommt. Ich halte in dem Bereich ein Einschreiten des Gesetzgebers für notwendig.

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Morrowind13

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Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
« Antwort #30 am: 17. Juni 2010, 12:22:08 »

Genau  :dntknw:
Aber bei dieser Stillstandpolitik ist das wohl nicht zu erwarten.
schon seit Jahren reden die von sinnloses zu Beseitigen oder auf den Prüfstand zu stellen.
Aktuell die Sinnlosigkeit der Mehrwertsteuer zu verbessern oder vieles mehr.
Es ist genauso wie beim neuen Gesetz dfes Versorgungsrecht bei Trennung.
Das Gesetz so anzuwenden ist einfach.
Aber auch dieses neue Recht ist auf jeden Fall der eine Trennung begleitet nicht für jeden Bürger Gerecht.
Im zweifel muss man eben die Gerichte bemühen und darauf hoffen das einem Gerechtigkeit wiederfährt. :coffee:
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gila

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Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
« Antwort #31 am: 17. Juni 2010, 19:43:08 »


Im zweifel muss man eben die Gerichte bemühen und darauf hoffen das einem Gerechtigkeit widerfährt. :coffee:

Genau. Und das machen wir. 
 :fuchsteufelswild:
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(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
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hans1963

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Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
« Antwort #32 am: 20. Juni 2010, 10:12:15 »

Stellt Euch mal vor, die Energieversorger und Versicherer kämen auf die Idee nur noch Daueraufträge oder Überweisungen zuzulassen. Der Personalaufwand wäre enorm und würde sich an den Kosten bemerkbar machen, die der Einzelne zu zahlen hätte.

Für den Einzelnen, der im Insolvenzverfahren ist,  mögen die Lastschriftrückrufe des Treuhänders gar nicht so schlimm sein - aber guckt Euch das mal in der Masse an - wieviele Eröffnungen bundesweit pro Jahr? Wieviele kleine Vermieter gehen Pleite, aufgrund der Mietausfälle? - Dominoeffekt.

Und ich gehe noch nicht über die Brücke, dass es für die Forderungen die Restschuldbefreiung gibt. Denn es fehlte der außergerichtliche Einigungsversuch. Die "Anmeldetheorie" stammt aus dem normalen Insolvenzverfahren. Und die Lastschiftwidersprüche gibt es im Verbraucher-Inso noch nicht so lange. Aber vielleicht verbürgt sich ja der eine oder andere Treuhänder dafür  :wink:






Über die Brücke kannst Du ruhig gehen. Wie heißt es so schön ?:.."von der Restschuldbefreiung sind auch Forderungen erfaßt die nicht am Insolvenzverfahren teilnehmen sofern sie vor Verfahrenseröffnung bestanden."

Außerdem steht in der Inso auch noch etwas von "Eintritt und Nichteintritt des TH in Verträge".

In Regelinsolvenzverfahren ist die Anfechtung von Zahlungen gang und gäbe.

Davon können sowohl Kunden und Lieferanten als auch Beschäftigte betroffen sein,es braucht ihnen nur nachgewiesen werden
daß sie zum Beispiel durch in der Vergangenheit stockende oder ausbleibende Zahlungen die drohende oder eingetretene Zahlungsunfähigkeit des Schuldners kannten.

Die Folgen sind für die Betroffenen wesentlich unangenehmer wenn zum Beispiel einem Lieferanten rechtmäßig zustehende Zahlungen oder Beschäftigten die Löhne eingezogen werden.

Ich kenne beide Seiten,als Beschäftigter eines pleite gegangenen Betriebes und als Privatinsolaner.

Der Rückruf von Lastschriften in PI-Verfahren wird besonders häufig in masselosen Verfahren angewandt,das kann zum Beispiel bei Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze der Fall sein.

Der Lastschriftrückruf ist in diesen Fällen die einzige Möglichkeit wenigstens etwas Masse zu aquirieren,irgendwie muß das Verfahren auch bezahlt werden.

Hans
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gila

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Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
« Antwort #33 am: 20. Juni 2010, 20:19:04 »

Hierzu nur ein Teil aus dem Urteil des Amtsgerichts München v. 7.3.08 - bisher das einzige Urteil, wo sich ein Richter mal mit allen Rechtsebenen dezidiert auseinander gesetzt hat.

VI. Die Insolvenzordnung enthält einen Katalog von Maßnahmen, wie Verwalter und Treuhänder Vermögenswerte zur Masse ziehen
können. Der Widerruf von berechtigten Lastschriften gehört nicht dazu.

Es besteht auch kein Anlass, den Katalog zu erweitern, da ein solcher Widerruf zu völlig unangemessenen Ergebnissen führt.
Der im Insolvenzverfahren geltende Gläubigergleichbehandlungsgrundsatz, auf den sich der BGH mehrfach beruft, verbietet es
nicht nur, einzelne Gläubiger zu begünstigen, sondern auch, Insolvenzausfallrisiken von einem Gläubiger auf einen anderen
zu verlagern
, wie dies bei einem Lastschriftwiderruf mit debitorischem Schuldnerkonto geschieht.

Der Widerruf berechtigter Lastschriften steht zudem in einem Wertungswiderspruch zu den §§ 129 ff. InsO. Bei Gläubigern,
deren Forderung vor Eröffnung erfüllt wurde, differenziert die Insolvenzordnung danach, ob die ihnen zugeflossenen Leistungen
anfechtbar sind oder nicht. Diese sachgerechte Unterscheidung würde aufgehoben, wenn berechtigte Lastschriften generell widerrufbar
wären oder jedenfalls gegenüber den Gläubigern, deren Leistungen der Schuldner künftig nicht mehr benötigt.

Da die Insolvenzordnung keine rechtliche Grundlage für einen Widerruf berechtigter Lastschriften bietet und dieser sogar insolvenzrechtlichen
Prinzipien widerspricht, ist abzusehen, dass der Große Zivilsenat des BGH die Rechtsprechung des IX. Senats korrigieren wird.





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(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
 

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Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
« Antwort #34 am: 20. Juni 2010, 22:23:52 »

Mir geht es ähnlich wie Gila das durch eine drohende Insolvenz ich mich mit dem Thema näher beschäftige. 

Eines fällt sehr auf das offener Machtmißbrauch durch TH und Gerichte von vielen Schuldnern als normal angesehen wird. 

Es kann doch nicht sein das hier einige offen dazu stehen lieber auf Grundrechte verzichten Hauptsache kein Stress mit dem IV.

Das würde sich im Normalfall keiner bieten lassen , jeder Schwerverbrecher wird besser über seine Rechte aufgeklärt und ist nicht einem möglicherweisen nicht so "netten" IV ausgeliefert.

Es ist einfach nicht normal diese fehlende Gleichbehandlung und das Gesetze einfach übergangen werden. 

In jedem Verfahren gibt es das Recht auf Berufung , warum nicht im Insoverfahren?

Wie kann  es sein das Hunderte von Beiträgen allein in diesem Forum die als Inhalt aufzeigen wie täglich gegen Grundrechte verstossen wird keinen interessiert?

Das es viele um Ärger zu vermeiden sich bieten lassen macht mir Angst , wie weit muss es kommen das ein Mensch innerhalb kürzester Zeit sich allen fügt.

Wenn ein Beitrag  ein Problem beinhaltet z.B. mit dem Lastschriftwiderruf kommt sehr oft als Antwort  "der IV macht nur seinen Job und du bist selbst daran Schuld usw" . 

Es ist sicher nicht sein Job dem Schuldner nur zu schaden und möglichst Ihn davon zu überzeugen das er immer schön ruhig bleibt und sich alles bieten lässt um noch mehr Stress zu vermeiden.

Was hier abgeht ist Rechtsfreier Raum und das hätte ich niemals gedacht im Rechtsstaat Deutschland.   

Das man wie beim Lotto nur hoffen kann einen fairen TH / Gutachter zu bekommen ist schon ein Witz. 

Dann möglichst gutes Verhältnis mit dem IV aufbauen, schön freundlich sein und über offene Schikane hinweg sehen. 

Ich kann nicht so tun als ob es einer mein bester Freund ist wenn er mich unfair behandelt und mir versucht klar zu machen das er alles darf und ich nichts dagegen unternehmen kann. 

Der IV ist nicht der liebe Gott und steht über dem Gesetz und kann nicht Erwachsene Menschen behandeln wie kleine Kinder.

Unter solchen Umständen kann ich kein gutes Verhältnis aufbauen wenn mich jemand so respektlos behandelt, es wird eher dazu führen das es eskaliert und das gute Verhältnis für die nächsten Jahre sicher nicht zustande kommt.

Lastschriftwiderruf ist ein Beispiel von Hunderten Willkürentscheidungen die täglich vorkommen und einfach als normal angesehen werden.

Wie Gila müssten alle handeln und es gibt sehr viele Möglichkeiten die zur Verfügung stehen nur durch fehlende Aufklärung über seine Rechte nur wenige nutzen.



 



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Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
« Antwort #35 am: 20. Juni 2010, 23:51:46 »

Wenn ich das hier alles so  lese bekomme ich das Gefühl nicht weg,dass ein Insolventer sowieso Entmündigt ist.
Wenn dann von einem TH so der Beruf missverstanden wird dann bewegen wir uns in einer Willkür wie zu Zeiten des schlimmsten Nationalsozialismus.
Es ist sicherlich dann wie ein Teufelskreis sowieso schon Arm kann man sich wegen Geldmangel noch nicht mal wehren.
Das ist aber hier sicherlich als wenn man sich in Zeitungen zum Politischen Tagesgeschehen äüßert, diejenigen die solchen Fällen helfen könnten lesen nicht in solchen Foren.
Vielleicht ahnt der eine oder andere Richter auch die Sachlage aber will dann keinen Aufstand herbeiführen.
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Hobi

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Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
« Antwort #36 am: 21. Juni 2010, 00:02:41 »

Mal einen kleinen Einwurf hier:
Allein die protestgeladene, allgegenwärtige Beteiligung ist nicht zielführend und wenig hilfreich für Fragesteller. Lange, langweilige Geschichten von Morrowind und schwer lesbare Fragwürdigkeiten vom laut Profil 233 Jahre alten Satir07 sind sicher ebensowenig gefragt wie Revolutionsaufrufe von Gila. Zudem benutzt niemand wie vorgesehen die Zitierfunktion, sondern jeder entwickelt so seinen eigenen Stil, sofern überhaupt zitiert wird. Die meisten schreiben nur einfach so drauflos wie in einem Chat.
Ich meine das alles nicht böse, nenne nur mal das Kind beim Namen. Die Nutzung des Forums erscheint dadurch zumindest momentan nicht sehr reizvoll. Mit eigenen Problemen würde ich mich hier momentan eher zurückhalten. Ansonsten lese ich gerne mit, nachdem mir fachlich die zur Beteiligung erforderlichen Erfahrungen fehlen. Wenn man viel Bla-Bla ausblendet, bleiben oft sehr wertvolle Informationen übrig.
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tawi

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Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
« Antwort #37 am: 21. Juni 2010, 07:16:05 »

Danke Hobi.....

Gruß

tawi
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HeinoHome

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Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
« Antwort #38 am: 21. Juni 2010, 08:07:10 »

Hallo zusammen...

bevor ich Anfang Mai meinen Regelinsolvenzantrag stellte (Überschuldet seit 10 Jahren... Selbständig, Scheidung) ging ich zu einem Beratungs-/Aufklärungsgespräch zu einer Anwältin hier in Hamburg.
Sie erklärte im Einzelnen die Methoden der Verwalter an Geld zu kommen. Zu der Praxis des Lastschriftwiderrufs riet sie mir, sämtliche Lastschriften der letzten 4 Monate schriftlich bei der Bank zu genehmigen.
Die Gegenwehr der Richter in der Vergangenheit, Versagung des Antrags auf Verfahrenskostenstundung, ist laut RA zwischenzeitlich untersagt worden.
... wie geraten so getan...
Eröffnung des Verfahrens 12.5., Treffen mit dem Verwalter 30.5.
Ich habe dem Verwalter gleich gesagt, dass ich die Lastschriften bei der Bank genehmigt habe... er sagte lediglich "OK" und das wars...
Verfahrenkostenstundung ist genehmigt, in 71 Monaten geht´s wieder "normal" weiter...

Grüße aus HH
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gila

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Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
« Antwort #39 am: 21. Juni 2010, 09:02:23 »

Hallo zusammen...

bevor ich Anfang Mai meinen Regelinsolvenzantrag stellte (Überschuldet seit 10 Jahren... Selbständig, Scheidung) ging ich zu einem Beratungs-/Aufklärungsgespräch zu einer Anwältin hier in Hamburg.
Sie erklärte im Einzelnen die Methoden der Verwalter an Geld zu kommen. Zu der Praxis des Lastschriftwiderrufs riet sie mir, sämtliche Lastschriften der letzten 4 Monate schriftlich bei der Bank zu genehmigen.
Die Gegenwehr der Richter in der Vergangenheit, Versagung des Antrags auf Verfahrenskostenstundung, ist laut RA zwischenzeitlich untersagt worden.
... wie geraten so getan...
Eröffnung des Verfahrens 12.5., Treffen mit dem Verwalter 30.5.
Ich habe dem Verwalter gleich gesagt, dass ich die Lastschriften bei der Bank genehmigt habe... er sagte lediglich "OK" und das wars...
Verfahrenkostenstundung ist genehmigt, in 71 Monaten geht´s wieder "normal" weiter...

Grüße aus HH


Wie schön, wenn alles so "harmonisch" läuft und man eben nicht gegen Willkür und Gesetzeslücken kämpfen muss, die so ganz nebenbei - und das ist hier vielleicht nicht so verstanden worden - den Partner mitreißen, der NICHT in der Insolvenz ist...

Meinem Mann hat der Treuhänder KLAR gesagt: selbst WENN er die Lastschriften genehmigt HÄTTE, dann HÄTTE er sie dennoch zurück gerufen!
So... und dann? Will man dem TH dann vor der Haustüre auflauern? Das Geld ist einfach weg und die Probleme sind auch da!
Und dann musste auch wieder vor Gericht gehen und seitenlange Beschwerden schreiben - da Papier geduldig ist...

Ich warte nun nach 3 Eingaben seit 2 Monaten auf eine Entscheidung des Gerichtes - und meine Beschwerden sind sehr fundiert!
Im übrigen kann ich die Ausführungen von Sarti nur genau so unterstützen.

Dass Mitleser wie Hobi (der ja anscheinend nicht betroffen ist und dem auch die fachlichen Erfahrungen gänzlich fehlen) Einzelschicksale hier als Blabla abwerten (ist ja angeblich nicht böse gemeint...) - und berechtigte Zweifel an Gesetzmäßigkeit all dieser Verfahrensweisen wie von Sarti geschildert als "Fragwürdigkeiten" bewerten, ebenso konkrete fachliche Informationen und Unterstützungsangebot für Beschwerdewillige als "Aufruf zur Revolution" abtun, ist mehr als befremdlich... und ebenso wenig "zielführend"...

Da beschleicht einen doch der Eindruck, dass in einem Forum für genau diese Problematiken anscheinend keine konkreten Informationen und Lösungswege gefragt sind... und alles in bester Butter ist??
 :sad:

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Artikels 20 GG

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
 
 

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