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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!  (Gelesen 14245 mal)

HeinoHome

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Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
« Antwort #40 am: 21. Juni 2010, 10:00:54 »

Wenn Dir Dein frustriertes Geschimpfe gegen jeden und alles weiterhilft, dann nur weiter so...
Du schreibst selbst "HÄTTE"... also HAT er nicht... und auch ein TH kann im Vorfeld genehmigte Lastschriften gar nicht widerrufen.
Wenn Du wirklich die Klügere wärst, würdest Du Deinem TH hin und wieder einmal recht geben oder behalten lassen, und vielleicht ein wenig "demütiger" durch die 72 Monate gehen. Dein pfändungsfreies Einkommen kann Dir niemand streitig machen. Alles andere ist zur Befriedigung der Gläubiger, die ja nun auch nichts dazu können, dass sie auf ihr Geld sitzen bleiben, gedacht...
Angeblich schaffen es nur 10% aller Überschuldeten überhaupt den Weg in die Insolvenz zu finden. Alle anderen quälen sich 30 Jahre mit Besuchen von Gerichtsvollziehern, Lohn- und Kontopfändung.
Du hebst Dich also schon deutlich von der Masse ab und das ist gut so!
Die Abwicklung des Verfahrens ist sicherlich alles andere als Ideal für Schuldner, aber ich denke es ist eine einmalige Chance auf einen Neuanfang...
Mein Motto: noch 71 Monate Fresse halten und als "redlicher Schuldner" anschließend noch 30 Jahre schuldenfrei das Leben genießen...  :juchu:
Und wenn mein TH zwischendurch mal 100 € haben will, die ich mir vielleicht durch Streiten ersparen könnte, dann sollen er und meine Gläubiger damit seelig werden... Ich werde kein Magengeschwühr dafür riskieren!
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Hobi

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Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
« Antwort #41 am: 21. Juni 2010, 12:12:10 »

Dass Mitleser wie Hobi (der ja anscheinend nicht betroffen ist und dem auch die fachlichen Erfahrungen gänzlich fehlen) [...snip...]

Erfahrungen fehlen mir insoweit, daß sie meiner Meinung nach nicht ausreichen um hier gute Ratschläge zu verbreiten. Das überlasse ich qualifizierteren Leuten. Mit Mutmaßungen und niedergeschriebenem Wunschdenken meinerseits kann keiner was anfangen.
Ich befinde mich selbst im Insoverfahren und habe, wie es leicht zu erraten ist, keinen Ärger. Vielleicht liegt es daran, daß die Vorbereitung gestimmt hat, die in meinem Falle aus der Beratung eines Fachanwaltes resultierte, den ich mit der Antragstellung beauftragt hatte. Sicher hat das was gekostet, das ist klar. Dafür läuft es ab wie am Schnürchen. Wer alles aus Kostengründen selbst machen will und meint, es zu können, der läuft am Ende oft Gefahr, mangels Hintergrundwissen aufzulaufen.

Zitat
Da beschleicht einen doch der Eindruck, dass in einem Forum für genau diese Problematiken anscheinend keine konkreten Informationen und Lösungswege gefragt sind... und alles in bester Butter ist??

Für mich besteht ein Lösungsweg nicht zwingend darin, Probleme mit gewissen Leuten bis zur letzten Instanz gerichtlich auszufechten. Nur Letzteres wäre zielführend, wenn die hier wohl gemeinten konkreten Informationen (zitierte Gesetzetexte) als Lösungsweg Verwendung fänden.
Nochmal: Ich will niemanden hier verbal angreifen :streichel:
...und halte mich ab jetzt wieder zurück. :hi:
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tawi

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Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
« Antwort #42 am: 21. Juni 2010, 13:21:04 »

Hallo,

ich denke ebenso wie Hobi....es ist nun einmal so, dass der TH seine Pflichten erfüllen muß.

Mangels fehlendem Wissen halte ich mich hier mit Ratschlägen auch zurück.

Auch ich bin ohne größere Probleme in den 6 Jahren gut durchgekommen. Sicherlich muss man seine Lebenseinstellung den Gegebenheiten anpassen.

Nun habe ich noch 3 Tage bis zum Ende der Wohlverhaltensphase und am Freitag d.W. kann ich dann schon mal ein klein aufatmen, denn die 6 Jahre sind mit 25.06.2010 um. Das große Aufatmen kommt, wenn ich den Beschluß über die RSB bekomme.

Allen einen sonnigen Tag

tawi
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doktor mabuse

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Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
« Antwort #43 am: 21. Juni 2010, 15:18:03 »

Hallo,

stehe noch am Anfang der Inso und dabei, noch eine Menge dazuzulernen. Da es wohl in der Inso in vielen Dingen zwar Rechtsgrundlagen und Gesetze gibt, aber auf der anderen Seite Dinge geschehen, die nicht nachvollziehbar sind, weil sie dem gesunden Menschenverstand widersprechen ist eine andere Erfahrung.
Ich hab mich schon vor der Inso mit dem Beschäftigt, was kommen könnte, aber, letztendlich ist jeder Fall individuell, der Eine hat weniger bis gar keine Probleme, beim Anderen gibt es gleich schon Schwierigkeiten.
Letztendlich sollte sich jeder die Frage stellen, was das "Gesamtpaket" Insolvenz , mit seinen ganzen Auf und Abs, Einem bedeutet und entsprechend seine Strategie auslegen. Letztendlich haben Leute (die Gläubiger) durch MICH meist viel von ihrem Geld verloren und da kann ich es schon nachvollziehen, daß die "Wiedergutmachung", in Form von Masse generieren, oberstes Ziel sein kann. Natürlich gibt es da auch Vorgehensweisen, die total Banane sind und wo man nach dem Sinn fragt, wie - Versicherungserstattungen einzuziehen, auch wenn sie vom pfändbaren Einkommen gezahlt wurden, - Rückerstattungen der Stadtwerke, - Einbehaltung der Mietkaution - etc.etc., die Liste könnte lang werden.
Ganz wichtig ist und das wurde schon gesagt, daß sich die Lebenseinstellung in vielen Bereichen ändern muß, bzw. wird, was für die Meisten wohl das Gewöhnungsbedürftigste sein wird. Es gilt wieder, in vielen Bereichen Verzicht und etwas Bescheidenheit zu entwickeln, nicht immer leicht in einer in vielen Dingen übersättigten Gesellschaft. Mi ein wenig Ironie könnte man von "Finanzfasten" sprechen...
Aber, auf der anderen Seite gewinnt man auch wieder Lebensqualität zurück, da das ewige Hin und Her, wie bezahl ich Was, die Mahn- und Drohschreiben und der krampfhafte Versuch, die Fassade nach aussen aufrecht zu erhalten, endlich vorbei sind.
Also Fazit:
Bei allen Unwägbarkeiten die im Laufe einer Inso kommen können,ist es für viele (auch mich) die letzte Chance, einen Schlußstrich zu ziehen, wenn alles klargeht. Viel mehr sinnvolle Optionen gibt es nicht...und kosten auch Nerven ohne Ende und davon haben die Meisten schon genug gelassen...

Gruß,
Doktor Mabuse




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gila

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Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
« Antwort #44 am: 21. Juni 2010, 18:21:49 »

Wenn Dir Dein frustriertes Geschimpfe gegen jeden und alles weiterhilft, dann nur weiter so...
Du schreibst selbst "HÄTTE"... also HAT er nicht... und auch ein TH kann im Vorfeld genehmigte Lastschriften gar nicht widerrufen.
Wenn Du wirklich die Klügere wärst, würdest Du Deinem TH hin und wieder einmal recht geben oder behalten lassen, und vielleicht ein wenig "demütiger" durch die 72 Monate gehen. Dein pfändungsfreies Einkommen kann Dir niemand streitig machen. Alles andere ist zur Befriedigung der Gläubiger, die ja nun auch nichts dazu können, dass sie auf ihr Geld sitzen bleiben, gedacht...
Angeblich schaffen es nur 10% aller Überschuldeten überhaupt den Weg in die Insolvenz zu finden. Alle anderen quälen sich 30 Jahre mit Besuchen von Gerichtsvollziehern, Lohn- und Kontopfändung.
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Mein Motto: noch 71 Monate Fresse halten und als "redlicher Schuldner" anschließend noch 30 Jahre schuldenfrei das Leben genießen...  :juchu:
Und wenn mein TH zwischendurch mal 100 € haben will, die ich mir vielleicht durch Streiten ersparen könnte, dann sollen er und meine Gläubiger damit seelig werden... Ich werde kein Magengeschwühr dafür riskieren!


Wer lesen kann und guten Willens ist, zu verstehen... wird kaum zu der Meinung kommen, dass ich hier "frustriert gegen alles und jeden" schimpfe, sondern fundiert einen Missstand angehe. In diesem Falle besonders schwer wiegend,  da durch diese ungerechtfertigten Bereicherungen und Eingriffe in ZU RECHT bestehende und BENÖTIGTE Rechtsgeschäfte des Bürgers FOLGEN für Unbeteiligte entstehen, die weder durch die InsO noch durch irgendeine andere Rechtsgrundlage gedeckt und auch "erwünscht" wären.

ICH werde kaum "71 Monate die Fresse halten", wenn ICH gar nicht in der Insolvenz bin - sondern mein Mann. Und dadurch, dass besagte Grundlagen entzogen wurden, nun MEINE mühsam gefundene Arbeit flöten geht - und 2 Kinder ihren Vater nicht mehr sehen können, da die Entfernung mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zu bewältigen ist.

Aber danke für die "guten" Ratschläge...
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Artikels 20 GG

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
 

ThoFa

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Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
« Antwort #45 am: 21. Juni 2010, 23:02:09 »

Hallo,

doch Sie sind frustriert (vielleicht sogar zu recht). Direkt Ihr erster Beitrag strotzt nur vor Vorwürfen gegen andere. Sei es die Bank mit ihrem "unvernünftigen Handeln" oder auch irgendwelche "Schizo-Gerichte".

Das Problem ist, dass Sie niemand mehr ernst nimmt, wenn Sie sich in dieser Art und Weise äußern, mögen Sie auch noch so sehr richtig liegen.

MfG

ThoFa
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Sarti07

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Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
« Antwort #46 am: 22. Juni 2010, 07:06:03 »

Guten Morgen,

ich bin erstaunt das nur wenige erkennen das es hier nicht nur um Lastschriftwideruf geht!

E für für die TE sicher kein Grund für eine direktes aufzeigen von unfairen Methoden u Ungerechtigkeiten.   

Der Artikelverlauf zeigt einige die Glück hatten schon von der Ausgangsituation aus. 

 Manche sind zufrieden und wollten stellenweise die Insolvenz als die bessere oder "günstigere" Lösung.

 Andere versuchen dieser zu entgehen und werden dabei alles andere als unterstützt vom TH oder öffentlichen Beratungsstellen.
 
Wenn es so ist das Glück und der Wille sich vieles einfach gefallen lassen zu einem Inso Verfaheren dazu gehört dann läuft etwas in die falsche Richtung.

Es wird über die TE hergezogen  nur weil Sie die Lücken der Gesetze aufzeigt?   

Warum keine Lobby vorhanden ist die dagegen etwas unternehmen könnte ist ja logisch wer das liest.

Wenn hier schon gut die Post abgeht und jemand als Schizo dargestellt wird kann es nur noch besser werden -)


Eher dadurch wird man ernst genommen indem man  sich wehrt, die Beispiele allen in schon in diesem Tread zeigen einen Freiraum für Rechtsmißbrauch auf den es in keinen anderen Bereich gibt. 

Warum soviele unterschiedliche Urteile und unklare Gesetze die immer wieder zu langen Artikeln führen  ohne klare Antwort?

Weil es zu viele Möglichkeiten von Mißbrauch gibt die einige nutzen, und es scheinen sehr viele zu sein die nicht zu 100% rechtens gegenüber dem Schuldner handeln.

Der TH wird sehr oft vom Schuldner gut bezahlt um so mehr er Ihn abnehmen kann, das scheinen viele zu vergessen.

Ein Forum brauch genau solche Beiträge  auch wenn es einigen anscheinend nicht gefällt obwohl fast alle sich in der selben Lage befinden.





Zitat:
Hallo,

doch Sie sind frustriert (vielleicht sogar zu recht). Direkt Ihr erster Beitrag strotzt nur vor Vorwürfen gegen andere. Sei es die Bank mit ihrem "unvernünftigen Handeln" oder auch irgendwelche "Schizo-Gerichte".

Das Problem ist, dass Sie niemand mehr ernst nimmt, wenn Sie sich in dieser Art und Weise äußern, mögen Sie auch noch so sehr richtig liegen.

MfG

ThoFa
[/quote]


Schade das es nicht für ernst genommen wird und viele meinen das Sie es verdient haben 7 Jahre dem Gläubigern , Gerichten und TH hilflos gegenüber zu stehen.

Armes Deutschland.

Mfg
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gila

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Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
« Antwort #47 am: 22. Juni 2010, 08:03:19 »

Hallo,

doch Sie sind frustriert (vielleicht sogar zu recht). Direkt Ihr erster Beitrag strotzt nur vor Vorwürfen gegen andere. Sei es die Bank mit ihrem "unvernünftigen Handeln" oder auch irgendwelche "Schizo-Gerichte".

Das Problem ist, dass Sie niemand mehr ernst nimmt, wenn Sie sich in dieser Art und Weise äußern, mögen Sie auch noch so sehr richtig liegen.

MfG

ThoFa


Jedem seine Sichtweise - wenn man berechtigte Vorwürfe HAT und konkrete Misstände mit katastrophalen Auswirkungen AUFZEIGT und noch dazu - nicht wie Hunderte Andere - einfach nur rummault, sondern auch konkrete Gesetzeslücken sowie auch sehr konkrete Urteile anführt, ist man "frustriert".
Keine Sorge - da bin ich weit von entfernt...

Diese "hochwertigen" Analysen und persönlichen Angriffe, wenn einem schon zur Sache nichts einfällt, gehören eher in ein Psychoforum.

Die Personen, die in ebensolcher Situation sind und sich nicht "ducken" wollen, schreiben seltsamerweise schon gar nicht mehr hier, da sie wohl - zu Recht - befürchten müssen, auseinander genommen zu werden, anstatt man sich unterstützt. Darum nicht verwunderlich, dass schon eine ganze Email-Menge Anfragen auf DAS, was ich hier eigentlich angeboten habe, eingegangen sind. Das lässt hoffen, dass es doch noch eine Menge wache Menschen gibt...

Mit denen kann man weiter arbeiten, die Diskussion hier scheint vollkommen sinnfrei.

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lenchik22

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Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
« Antwort #48 am: 22. Juni 2010, 10:40:40 »


ICH werde kaum "71 Monate die Fresse halten", wenn ICH gar nicht in der Insolvenz bin - sondern mein Mann. Und dadurch, dass besagte Grundlagen entzogen wurden, nun MEINE mühsam gefundene Arbeit flöten geht - und 2 Kinder ihren Vater nicht mehr sehen können, da die Entfernung mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zu bewältigen ist.

Aber danke für die "guten" Ratschläge...


Wie wärs mal mit ner neuen Autoversicherung??? Ja, die andere hat gekündigt, weil der TH das Geld zurück gezogen hat. Wo ist das PRoblem eine neue Versicherung zu nehmen?
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ThoFa

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Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
« Antwort #49 am: 22. Juni 2010, 11:59:45 »

Hallo,

Mit denen kann man weiter arbeiten, die Diskussion hier scheint vollkommen sinnfrei.

Sie haben vollkommen recht, es ist sinnfrei, solange Sie sich nicht in einem vernünftigen Maß mit der Sache beschäftigen.
Emotionen sind bei rechtlichen Problemen völlig fehl am Platz.

MfG

ThoFa

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Dauerstress

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Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
« Antwort #50 am: 22. Juni 2010, 12:11:08 »

Hallo,

Mit denen kann man weiter arbeiten, die Diskussion hier scheint vollkommen sinnfrei.

Sie haben vollkommen recht, es ist sinnfrei, solange Sie sich nicht in einem vernünftigen Maß mit der Sache beschäftigen.
Emotionen sind bei rechtlichen Problemen völlig fehl am Platz.

MfG

ThoFa



Ich glaube schon, dass die Threaderstellerin sich sehr intensiv mit dem Thema befasst hat, allerdings scheinen mir auch sehr viele Emotionen in die Beiträge einzufließen, die für eine sachliche Diskussion kontraproduktiv sind. Was mir schon in den ersten Beiträgen aufgefallen ist, dass sehr schnell Mutmaßungen über die Hintergründe zu Beiträgen, in denen eine andere Meinung vertreten wird, geäußert werden, anstatt sich nur inhaltlich mit den getroffenen Aussagen zu beschäftigen. Ich weiß, es ist nicht einfach, allerdings sollte man auch als Betroffener andere Meinungen akzeptieren können.  :wink:
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ThoFa

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Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
« Antwort #51 am: 22. Juni 2010, 12:15:15 »

Hallo Cheffe,

jetzt, da ich es nochmal lese, könnte man mich tatsächlich missverstehen. Mit dem vernünftigen Maß meinte ich nicht die fachliche Auseinandersetzung mit dem Thema, sondern die Art und Weise. Dieses nur zur Richtigstellung.

MfG

ThoFa
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gila

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Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
« Antwort #52 am: 22. Juni 2010, 14:22:13 »

Och.... ich für meinen Teil kann sehr gut andere Meinung "stehen"  lassen... solange es sich um eine sachliche und fachlich fundierte handelt.
Leider ist das hier in KEINEM Falle so gehandhabt worden - es wurde nur polemisiert, moralisiert und persönlich übergegriffen.
Der Versuch, immer wieder zur sachlichen Argumentation zurück zu finden, scheint nicht verstanden zu werden.

Solche "Ratschläge" wie: "wo ist das Problem eine neue Kfz-Versicherung abzuschließen" beweisen einmal mehr, dass sich mit dem Inhalt, den Auswirkungen und Folgen der Thematik nicht auseinandergesetzt wurde. Hauptsache irgend etwas eintippen...

Anders ist so etwas nicht zu erklären - denn a) wurde die Kfz-Versicherung SCHON MAL bezahlt, b) DARF dann dieser durch Lastschriftwiderruf zum Gläubiger avancierte offiziell nicht bezahlt werden.........c) wieso sollte man das 2 x bezahlen  d) mitten im Jahr die Kfz-Versicherung wechseln ist erklärungsbedürftig und so wie unsere Versicherung uns sagte: wegen der Insolvenz greifen die AGBs und man wird auch nicht genommen.

aber sicher fallen den Schlaumeiern hier wieder nützliche Tipps ein, wie man deas deichselt - über einen Verwandten, den man dann ins Boot holt und unnötig belastet... oder sonst etwas. Nur nicht mit der wahren Thematik auseinandersezten: diesen MISSSTAND in der Gesetzgebung beseitigen!


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(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
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doktor mabuse

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Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
« Antwort #53 am: 22. Juni 2010, 15:51:09 »

Hallo,

wie ich schon an anderer Stelle bemerkte, muß Jeder für sich entscheiden, wie er mit dem "Gesamtpaket" Insolvenz umgeht.
Ist sicher auch eine Sache der Persönlichkeit, der Eine möchte nur seine Ruhe haben und akzeptiert die Dinge die auf einen zukommen ohne sich groß damit auseinanderzusetzen, der Andere kämpft für seine Rechte und versucht, für sich die Dinge zu optimieren.
Da spiegeln sich wohl grundsätzliche Lebenseinstellungen wieder...
Aber, Beides gilt es zu akzeptieren...und mit der Solidarität bei Ungerechtigkeiten ist es in unserer Gesellschaft auch nicht immer weit her...meist nur, wenn es mit Eigennutz gekoppelt ist..ist so meine Erfahrung...

Aber, bei einer Eingabe zum Petitionsausschuß zu diesem Thema bin ich gern mit meiner Stimme dabei...ein wenig mehr Lobby für Insolvenzler könnte nicht schaden...

Gruß,
Doktor Mabuse
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Hobi

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Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
« Antwort #54 am: 22. Juni 2010, 16:15:19 »

aber sicher fallen den Schlaumeiern hier wieder nützliche Tipps ein, wie man das deichselt.
:nono: Hast du schon bemerkt, daß die wirklich nützlichen Tips hier von Praktikern kommen und nicht von "Schlaumeiern"? Wenn nicht, hat dich der Frust ganz gut im Griff.

Zitat
Nur nicht mit der wahren Thematik auseinandersezten: diesen MISSSTAND in der Gesetzgebung beseitigen!

Die Leute, die hier zum Teil mit der Situation kämpfen, haben meist keine Zeit, angenommene Mißstände in der Gesetzgebung zu beseitigen. Die hier schreibenden Teilnehmer müssen sich zuerst einmal mit dem angeblichen Mißstand abfinden und schaffen es zumeist auch, sich darauf einzustellen, denn irgendwie muß alles in einem adäquaten Zeitrahmen weitergehen. Ohne Zeit und meist auch Geldreserven wird dir so schnell keiner auf die Barrikaden folgen.

Einzelfällen mit immer wieder dem gleichen Lastschriftproblem ist zumeist anzulasten, sich in der Vorbereitungsphase der Inso nicht entsprechend darum gekümmert zu haben, sei es wegen eigener Nachlässigkeit oder auch wegen fehlender Vorinformation.
Es ist selbstverständlich am einfachsten, den bösen Buben sofort auf der Seite des Gesetzes zu sehen. Der mündige Bürger sollte es sich allerdings nicht zu einfach machen und zu rechtzeitigem Zeitpunkt Grundinformationen einholen und eventuelle Unklarheiten darin hinterfragen, und zwar _vor_ Antragstellung.
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gila

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Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
« Antwort #55 am: 22. Juni 2010, 18:49:28 »


 :nono: Hast du schon bemerkt, daß die wirklich nützlichen Tips hier von Praktikern kommen und nicht von "Schlaumeiern"? Wenn nicht, hat dich der Frust ganz gut im Griff.

Zitat


 :dntknw:  nützliche Tipps? Da sind wohl in der vielen "Besserwisserei" und persönlichen Schuldzuweisungen die zur Sache gehörenden Überlegungen abhanden gekommen...

Einzelfällen mit immer wieder dem gleichen Lastschriftproblem ist zumeist anzulasten, sich in der Vorbereitungsphase der Inso nicht entsprechend darum gekümmert zu haben, sei es wegen eigener Nachlässigkeit oder auch wegen fehlender Vorinformation.

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(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
 

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Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
« Antwort #56 am: 22. Juni 2010, 18:51:14 »


Die Leute, die hier zum Teil mit der Situation kämpfen, haben meist keine Zeit, angenommene Mißstände in der Gesetzgebung zu beseitigen. Die hier schreibenden Teilnehmer müssen sich zuerst einmal mit dem angeblichen Mißstand abfinden und schaffen es zumeist auch, sich darauf einzustellen, denn irgendwie muß alles in einem adäquaten Zeitrahmen weitergehen. Ohne Zeit und meist auch Geldreserven wird dir so schnell keiner auf die Barrikaden folgen.

Interessant... wie hier für "die Leute" gesprochen wird - anstatt zur rechtlichen Thematik und Problematik konstruktiv beizutragen.
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(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
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Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
« Antwort #57 am: 22. Juni 2010, 19:29:04 »

Anders ist so etwas nicht zu erklären - denn a) wurde die Kfz-Versicherung SCHON MAL bezahlt, b) DARF dann dieser durch Lastschriftwiderruf zum Gläubiger avancierte offiziell nicht bezahlt werden.........c) wieso sollte man das 2 x bezahlen  d) mitten im Jahr die Kfz-Versicherung wechseln ist erklärungsbedürftig und so wie unsere Versicherung uns sagte: wegen der Insolvenz greifen die AGBs und man wird auch nicht genommen.

aber sicher fallen den Schlaumeiern hier wieder nützliche Tipps ein, wie man deas deichselt - über einen Verwandten, den man dann ins Boot holt und unnötig belastet... oder sonst etwas. Nur nicht mit der wahren Thematik auseinandersezten: diesen MISSSTAND in der Gesetzgebung beseitigen!




Bis man mit den Sachen überhaupt durchs Gerichte gezogen ist, vergeht nicht nur ne Woche... Sorry, aber dann braucht man hier im Forum nicht zu jammern, dass man jetzt ohne Auto Arbeit verliert ect.

Und wenn die Lastschrift zurückgebucht wurde, heißt, dass die Versicherung eben unbezahlt bleibt. Man darf die Versicherung danach trotzdem bezahlen, denn man darf den Vertrag neu schließen. Wenn die Versicherung nicht mit sich reden lässt, dann habt ihr eine falsche. Wir hatten keine Probleme. Ich habe unsere Versicherung im Vorfeld informiert und die hatten Verständnis. Desweiteren habe ich die Raten einfach weiter überwiesen, Insolvenz hin oder her. Und warum kann eine Dritte Person die Versicherung nicht zahlen bzw. "schein" nachzahlen? Nur weil ihr zu stolz seid, jemanden zu fragen??? Dann bracht man hier nicht solche lange Diskussion, wie ungerecht doch die Welt ist. Das versteht hier jeder. Jeder hat auf eine oder andere Weiße Unrecht erfahren. Die Frage ist, wie gehe ich damit um??? Jammern bringt nichts und diese langen Beiträge auch nicht. Fürs erste ist hier niemandem damit geholfen. Weder den Kindern noch Ihnen wegen dem Auto. Und warum ist es problematisch unter dem Jahr ne neue Versicherung zu bekommen? Auto abmelden und neu anmelden und schon ist das Problem aus der Welt.

Ich habe den Eindruck, dass Sie nicht nach Hilfe suchen, sondern nach Streicheleinheiten. Dass man Ihnen beipflichtet und Sie bemitleidet. Was nützt es Ihnen? Die meisten Leute haben einfach nicht die Kraft solche Prozesse durchzumachen. Weil Sie schon mit den Nerven am Ende sind. Und letztendlich bringt es für die jetztige Situation auch nichts mehr... Auch wenn Sie Recht bekämen und irgendwann auch das Geld zurück. Das Problem besteht jetzt und nicht in einem Jahr, da ist es schon zu spät.

Aber weiter so. Wenns Ihnen gefällt....

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Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
« Antwort #58 am: 22. Juni 2010, 19:55:07 »

Interessant... wie hier für "die Leute" gesprochen wird - anstatt zur rechtlichen Thematik und Problematik konstruktiv beizutragen.

Als konstruktiver Beitag würde dir wahrscheinlich nur der Beitritt in deine Protestbewegung genügen. Ich kann verstehen, daß sich die Begeisterung dafür in Grenzen hält. Die wenigsten hier haben wohl Lust, Zeit oder generelle Ambitionen, sich da anzuschließen. Die momentanen, schnell zu bewältigenden Probleme haben da den Vorrang.
Gesetzesänderungen drücken wir dann später durch, wenn alle schuldenfrei sind, Zeit dazu haben und für die Anwälte wieder flüssig sind.

Kleine Anmerkung zur Signatur:
Den "Artikel 20 GG" kennt jetzt jeder auswendig :whistle:
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Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
« Antwort #59 am: 22. Juni 2010, 20:53:45 »

Eigentlich sollte man erwarten, dass sich die Personen, die von dem inhaltlich zur Genüge dar gelegten Sachverhalt WIRKLICH BETROFFEN sind und geneigt sind, dagegen etwas zu unternehmen und das anfängliche Unterstützungsangebot, dass ich unterbreitet habe, gebrauchen können und wollen, hier zu Worte melden.

Dass hier ein Bedarf besteht, zeigt der "Aufmerksamkeitswert" dieses Threads   :juchu:, sowie bereits 21 (in Worten EINUNDZWANZIG!) Emails, die uns bisher erreicht haben und die angebotene Unterstützung gut gebrauchen konnten. Der einhellige Tenor dieser vielen Zuschriften ist, dass man hier nach eifrigem Mitlesen zur Meinung gekommen ist, sich nicht dieser "Hatz" hier aussetzen zu wollen und (Zitat:) "keinen Bock sich da rundmachen zu lassen..."

Ein sehr bedauerlicher Umstand...

Alle anderen, die es nicht betrifft und die die rechtlichen Möglichkeiten nicht nutzen wollen, sind nicht zwangsweise aufgefordert, grenzwertige Kommentare abzugeben.
Auch war nicht die Rede von "Protestbewegung" oder einer Verpflichtung hierzu. Alles unsachlich und voll daneben.

Sehr schade...
Gespeichert
Artikels 20 GG

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
 
 

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