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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!  (Gelesen 14246 mal)

gila

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Liebe Mit-Leidenden!

"Uns" hat es nun auch getroffen. Mein Mann musste in die Inso - nur weil es der Bank gefiel, während einer Phase der Arbeitssuche, den Dispo und Kredit fällig zu stellen.
OBWOHL alles brav bezahlt und bedient wurde und selbst während der Arbeitslosigkeit KEIN CENT geschuldet wurde! !
Ich klage hier insbesondere die HYPOVEREINSBANK an - selbst ein Schriftwechsel mit dem Vorstand in München brachte die Bank nicht zu einem vernünftigen Handeln.
Nun bekommen sie GAR NICHTS.  :girl: Leider ist es so, dass entsprechende "Schadenfreude" ausbleibt, da die Situation sich mehr als besch... entwickelt.

Zum Thema!

Natürlich hat uns auch dieses widerliche und menschenverachtende Praxis des UNBERECHTIGTEN sowie UNDIFFERENZIERTEN Lastschriftwiderspruchs getroffen.
Einwände beim Treuhänder konnten wir in die Tonne treten. Man machte uns auch weiß, dass ja "gar keine Nachteile" entstehen. Auch nicht, wenn die Kfz-Versicherung kündigen würde...

Inzwischen habe ich vor gut 7 Wochen Beschwerde beim hiesigen AG eingereicht - nachfolgend noch eine weitere Erinnerung - ganz frisch noch eine Eileingabe an den Leiter des AG. Derzeit noch kein Kommentar. Egal: ich gehe jeden Weg, den ich allein nur gehen kann, denn RECHTSHILFE, Unterstützung oder Anwälte, die sich engagieren, SCHEINT ES NICHT ZU GEBEN - es sei denn, du hast mindestens 1000 Euro "Kostenvorauszahlung".  :lollol:

Da ich nicht auf den Kopf gefallen bin und mich beim Lesen, Interpretieren, Suchen und Gebrauch von Gesetzestexten und Urteilen für recht fit halte, habe ich wohl nahezu ALLES recherchiert, was es derzeit gibt. Mit einer großen Schuldnerberatung in einem besonders von dem schizophrenen Beschluss des AG HH betroffenen Kreis habe ich mich ebenso kurzgeschlossen wie mit der Koordinationsstelle für Schuldnerberatungen als auch mit der Sozietät in München, deren Anwälte 2008 das RICHTIGE UND SEHR GUTE sowie endlich dezidiert und gut ausgearbeitete Urteil des Münchner Amtsgerichtes für eine Mandantin erwirkt haben.
Die betreffende Schuldnerberatung hat dem Text meiner bisherigen Beschwerden erhalten und fand sie nur "obergeil".

ES MÜSSEN MEHR MENSCHEN DEN MUMM HABEN, sich gegen diese Praktiken zu WEHREN - das geht auch ohne Anwalt.
Nur weil ein schizo-Gericht eine völlig wahnwitzige Entscheidung gefällt hat, der die Treuhänder nur zu gerne mit Begründungen wie "Verpflichtung zur Massemehrung" etc. Folge leisten, wird Unrecht und Schizophrenie nicht zu RECHT!

JEDER unberechtigte Lastschriftwiderruf muss in Form einer Beschwerde die Gerichte erreichen! Es waren bisher IMMER Einzelfallentscheidungen, die zu einem großen Teil Recht bekamen!

Nur so kann auch der oberste Senat des BGH endlich zu einer vernünftigen Betrachtung dieser unsäglichen Machenschaften kommen und eine Entscheidung treffen, die diese nach meiner bescheidenen Meinung nichts anderes als staatlich gedeckte WEGELAGEREI und die Gefährdung von Geschäfts- und Vertragsabschlüssen nach BGB, Vereinfachung des gesamten Zahlungsverkehrs durch Lastschriftverfahren, ungerechtfertigten weil völlig unverhältnismäßigen "Massevermehrungen", die es in der privaten Inso zumeist gar nicht gibt, beendet!

Unser Treuhänder machte uns neuerlich weis, dass eine Kfz-Versicherung ja "Pflicht" sei und nicht kündigen dürfe. Wie schräg ist das denn, dass eine Versicherung die A.. karte bekommen soll, als Gläubiger in der Inso vertrocknet, aber einen eventuellen Millionenschaden begleichen sollte?
Ist den Treuhändern "entgangen", dass schon sämtliche Versicherungen (auch Mobilfunkanbieter und sonstige) Klauseln in ihren AGBs haben, die ihnen in der Inso des Kunden ein Sonderkündigungsrecht einräumt?

Das führt bei uns dazu, dass ICH meinen Jobs als Aufstockerin nicht mehr nachgehen kann, weil ich das nicht versicherte Auto nicht fahren darf!
ICH VERLIERE MEINE PAAR AUFTRÄGE! WILL der Treuhänder damit erreichen, dass er einen weiteren "Kunden" bekommt???

Und das ist nicht die einzige Folge von diesem Raubrittertum! DAS ist NICHT im Sinne des Insolvenzgesetzes und der Möglichkeit, die der Gesetzgeber damit  schaffen wollte!

Weitere Stichworte müssen wohl ins Feld geführt werden wie "Ungleichbehandlung" (denn in einem Teil der Republik wird so und im anderen so verfahren), Einzelfallprüfung, unbillige Härten und SCHADENERSATZ!

SO - wen das betrifft und wer den Mumm hat, sich hier auch zu wehren, aber vielleicht nicht sonderlich geschickt in den Texten ist, kann mich gern anmailen und bekommt meine gesammelten Argumente in Beschwerdeform zugeschickt. Er kann sie auf seine Situation umformulieren und damit sein Glück versuchen. gilapost@web.de
Was raus kommt, weiß ich selbst noch nicht - jedenfalls kann man nicht einfach daran vorbei schauen.


Auch die Bundeszentrale für Verbraucherschutz sollte von jedem hier kontaktiert werden und zur Hilfestellung aufgefordert!

UMGEKEHRT bin ich natürlich auch denen aufgeschlossen, die nicht nur nehmen, sondern auch Unterstützung GEBEN wollen!

Leute - wehrt Euch - die meisten sind unverschuldet in dieser Situation. Diese Diskriminierung und weiteren sozialen Abstieg wollen wir uns nicht bieten lassen!

In diesem Sinne:  :fuchsteufelswild:


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Artikels 20 GG

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
 

lenchik22

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Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
« Antwort #1 am: 15. Juni 2010, 09:42:06 »

Hallo Gila,

ist es denn Wert für mehrere Monate durch die Hölle zu gehen, nur weil der TH seinen Pflichten nachging???

Uns ging es auch nicht anders. Zum Glück habe ich die KFZ-Versicherung und einigen sonstigen Verpflichtungen überwiesen und nicht per Lastschrift abbuchen lassen. Man weiß doch vorher, dass der TH alle Lastschriften bis zu 4 Monaten zurück buchen kann. So haben wir unseren Stromvertrag verloren. Rechtsschutzversicherung hat daraufhin wieder abgebucht, ich habe dem nicht widersprochen, weil die wichtig für uns ist. Ich hätte auch KFZ-Versicherung nachgezahlt.

Unser TH hat ALLE Versicherungen usw. gekündigt. Die Verträge kann man aber neu abschließen mit der gleichen Versicherungsgesellschaft, da hatten wir keine Probleme. Habe gleich mit denen telefoniert, wo ich das erfahren habe.

Also WOZU Nervenarbeit machen, wenn man doch schnell nachzahlt und seine Ruhe hat???

Deswegen sollte man doch VOR der Inso alle Lastschriften einstellen und nur per Überweisung Rechnungen bezahlen, damit so was nicht passiert!!!!

Ich wünsche dir trotzdem viel Erfolg bei deinem Vorhaben.

Lg
Lena
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mongo

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Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
« Antwort #2 am: 15. Juni 2010, 21:25:22 »

Sehe das auch so, wie Lena.
Mich hatte es ebenfalls getroffen. Aus 3 Gläubigern wurden so gleich mal 25.
In der schwierigen Situation, in der man sich da befindet, haut das ganz schön rein.
Vieles betrachtet man im Nachhinein mit einer gewissen Gelassenheit, aber am Tag des Geschehens liegen da die Nerven schon blank.
Das Wichtigste ist eine gute Schuldnerberatung. Die Leute kennen das Verfahren und sollten einen vor diesen Unannehmlichkeiten bewahren. Einfach ein paar Tage vor dem Antrag bei der Bank einen Kontenabschluß machen lassen und alle Buchungen sind genehmigt und nicht mehr rückbelastbar.

@Gila
Ist wohl ein bißchen "overdressed", der Auftritt.
Was soll damit bezweckt werden? Den Treuhänder für die eigenen Versäumnisse verantwortlich machen?
Der hat ja nicht Ihr Interesse zu vertreten, sondern das der Gläubiger, also unternimmt er alles, was ihm zu Masse verhilft. Das ist auch so richtig.
Nicht falsch verstehen...ich bin selbst Betroffener, aber ich bin auch in erster Linie nicht Opfer, sondern Täter!

Dem Rest der Ausführungen kann ich nicht so richtig folgen, obwohl ich auch nicht auf den Kopf gefallen bin ;->

Was versteht man unter "unschuldig in die Situation geraten"? Den meisten sind doch die Schulden über den Kopf gewachsen und das meist auch nicht von heute auf morgen.
Die bitteren Folgen gefallen uns allen nicht.

Ich sehe das eher wie Lena. Ein bißchen Gas rausnehmen schont die Nerven...

Trotzdem viel Erfolg beim Agieren!
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Morrowind13

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Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
« Antwort #3 am: 15. Juni 2010, 22:27:38 »

In diesem Sinne habe ich heute erfahren, dass ein Treuhänder sogar die erstandenen Genossenschaftsanteile einer Wohnung kündigen kann.
Auf diese Sache hin ,habe ich heute mal meinen Schuldenberater angesprochen.
Aus diesen Grund hin lief man Gefahr seine Wohnung vom Vermieter gekündigt zu bekommen.
Nun soll angeblich vom BGH ein wicjhtiges Urteil dazu ergangen sein.
Es ist nun nicht mehr möglich dem Mieter zu kündigen.
Mir scheint sowieso, wenn ich sowas lese macht auf mich den Eindruck fest, dass was sich einige Treuhänder herausnehmen grenzt an Entmündigung freier Bürger und Schikane.
Die Reiten noch auf der Not der Menschen herum.

Man sollte auch diesen Leuten öfter auf die Finger sehen.
Ich bin davon überzeugt das es auch darunter schwarze Schafe gibt die rein nach Gesetzestext gehen wie bei anderen Behörden auch und denen der Betroffene egal warum jemand in Not gerät egal ist.
Es gibt immer wieder Personen die auch nicht zuhören und die sowiso ein sich selbst gemachtes Urteil fällen.
Selbst bei einfachen fragen gibt es ja Menschen die jemanden auf einfachen Fragen selbst wenn es sich um für Sie fremde Personen handelt schnippiche Antworten geben.
Auch mir ist es schon passiert das ich jemanden Freundlich gefragt habe weil er einen Taurigen Eindruck machte warum er Traurig wirke.
Zur Antwort bekam ich, ach Nee das Interessiert doch nicht wirklich, oder ?
So eine Antwort lässt auch mich nicht kalt.  :cry:
Nochmal eine Inso obwohl dies hier einige behaupten ist kein Zuckerschlecken.
Und wenn hier jemand behauptet er könne danach Ruhiger schlafen und hätte keine Angst oder Probleme mehr so Glaube ich dies einfach nicht.
Oder aber es ist jemand mit einem Herz aus Stein.
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Morrowind13

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Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
« Antwort #4 am: 15. Juni 2010, 23:14:59 »

Was versteht man unter "unschuldig in die Situation geraten"? Den meisten sind doch die Schulden über den Kopf gewachsen und das meist auch nicht von heute auf morgen.

Ja in einer Langfristigen Diagnose gebe ich dir sicher Recht.
Am zerbrechen einer Ehe muss man auch immer zwei Seiten betrachten.
Jeder ist aber auch selber seines Glückes Schmied.
Wer geht bei Eheschließung davon aus das auch eine aus Liebe eingegangende Ehe auch mal Scheitern kann.
Heute in so Moderne Zeiten sowieso viel öfter wie Füher.
In der Geiz ist Geil Mentalität wird man ja auch zum Konsum geradezu gedrängt.
Wenn dies nicht über Barzahlung erfolgen kann dann eben über Kredit sogar bis o  Null € Zinsen.
Aber auch ein Haus oder eine Eigentumswohnung gehört sogar zu den immmer mal wieder angepriesenden erstrebenswerten Objekten.
Da wird auch immer gesagt, das auch dies eine Anlageform sei die zur Alterskapitalabsicherng bestens geeignet ist.
Mann wird Glaubens gemacht, dass im Leben immer alles Glatt läuft.
Am Ende der ganzen Werbung oder Gerede haben es viele so verinnerlicht das Sie es selber glauben.
Da gibt es auch viele drunter die selber aus einem Elternhaus stammen, (wie ich) deren Eltern selber Eigentum hatten und auch Ehelich bis an ihr Lebensende zusammenblieben.
Dazu kommt noch, das selbst wie bei mir im Verwandschaftskreis alle Eigentum hatten.
Viele meiner Verwandten haben nach dem zweiten Weltkrieg selber gebaut.
In diesen Zeiten war der Bau eines Hauses auch noch sehr günstig.
Viele dieser Verwandten sagten später, wenn ich gewusst hätte, dass Eigentum so teuer geworden ist hätte ich besser noch mehr Häuser gebaut.
Heute ist das Risiko absulut hoch.
Schon Arbeitslosigkeit macht viele Lebensplanung schnell zunichte.
Der Grunstock einer Pleite legt man mit dem Ansinnen sich solche Dinge mit Fleiß anzuschaffen  was ja auch durchaus als erstrebenswert dargestellt  auch von Politikern und Wirtschaftsexperten.
Ich sage auch wenn jeder sich auf den Standpunkt gestellt hätte ich schaffe mir erst etwas an wenn ich es auch bezahlen kann dann  währen wir immer noch in den 50er Jahren.
Es hätte kein oder kaum Wirtschaftwachtum gegeben.
Ich kenne jemanden der weitesgehend mit seiner Frau so gelebt hat.
.Mittlerweile ist er mit seiner Frau in Rente.
Gegen ihren Arbeitsfleiß und das Glaube ich ihnen auch gibt es nichts Einzuwenden.
Ja er Arbeitet heute noch im Bescheiden Rahmem.
Er wohnt aber genau wie ich zur Miete.
Beide haben keine Kinder.
Neben seinem Beruf hat er und Sie beide noch lange Jahre die Hausmeisterstellung innegehabt.
Ich gönne es ihnen auch.
Ich bin nicht Neidisch.
Aber die kaufen sich kaum etwas und leben immer noch so wie früher.
Die schaffen sich kein neues TV Gerät oder anderes an.
Ab und an gehen Sie mal Auswärts Essen oder Fahren mal in die Eifel.
Das war es aber auch.
Wenn jeder so lebt?
Anders herum es zeigt ja auch unsere ach so schönes Deutscheland haben über ihre Verhältnisse gelebt.
Uns dagegen  womöglich wir uns selbst  in jeder Beziehung für unsere Schulden selbst in jeder Beziehung Hundertprozentig auf alleinverschuldung Veranwortlich zu machen wenn viele jetzt Pleite gehen geht an der Wahrheit vorbei.
Es kommen bei jedem, die wie ich es nenne die Nebenkriegsschauplätze hinzu.
Mann braucht sich nur den Bericht des Wirtschaftsrates von heute anzusehen die heute durch Presse Funk TV und Internet gegangen ist.
Dann weiß jeder warum es immer mehr Armut und Leute wie uns Insolvente gibt.
Die befürchten, das der ganze Mittelstand wegfällt und immer mehr Armutsvietel entstehe.
Die Schere soll sich nach deren Ergebnissen noch weiter geöffnet haben.
Insofern bin ich nicht von Geburt aus Assozial obwohl ich eigentlich dieses Wort nicht mag sonder werden Mittlerweile bedingt durch diese Bedingungen dazu gemacht.
Klar das ich weiß, dass viele Mittlerweile hier die Gleiche Meinung haben dies aber nicht schreibt weil es ohnehin jeder weiß.
Ich wollte es nur mal loswerden.  :fuchsteufelswild:
Da von Eigenverantwortung und Selbstschuld zu Reden geht am Thema vorbei.
Ich weiß allerdings das er Sagt das Sie in der Lage wären ein Haus zu Bauen und dies auch
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gila

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Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
« Antwort #5 am: 16. Juni 2010, 09:02:33 »

Was ich HIER lese, ist doch wohl nicht wahr, oder?

Da wird Unrecht zu Recht schön-geredet - die Leute jammern zu Tausenden in den Foren, Beratungsstellen und überall herum - letztlich mit einem "mea culpa" + "vielleicht bin ich ja doch selber schuld" bis hin zu einem " is doch nich so schlimm" den Kopf in den Sand zu stecken. Bis hin zu Lebensanalysen, die mit dem Thema, nämlich dass der Sinn und Zweck von Lastschriftverfahren und Verbraucherinsolvenz durch missbräuchliche Auslegung von Recht mit Füßen getreten wird und die Situation auch noch für den Einzelnen verschärft wird.

Bietet man Hilfe und Erfahrung an, erntet man moralinsaures Geschwafel und "gute Ratschläge". Es ist nicht zu glauben  :mad2:

Ist dies hier eines der vielen "Schuldnerforen" hinter denen Kanzleien und Treuhänder stecken?

Sich in Gelassenheit den Teppich unter den Füßen wegziehen lassen - es ist ja eh schon alles wurscht. Welche Einstellung! Solche Leute sind sicher auch mit voller "Gelassenheit" in die Situation geraten und lassen sich jetzt gemütlich von den Schulden befreien - deren Geldverlust ja andere wiederum tragen müssen!

Im Gegensatz zu vielen, die an ihrer Situation selbst gebastelt haben und die gelassen anderen ihre Schulden überbürden, sehe ich die Verbraucherinsolvenz so, wie sie flächendeckend genutzt wird NICHT als ein so tolles Instrument! Dauerhaft werden nämlich haufenweise Gläubiger und Firmen durch das Verhalten der Schuldner mit in den Strudel gezogen.
Aber des is doch alles wurscht...

Mein Mann ist da hinein geraten, weil er brav seine Verpflichtungen gezahlt hat. Auch in der Arbeitslosigkeit. Und weil es ungeschriebenes Gesetz der Banken ist, jemandem, der zeitweise kein Arbeitseinkommen bekommt, einfach den Dispo und Kredit fällig zu stellen. OBWOHL man brav zahlt. Und weil alles Reden und Verhandeln und Bezahlen nicht de Bank davon abbringt. Auch das ist übliche Praxis hier!

Der einzige, der das wohl richtig sieht, ist "mongo": Mir scheint sowieso, wenn ich sowas lese macht auf mich den Eindruck fest, dass was sich einige Treuhänder herausnehmen grenzt an Entmündigung freier Bürger und Schikane. Die Reiten noch auf der Not der Menschen herum. Man sollte auch diesen Leuten öfter auf die Finger sehen.
Ich bin davon überzeugt das es auch darunter schwarze Schafe gibt die rein nach Gesetzestext gehen wie bei anderen Behörden auch und denen der Betroffene egal warum jemand in Not gerät egal ist.



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(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
 

doktor mabuse

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Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
« Antwort #6 am: 16. Juni 2010, 09:59:52 »

Hallo,

womit wir wieder bei einem meiner Lieblingsthemen wären, nämlich - welche Lobby und Interessensvertreter haben denn Insolaner im Verhältnis zu anderen "Benachteiligten" in unserer Gesellschaft.
Richtig - nämlich Keine! (wie ich an anderer Stelle schon dazu schrieb)
Was die THs angeht, kann sich glücklich schätzen, wer in Ruhe gelassen wird und wo der TH nicht aus einer Mischung aus Halbwissen, Gleichgültigkeit und scheinbarer gesetzlicher Rückendeckung agiert. Aber, was macht man, wenn die Dinge mit dem TH aus dem Ruder laufen? Sicher, man kann alles duldsam und klaglos ertragen, in der Hoffnung, nach 6 Jahren ist eh alles vorbei. Aber dann kann es nicht nur passieren daß man seine Schulden los ist, sondern vielleicht auch sein Selbstwertgefühl und Selbstvertrauen über die Jahre verliert...
Ich bin auch der Meinung, daß man sich in bei offensichtlich ungerechtfertigten Maßnahmen wehren sollte. Den Grad dafür, kann Jeder nur selbst festlegen und als Hilfe können dienen das Forum, SB-Stellen, und ev. ein Anwalt, im Einzelfall auch die Lokalpresse.
Ich denke, für die Meisten ist der Schritt in die Inso ein tiefer Einschnitt ins Leben, man bewegt sich plötzlich auf "anderer Ebene" als früher. Man steht gesellschaftlich erstmal "hinten an", wie viele im täglichen Leben erfahren müssen. Damit muß man erstmal seinen Frieden machen und wenn man verinnerlicht hat, daß halt Vieles nicht mehr so läuft wie vor der Inso, kann sie schon ein wichtiges Instrument für einen Neuanfang sein. Aber, es gilt wachsam zu bleiben und für sich zu sorgen... denn das Leben geht auch in der Inso weiter...
Und in diesem wichtigen Lebensabschnitt ist es halt oft nicht damit getan, nur den Antrag bei Gericht abzugeben, in der Hoffnung das war`s, jetzt hab ich 6 Jahre Ruhe und kann mich zurücklehnen.
Jammern und Klagen mag manchmal eine Erleichterung sein, aber man ist nach wie vor für sich selbst verantwortlich und man sollte nicht zuviel von Anderen erwarten.

Also, nicht wegschauen vor scheinbar unüberbrückbaren Hürden und versuchen, für sich Lösungen zu entwickeln.

Mit Gruß,
Doktor Mabuse



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lenchik22

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Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
« Antwort #7 am: 16. Juni 2010, 10:07:01 »

Die TH machen den Lastschriftenwiderruf nicht einfach so, weils denen Spaß macht, sondern weil sie es MÜSSEN!!!!

Und wenn man eine gute Schuldnerberatung hatte, wird da immer gesagt, man soll alle Lastschriften vor der ERöffnung genehmigen. Ich war damit zu spät und es ist mein Pech. Ich wusste, was mich erwartet.

Und ich habe trotzdem beim Gericht Freigabe beantragt und 10 Tausend Briefe geschrieben. WEnn du Geld für einen Anwalt hast, bitte schön. Ich hatte das Geld nicht, mein Antrag wurde abgelehnt, Gott sei Dank musste ich dafür nicht zahlen.

Beschwerde kann man immer verfassen, ob das dir was bringt??? Du hast doch Gerichtsurteil gelesen??!!! Was willst du da anrichten, wenn die Gerichte dieses Vorgehen genehmigen????

Du regst dich nur umsonst auf. Anstatt aus der Situation das Beste zu machen.

Und wer redet die Insolvenz schön??? Es ist ein schlimmer Abschnitt im Leben. Du bist als Schwarze Schaf gekennzeichnet. Es ist schwer. Aber was ist die Alternative???? Vollstreckung??? Gerichtsvollzieher die bei dir rein und raus gehen??? Eidesstattliche Versicherung????

Man soll froh sein, dass es dieses Gesetzt in Deutschland gibt, dass man nach 6 Jahren wieder von vorne anfangen kann. Ich bin froh darüber. Denn hätte ich diese Geldsorgen immer noch, wäre ich schon längst in den See gesprungen....

Ich kann jetzt ruhig schlafen und kann meinen Kindern ein Vorbild sein, was das finanzielle angeht. Ich mache es besser. Da bringt nichts, wenn ich ständig gegen den TH mich auflege. Im Gegenteil, man kann die Restschuldbefreihung riskieren usw.

Ich sage nicht, dass man nichts machen sollte, wenn der TH sich nicht richtig verhält. Ich habe auch so eine Situation gehabt. Er hat bei uns doppelt abkassiert. Lastschriften und die Rückzahlung genau der gleichen Beträge. Und? Gericht hat mir das Geld nicht freigegeben. Der Gläubiger hat aber Antrag auf unerlaubte Bereicherung gestellt. Was dabei rausgekommen weiß ich nicht, aber es gibt Wege. Und wenn man die kennt....

Gegen Lastschriftenrückgabe kannst du nichts machen. Jeder weiß, dass diese nicht genehmigt sind, solange man gegenüber der Bank nicht ausdrückliche Genehmigung ausspricht. Deswegen macht der TH das Ganze ja...

Nun ja. Es ist deine Entscheidung, was du dagegen machst und wie.
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Dauerstress

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Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
« Antwort #8 am: 16. Juni 2010, 10:22:14 »

Was ich HIER lese, ist doch wohl nicht wahr, oder?

Da wird Unrecht zu Recht schön-geredet - die Leute jammern zu Tausenden in den Foren, Beratungsstellen und überall herum - letztlich mit einem "mea culpa" + "vielleicht bin ich ja doch selber schuld" bis hin zu einem " is doch nich so schlimm" den Kopf in den Sand zu stecken. Bis hin zu Lebensanalysen, die mit dem Thema, nämlich dass der Sinn und Zweck von Lastschriftverfahren und Verbraucherinsolvenz durch missbräuchliche Auslegung von Recht mit Füßen getreten wird und die Situation auch noch für den Einzelnen verschärft wird.

Bietet man Hilfe und Erfahrung an, erntet man moralinsaures Geschwafel und "gute Ratschläge". Es ist nicht zu glauben  :mad2:

Ist dies hier eines der vielen "Schuldnerforen" hinter denen Kanzleien und Treuhänder stecken?

Sorry mal, aber wenn Sie andere Meiungen außer der Ihren nicht akzeptieren sollten Sie hier nicht posten. Hier darf nämlich jeder seine Meinunge sagen, so lange er nicht gegen Umgangsformen und die interenen Regeln verstößt. Im übrigen stellt sich mir die Frage, welche Hilfe Sie anbieten. Sie wettern hier gegen eine bekannte und gängige Praxix, das ist aber keine Hilfe für die Betroffenen, oder sehe ich das falsch ? Die Regelung, dass Lastschriften zurückgeholt werden können, ist ein kontoverses Thema. Wer im Vorfeld eine ordentliche Beratung bekommt, kann dieses Problem nahezu zu 100% umgehen, nur selten lassen sich Lastschriften nicht auf Überweisungen umstellen. Von daher kann man sich den ganzen Stress leicht sparen. Ich glaube darum ist das für viele Insolaner auch kein Problem und bestimmt kein besonders wichtiges Thema, zumindest nicht so wichtig, dass man gleich dagegen Sturmlaufen müsste :wink:
« Letzte Änderung: 16. Juni 2010, 10:45:52 von Dauerstress »
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Morrowind13

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Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
« Antwort #9 am: 16. Juni 2010, 13:34:51 »

:uneinsichtig: So, nun möchte ich noch etwas dazu Beitragen.
Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäuserung.
Man betrachte sich auch einmal Paragraf eins des Grundgesetzes.
So, nun jeder Mensch braucht gewisse Versicherungen.
Oder aber ein TV Gerät und Radio und PC/ Telefon
Wobei es immer noch Ältere Bürger gibt die sich nie einen PC anschaffen würden aber damit auch nicht fertig werden.
Aber auch die von mir genannten Genossenschaftsanteile des Mieters vom Mieter zur Masse des Pfändbaren zu rechnen ist äußerst Fragwürdig.
Ich habe schon gesagt wenn solche Methoden von Treuhänder angewandt werden hat der in meinen Augen den Beruf verfehlt.
Ich denke so ein Treuhänder egal ob Rechtsanwalt oder aus einem anderen Beruf werden speziell darauf geschult und ich denke nicht, dass die Personen beigebracht bekommen wie man Menschlichkeit außer Acht lässt.
Nun habe ich ja auf das Urteil des BGH hingewiesen wass die Genossenschaftsanteile anbelangt.
Ich verstehe nur nicht, dass man nicht gleich solche Praktiken der TH mit beseitigt hat.
Wenn so ein TH tatsächlich alles Pfändet ist es Enmündigung des Bürgewrs und entspricht nicht mehr dem Grundgesetz.
Ich denke sojemand hat dann kein Geld mehr unter Umständen das per Überweisung noch selbst zu Tätigen.
Die Folge wäre am Ende das man so jemanden nicht nur die Wohnung kündigt sonder alles was zum Leben dazugehört.
Auch noch im extremfall das Jedermannkonto
Obwohl andererseits habe auch ich was Menschlichkeit betrifft so meine Erfahrungen gemacht.
Ich nenne mal ein Beispiel.
Familienanwaltmit Quali mit Mediation.
In meinem Fall
Anhörung aber gegenüber der Gegenpartei dann nicht so nach dem Sinne des Gesetztesals Tatsache dem Gegenüber mitgeteilt sondern die Situation die man hat und der Ungerechtigkeit die man selber dahinter sieht im Brief an die Gegenpartei übermittelt die  Möglichkeiten aber außer Betracht lassend die sich ergeben könnten.
Oder aber wie mir Passiert.
Securitymitarbeiter Eingeteilt auf der Tribüne eines Bundesligastadions.
während des Spiels auf der ganzen Tribüne sonst keinen andern Kollegen.
Ausschreitungen worin man dann hineingerät und weder von Polizei noch von Kollegen Hilfe erhält.
GEZ und PC müssen so oder so Bezahlt werden.
Strom & Wasser braucht jeder Mensch zum Überleben.
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Morrowind13

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Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
« Antwort #10 am: 16. Juni 2010, 14:09:47 »

Ich sehe auch schwarz wenn dier Ölgau voll durchschlägt.
Mann lese Deutschlands größtes Tageblatt von Heute auch zum Thema Inso wiviele Häuser im vergangenden Jahr schon Zwangsversteigert wurden.
Selbst Reiche möchten höher Besteuert werden, aber was macht diese Unfähige BRD.
Nichts.
Die haben ja auch keinen TH und kein Gericht wagt sich an die These einer Pleite.
Da sagt auch niemand das die selber Schuld sind wie das hier einige bei uns sich selber einreden.
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gila

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Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
« Antwort #11 am: 16. Juni 2010, 18:16:27 »

Schön, dass es doch User gibt, die das etwas differenzierter sehen...

Schön, dass meine "freie Meinungsäußerung" gleich so mit dem Hinweis, dass auch andere ihre Meinung frei äußern dürfen, beantwortet wird.
Oder verstand ich das als Maßregelung? Ich habe lediglich eine Feststellung getroffen - das wird schon noch erlaubt sein.

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum.... HILFE   :gruebel:

Welche Hilfe hatte ich angeboten? Wer aufmerksam gelesen hat - und davon gab es schon mehrere, die sich per Email gemeldet haben und meine in mühsamer Kleinarbeit recherchierten Urteile und Formulierungen dankbar angenommen haben. Das lässt hoffen, dass dieser Praxis langfristig etwa entgegen gesetzt wird!

Es ist leider, wenn man sich selbst mit der Thematik befasst und sich nicht auf Aussagen von TH und Schuldnerberatungen verlässt, eben NICHT so, dass die Treuhänder das MÜSSEN!
Dazu muss man aber viele Informationen auswerten und sich mit dieser zugegeben sehr schwierigen Thematik auseinander setzen.

Der INSOLVENZVERWALTER ist gehalten, die Masse zu mehren. In der Verbraucherinso ist das der TH. Dessen Aufgaben und Pflichten sind seit dem Urteil AG HH ziemlich verschwommen, was die THs und die Gerichte ausnutzen. Denn: in der privaten Inso GIBT ES DEFAKTO meist keine MASSE, die man so einfach "mehren" kann.
Auch muss man verstehen, dass es sich meist um RECHTSVERTRÄGE nach BGB handelt, die der Schuldner oft über Jahre mit den Vertragspartnern geschlossen hat, und die von Anfang an einer Art "Vorausgenehmigung der Bezahlung" mittels Lastschrift bedingen.

Dies sind "berechtigte Lastschriften". Meist aus Dienstleistungsverträgen wie Autoleasing (Du gibst mir Auto - ich zahle Dich dafür), Versicherungen, Miete/Wohnen (ein GRUNDRECHT!!!), Energieversorgung (auch ein Grundrecht).

Wenn einem Schuldner dann durch den TH vielleicht zwischen 300 und 1000 Euro auf diese Art des ungerechtfertigten Lastschriftwiderrufs unter VORSPIEGELUNG des "Müssens" regelrecht gestohlen werden, ist hier schon allein die Verhältnismäßigkeit in Frage zu stellen, wie diese geringfügige Summe eine meist wesentlich höhere Schuldensumme mit oftmals minimaler Abzahlungsmöglichkeit ADÄQUAT als "Massezuwachs" überhaupt rechtfertigen soll - der Schaden, der entsteht ist weitaus höher und unverhältnismäßig.

Diese Verträge sind alle mit einem RECHTSGRUND geschlossen worden. Sind wir entmündigt, dass ein Treuhänder in unsere berechtigten und auch notwendigen Verträge eingreifen kann? Sind wir entmündigt, dass wir hier nicht verlangen können, dass der Staat das endlich regelt - und zwar mit Blick auf den SINN der Verbraucherinso und die FOLGEN für die diversen Rechtsebenen und -Geschäfte - nicht mit Blick auf das Säckel der TH und Gläubiger.

Die Insolvenzordnung hat keinen einzigen Paragrafen, der diese Handhabe mit diesen Folgen deckt!

In unserem Falle kann ICH nicht mehr mit unserem nun nicht mehr versicherten Auto MEINE bescheidenen und überlebenswichtigen Jobs erledigen - dazu muss ich jeden Monat weit fahren. Als Aufstocker und Ü50 habe ich mir mühsam diese Jobs an Land gezogen, um meine "Bedürftigkeit" zu mindern. Arbeit bekomme ich hier schon lange keine mehr.

Da ICH meine Aufträge ab sofort nicht mehr erledigen kann, wird MIR nun noch eine Konventionalstrafe blühen, da ich nicht vereinbarungsgemäß die Dinge abwickele.

Da ICH dann meine Jobs verlieren würde, muss ICH voll in den Leistungsbezug - als Folge davon kann ICH MEINE Verpflichtungen nicht mehr bedienen und muss ebenso in die Insolvenz wie mein Mann.

Ich muss nun anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, um hier irgendwie raus zu kommen. Mein Mann ist auf rechtliche Hilfe angewiesen, um aus seinem Kram raus zu kommen.

IST DAS das gewünschte Ergebnis der Möglichkeit, die die Verbraucher Inso eigentlich dem Bürger geben soll?

Gottseidank ist das hier schon immer meine Wohnung und mein Mann gibt mir den Mietzuschuß bar. Sonst würde ICH gekündigt - denn ICH als Ehefrau wäre ja nicht durch die Inso geschützt, bin ja der Hauptmieter, mein Mann steht nicht im Vertrag, der kam erst neu hinzu.
Meine Vermieterin ist alleinerziehende Mutter und spart sich diese kleine Bude fürs Alter. Wenn der 3-4 Mieten fehlen, ist die am Ende. Noch ein zu tolerierendes Ergebnis?
Auch ist MEIN Ruf ruiniert - aber ICH bin ja (noch) nicht in der Inso!

Mein Mann kann den Umgang mit seinen Kindern, die gut 200 km weit weg wohnen und wo es KEINE zumutbare öffentliche Lösung gibt, ab sofort nicht mehr holen. Sein verfassungsmäßiges Umgangsrecht und das der Kinder ist bedroht. Seine Exfrau droht mit einer Klage, WEIL er die Kinder nicht vereinbarungsgemäß holen kann.
Die Kinder knatschen jetzt schon, weil das Wochenende mit Papa ausfallen muss!

Ist das noch tolerierbar?

Dagegen sind die anderen Sachen, wie Abstellen des Handys über Nacht durch den Mobilfunkanbieter Peanuts. Da kann man sich nur ärgern, weil man 6 Jahre brav zahlender Kunde war und NIE säumig. Es war ja der TREUHÄNDER, der in einen laufenden Vertrag eingegriffen hat.
Nur: Was nutzt das? Die Kinder konnten ihren Papa tagelang nicht erreichen. Wen juckt das?

Die Liste ist noch lang, die allein mein Leben betrifft.

Ein weiterer Punkt: durch das Urteil in HH und ein gegen lautendes in München gibt es in der Republik ein unheures "Rechtsgefälle". In München hat das AG schon lange eingesehen, dass so was einfach nicht geht. Hier muss man doch mal auf das Recht auf GLEICHBEHANDLUNG aller Bürger - und dies nicht zum Nachteile - klopfen, was auch in der Verfassung geregelt ist.

Oder sagen wieder: ist halt Pech, wenn man da oder da wohnt?

Es wird Vertragsrecht, Bankenrecht und Verfassungsrecht mit Füßen getreten.

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(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
 

Insokalle

Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
« Antwort #12 am: 16. Juni 2010, 19:10:44 »

Ich provoziere ja auch gerne mal:

Der letzte Beitrag erinnert mich nur noch an Don Quijote.
Er zeigt überdeutlich eine einseitige Betrachtungsweise, die zudem unvollständig recherchiert ist. Ich kann Dauerstress nur zustimmen. Eine gute Vorbereitung erspart derartige Ärgernisse.
Ach ja, richterliche Unabhängigkeit, steht doch auch in der Verfassung. Zum Glück haben wir Gewaltenteilung.
« Letzte Änderung: 16. Juni 2010, 19:15:41 von Insokalle »
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gila

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Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
« Antwort #13 am: 16. Juni 2010, 23:05:17 »

Ich provoziere ja auch gerne mal:

Der letzte Beitrag erinnert mich nur noch an Don Quijote.
Er zeigt überdeutlich eine einseitige Betrachtungsweise, die zudem unvollständig recherchiert ist. Ich kann Dauerstress nur zustimmen. Eine gute Vorbereitung erspart derartige Ärgernisse.
Ach ja, richterliche Unabhängigkeit, steht doch auch in der Verfassung. Zum Glück haben wir Gewaltenteilung.


Sehr witzig... -nix gegen Provokation - dann sollte sie auch fundiert sein. Und zur Thematik passend.
Oder postet hier einer "von der anderen Seite"?  :gruebel:

"Einseitige Betrachtungsweise"  :lollol: irgendwie nicht mitbekommen, dass das TATSACHEN sind, die sich hier abspielen?
Und dass es eben bedingt dadurch nur EINE Betrachtungsweise gibt! Oder soll ich "Mitleid" mit dem TH oder mit der Bank haben, die meinen Mann in die Insolvenz
geritten hat und ausrufen: "JAAAA! Ich bin zwar nur das Anhängsel - aber ich opfere GERN meine Existenz gleich mit dazu?
Als Ehefrau habe ich ganz sicher die Pflicht, diese staatlich gedeckten Ungerechtigkeiten klaglos hin zu nehmen. Der Ehering verpflichtet mich zu Demut, Gehorsam und
Selbstaufgabe".

Wo sieht man(n) da eine "unvollständige Recherche"?
Eine Vorbereitung war nicht möglich - die Info kam zu spät. Außerdem O-Ton unseres TH: "Auch wenn Sie die Lastschriften genehmigt hätten, hätte ich sie zurück geholt"

Was hat eine richterliche Unabhängigkeit und die Gewaltenteilung mit dem Thema und mit derartigen zwielichtigen Praktiken zu tun und den unbilligen Ergebnissen, die dadurch herbei geführt werden? Ich dachte es ging hier um Informationen und Hilfe im Falle von Schulden und Insolvenz.

Es gibt anscheinend nur geläuterte und zufriedene Insolvenzler, alle trickreich und gut "vorbereitet" - niemand fühlt sich durch dieses Tun und Treiben geschädigt, diskriminiert oder gar entmündigt.
Seltsam, dass das Internet voll ist von solchen Menschen, deren Situation durch so eine Handlungsweise unnötig und ungerechtfertigt nur noch verschlimmert wurde!

Aber wenn dann so ein "Don Quijote" einmal ein positives Urteil erwirken sollte, dass andere gebrauchen können, ja dann sind alle froh...  :whistle:



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Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
« Antwort #14 am: 16. Juni 2010, 23:06:24 »

Hallo Ihr alle,

ob man nun mit den Lastschriftwiderrufen des Treuhänders leben will/kann oder nicht,
was ist denn mit der Restschuldbefreiung? Gilt die dann auch für die Forderungen, für die vorher keine außergerichtliche Einigung versucht wurde?

Wenn der gerichtliche Schuldenbereinigungsplan durchgeführt wird und auch tatsächlich zustande kommt (also keine Eröffnung des Insolvenzverfahrens), gilt der Plan doch auch nur für die Schulden die ich da aufgeführt habe. Für weitere bekomme ich dann keine Restschuldbefreiung. Gibt es dazu irgendwelche Urteile? Und wieso kann der Treuhänder meine Aufstellung, die ICH unterschrieben habe, verändern, indem er noch Schulden dazu erfindet, die vorher gar nicht da waren.

Können die Gläubiger, die durch die Lastschriftrückrufe dazugekommen sind nach 6 Jahren sagen: "Ätschbätsch, Restschuldbefreiung fällt aus wegen is' nich'" ???

Gilt das dann für alle Forderungen oder nur für die o. g. ?

Guß
Olly
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gila

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Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
« Antwort #15 am: 16. Juni 2010, 23:39:13 »

Das sind mal berechtigte Fragen!

Uns wurde folgendes durch den TH erzählt (weis gemacht): 1. es werden ja durch sein Handeln gar keine "künstlichen Gläubiger" geschaffen - es sind alles Gläubiger - auch wenn du selbst mit denen NIE was hattest.  2. Es entsteht ja gar kein Schaden - die können sich einfach "hinten anstellen" und ihre (vom Treuhänder verursachte und einkassierte!) Forderung in der Inso geltend machen.  3. wenn sie das nicht tun, sind sie selber schuld.    4. die meisten dieser Verträge können ja gar nicht gekündigt werden, denn das Rechtsgeschäft wurde ja nicht von dir als Schuldner verletzt, sondern vom TH. also kannst du getrost 5. mit deiner KFZ-Versicherung und mit deinen sonstigen Vertragspartnern in einen Rechtsstreit treten und sagen: ICH habe meine Pflichten nicht verletzt, also müsst ihr mich behalten...

Die KFZ-Versicherung zum Beispiel zeigt dir dann, wenn du das der Rechtsabteilung in langen Telefonaten so erklärt hat, einen Vogel  :nono: und sagt: Ällabätsch - hat man Euch nicht gesagt, dass wir alle schon längst (wegen dieser Geschichten) in unseren AGBs reagiert haben und uns bei Inso des Kunden ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt haben? Glauben die THs denn, wir sind so dämlich, stellen uns hinten an und wenn du morgen einen Unfall hast, dann LEISTEN wir auch noch?

Tja - und dann guckst du ganz schön blöd aus der Wäsche. Sagst dem TH: du hast mir Mist erzählt! Und der sagt: so sorry - dann such dir doch ne neue Versicherung.

Aha - und wovon denn? Ich hatte sie ja schon fürs ganze Jahr BEZAHLT? Und die Versicherung sagt: Wechseln? Mitten im Jahr?  :lollol: wie willst du das denn erklären? Wer will dich denn da nehmen?

Eine Info, was mit den so neu entstandenen Schulden passiert, die die Lastschrift-Geprellten NICHT in die Inso anmelden wollen, haben wir bis heute nicht bekommen!
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(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
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Fallera

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Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
« Antwort #16 am: 16. Juni 2010, 23:48:15 »

Eine Info, was mit den so neu entstandenen Schulden passiert, die die Lastschrift-Geprellten NICHT in die Inso anmelden wollen, haben wir bis heute nicht bekommen!

Ich möchte gar nicht alles kommentieren denn auch ich finde diese praxis sehr grenzwertig!
Da es sich um Forderungen handelt, welche VOR Verfahrenseröffnung entstanden sind, können diese auch angemeldet werden
von den Gläubigern und unterliegen ebenfalls der RSB! Wer vergisst diese bis zum Schlusstermin anzumelden, der hat Pech gehabt!

Beispiel: Miete war fällig zum 01.03, Inso Eröffnung am 01.04 und TH holt die per Lastschrift gezahlte Miete zurück! Die Mietforderung ist VOR dem Eröffnungsdatum entstanden.
« Letzte Änderung: 16. Juni 2010, 23:49:47 von Fallera »
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Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
« Antwort #17 am: 16. Juni 2010, 23:50:13 »

Nochmal Hallo,

wenn man sich so anguckt, wie im Allgemeinen das Verbraucherinsolvenzverfahren beschrieben wird, heißt es immer nur sinngemäß:

"Nachdem man versucht hat, sich außergerichtlich mit seinen Gläubigern zu einigen und dieser Versuch gescheitert ist, kann man als Verbraucher das Insolvenzverfahren beantragen. Dann wird das vorhandene Vermögen verwertet und es wird sechs Jahre lang der pfändbare Betrag vom Einkommen an den Treuhänder abgeführt, der dann die Verteilung an die Gläubiger vornimmt. Punkt."

Kein Gesetz weist darauf hin, dass nach Eröffnung des Verfahrens alles anders ist.

- Mietrecht: Mietsicherheit -  plötzlich verwertbar
- Wohnungsbaugenossenschaftsanteile (ursprünglich grundsätzlich nicht pfändbar, dieser Grundsatz wurde vom BGH aufgehoben, da man ja auch Anteile haben kann ohne eine Wohnung gemietet zu haben - viele Anwälte/Treuhänder legen das BGH-Urteil so aus, dass Genossenschaftsanteile jetzt grundsätzlich pfändbar sind)
- Zahlungsverkehr: ab sofort befindet man sich wieder im letzten Jahrtausend, als es noch keine Einzugsermächtigungen (Lastschriften) gab

Dabei soll man doch eigentlich schon außergerichtlich versuchen sein verwertbares Vermögen seinen Gläubigern anzubieten. Was wohl der Vermieter dazu sagen würde: "Gib mir mal meine Mietsicherheit zurück, die brauch ich für meine Gläubiger" (?)
Miete, KFZ-Steuer, Versicherungen, GEZ - alles per Lastschrift. Wenn man einen (un-)günstigen Zeitpunkt abwartet, sind das 5 Mieten, u.s.w.
Außergerichtlich würden sich die Gläubiger bei vielen Schuldnern bestimmt damit zufrieden geben. Aber so geht das dann ja auch nicht. Das wäre ja sittenwidrig. Nur der Treuhänder, der darf das. Begreifen muss ich das nicht, will ich das nicht, kann ich das nicht.

Das dazu.

Gruß
Olly


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gila

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Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
« Antwort #18 am: 17. Juni 2010, 00:00:52 »

Nochmal Hallo,

wenn man sich so anguckt, wie im Allgemeinen das Verbraucherinsolvenzverfahren beschrieben wird, heißt es immer nur sinngemäß:

"Nachdem man versucht hat, sich außergerichtlich mit seinen Gläubigern zu einigen und dieser Versuch gescheitert ist, kann man als Verbraucher das Insolvenzverfahren beantragen. Dann wird das vorhandene Vermögen verwertet und es wird sechs Jahre lang der pfändbare Betrag vom Einkommen an den Treuhänder abgeführt, der dann die Verteilung an die Gläubiger vornimmt. Punkt."

Kein Gesetz weist darauf hin, dass nach Eröffnung des Verfahrens alles anders ist.

- Mietrecht: Mietsicherheit -  plötzlich verwertbar
- Wohnungsbaugenossenschaftsanteile (ursprünglich grundsätzlich nicht pfändbar, dieser Grundsatz wurde vom BGH aufgehoben, da man ja auch Anteile haben kann ohne eine Wohnung gemietet zu haben - viele Anwälte/Treuhänder legen das BGH-Urteil so aus, dass Genossenschaftsanteile jetzt grundsätzlich pfändbar sind)
- Zahlungsverkehr: ab sofort befindet man sich wieder im letzten Jahrtausend, als es noch keine Einzugsermächtigungen (Lastschriften) gab

Dabei soll man doch eigentlich schon außergerichtlich versuchen sein verwertbares Vermögen seinen Gläubigern anzubieten. Was wohl der Vermieter dazu sagen würde: "Gib mir mal meine Mietsicherheit zurück, die brauch ich für meine Gläubiger" (?)
Miete, KFZ-Steuer, Versicherungen, GEZ - alles per Lastschrift. Wenn man einen (un-)günstigen Zeitpunkt abwartet, sind das 5 Mieten, u.s.w.
Außergerichtlich würden sich die Gläubiger bei vielen Schuldnern bestimmt damit zufrieden geben. Aber so geht das dann ja auch nicht. Das wäre ja sittenwidrig. Nur der Treuhänder, der darf das. Begreifen muss ich das nicht, will ich das nicht, kann ich das nicht.

Das dazu.

Gruß
Olly


Das ist noch nicht alles, lieber Olly - ich stell mal morgen eine sehr interessante wie auch leicht provokante Sichtweise einer "Fachfrau" ein, die mich erreicht hat  :thumbup:
DA fragste dich nur noch "wo samma denn?"
Nun geht Donna Quijota in die Heia - Windmühlenreiten ist sehr anstrengend. Nun ist das aber die Inso meines Gatten und betrifft sein Leben - da muss nicht ich mit meinem
eben und meiner Existenz noch beeinträchtigt werden von außen. Die Sache an sich reicht auch schon.

Gute Nacht, Deutschland  :cool:
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(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
 

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Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
« Antwort #19 am: 17. Juni 2010, 00:17:56 »

Da es sich um Forderungen handelt, welche VOR Verfahrenseröffnung entstanden sind, können diese auch angemeldet werden

... im Umkehrschluss müsste dieses bedeuten, dass VOR Verfahrenseröffnung nichts mehr bezahlt werden darf/kann/soll.
Somit könnte man auch mit ALG-II machen was man will. Kdu auf 's Girokonto überwiesen, eigentlich bucht der Vermieter ab, kann er aber nicht, wenn man die Kohle vorher abhebt. Ich will hier keinen zum  Sozialbetrug bzw. der "Verschwendung von Sozialleistungen" auffordern, sondern nur deutlich machen, dass das alles schief ist.

gruß
Olly
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