Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: gila am 14. Juni 2010, 21:35:02

Titel: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
Beitrag von: gila am 14. Juni 2010, 21:35:02
Liebe Mit-Leidenden!

"Uns" hat es nun auch getroffen. Mein Mann musste in die Inso - nur weil es der Bank gefiel, während einer Phase der Arbeitssuche, den Dispo und Kredit fällig zu stellen.
OBWOHL alles brav bezahlt und bedient wurde und selbst während der Arbeitslosigkeit KEIN CENT geschuldet wurde! !
Ich klage hier insbesondere die HYPOVEREINSBANK an - selbst ein Schriftwechsel mit dem Vorstand in München brachte die Bank nicht zu einem vernünftigen Handeln.
Nun bekommen sie GAR NICHTS.  :girl: Leider ist es so, dass entsprechende "Schadenfreude" ausbleibt, da die Situation sich mehr als besch... entwickelt.

Zum Thema!

Natürlich hat uns auch dieses widerliche und menschenverachtende Praxis des UNBERECHTIGTEN sowie UNDIFFERENZIERTEN Lastschriftwiderspruchs getroffen.
Einwände beim Treuhänder konnten wir in die Tonne treten. Man machte uns auch weiß, dass ja "gar keine Nachteile" entstehen. Auch nicht, wenn die Kfz-Versicherung kündigen würde...

Inzwischen habe ich vor gut 7 Wochen Beschwerde beim hiesigen AG eingereicht - nachfolgend noch eine weitere Erinnerung - ganz frisch noch eine Eileingabe an den Leiter des AG. Derzeit noch kein Kommentar. Egal: ich gehe jeden Weg, den ich allein nur gehen kann, denn RECHTSHILFE, Unterstützung oder Anwälte, die sich engagieren, SCHEINT ES NICHT ZU GEBEN - es sei denn, du hast mindestens 1000 Euro "Kostenvorauszahlung".  :lollol:

Da ich nicht auf den Kopf gefallen bin und mich beim Lesen, Interpretieren, Suchen und Gebrauch von Gesetzestexten und Urteilen für recht fit halte, habe ich wohl nahezu ALLES recherchiert, was es derzeit gibt. Mit einer großen Schuldnerberatung in einem besonders von dem schizophrenen Beschluss des AG HH betroffenen Kreis habe ich mich ebenso kurzgeschlossen wie mit der Koordinationsstelle für Schuldnerberatungen als auch mit der Sozietät in München, deren Anwälte 2008 das RICHTIGE UND SEHR GUTE sowie endlich dezidiert und gut ausgearbeitete Urteil des Münchner Amtsgerichtes für eine Mandantin erwirkt haben.
Die betreffende Schuldnerberatung hat dem Text meiner bisherigen Beschwerden erhalten und fand sie nur "obergeil".

ES MÜSSEN MEHR MENSCHEN DEN MUMM HABEN, sich gegen diese Praktiken zu WEHREN - das geht auch ohne Anwalt.
Nur weil ein schizo-Gericht eine völlig wahnwitzige Entscheidung gefällt hat, der die Treuhänder nur zu gerne mit Begründungen wie "Verpflichtung zur Massemehrung" etc. Folge leisten, wird Unrecht und Schizophrenie nicht zu RECHT!

JEDER unberechtigte Lastschriftwiderruf muss in Form einer Beschwerde die Gerichte erreichen! Es waren bisher IMMER Einzelfallentscheidungen, die zu einem großen Teil Recht bekamen!

Nur so kann auch der oberste Senat des BGH endlich zu einer vernünftigen Betrachtung dieser unsäglichen Machenschaften kommen und eine Entscheidung treffen, die diese nach meiner bescheidenen Meinung nichts anderes als staatlich gedeckte WEGELAGEREI und die Gefährdung von Geschäfts- und Vertragsabschlüssen nach BGB, Vereinfachung des gesamten Zahlungsverkehrs durch Lastschriftverfahren, ungerechtfertigten weil völlig unverhältnismäßigen "Massevermehrungen", die es in der privaten Inso zumeist gar nicht gibt, beendet!

Unser Treuhänder machte uns neuerlich weis, dass eine Kfz-Versicherung ja "Pflicht" sei und nicht kündigen dürfe. Wie schräg ist das denn, dass eine Versicherung die A.. karte bekommen soll, als Gläubiger in der Inso vertrocknet, aber einen eventuellen Millionenschaden begleichen sollte?
Ist den Treuhändern "entgangen", dass schon sämtliche Versicherungen (auch Mobilfunkanbieter und sonstige) Klauseln in ihren AGBs haben, die ihnen in der Inso des Kunden ein Sonderkündigungsrecht einräumt?

Das führt bei uns dazu, dass ICH meinen Jobs als Aufstockerin nicht mehr nachgehen kann, weil ich das nicht versicherte Auto nicht fahren darf!
ICH VERLIERE MEINE PAAR AUFTRÄGE! WILL der Treuhänder damit erreichen, dass er einen weiteren "Kunden" bekommt???

Und das ist nicht die einzige Folge von diesem Raubrittertum! DAS ist NICHT im Sinne des Insolvenzgesetzes und der Möglichkeit, die der Gesetzgeber damit  schaffen wollte!

Weitere Stichworte müssen wohl ins Feld geführt werden wie "Ungleichbehandlung" (denn in einem Teil der Republik wird so und im anderen so verfahren), Einzelfallprüfung, unbillige Härten und SCHADENERSATZ!

SO - wen das betrifft und wer den Mumm hat, sich hier auch zu wehren, aber vielleicht nicht sonderlich geschickt in den Texten ist, kann mich gern anmailen und bekommt meine gesammelten Argumente in Beschwerdeform zugeschickt. Er kann sie auf seine Situation umformulieren und damit sein Glück versuchen. gilapost@web.de
Was raus kommt, weiß ich selbst noch nicht - jedenfalls kann man nicht einfach daran vorbei schauen.


Auch die Bundeszentrale für Verbraucherschutz sollte von jedem hier kontaktiert werden und zur Hilfestellung aufgefordert!

UMGEKEHRT bin ich natürlich auch denen aufgeschlossen, die nicht nur nehmen, sondern auch Unterstützung GEBEN wollen!

Leute - wehrt Euch - die meisten sind unverschuldet in dieser Situation. Diese Diskriminierung und weiteren sozialen Abstieg wollen wir uns nicht bieten lassen!

In diesem Sinne:  :fuchsteufelswild:


Titel: Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
Beitrag von: lenchik22 am 15. Juni 2010, 09:42:06
Hallo Gila,

ist es denn Wert für mehrere Monate durch die Hölle zu gehen, nur weil der TH seinen Pflichten nachging???

Uns ging es auch nicht anders. Zum Glück habe ich die KFZ-Versicherung und einigen sonstigen Verpflichtungen überwiesen und nicht per Lastschrift abbuchen lassen. Man weiß doch vorher, dass der TH alle Lastschriften bis zu 4 Monaten zurück buchen kann. So haben wir unseren Stromvertrag verloren. Rechtsschutzversicherung hat daraufhin wieder abgebucht, ich habe dem nicht widersprochen, weil die wichtig für uns ist. Ich hätte auch KFZ-Versicherung nachgezahlt.

Unser TH hat ALLE Versicherungen usw. gekündigt. Die Verträge kann man aber neu abschließen mit der gleichen Versicherungsgesellschaft, da hatten wir keine Probleme. Habe gleich mit denen telefoniert, wo ich das erfahren habe.

Also WOZU Nervenarbeit machen, wenn man doch schnell nachzahlt und seine Ruhe hat???

Deswegen sollte man doch VOR der Inso alle Lastschriften einstellen und nur per Überweisung Rechnungen bezahlen, damit so was nicht passiert!!!!

Ich wünsche dir trotzdem viel Erfolg bei deinem Vorhaben.

Lg
Lena
Titel: Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
Beitrag von: mongo am 15. Juni 2010, 21:25:22
Sehe das auch so, wie Lena.
Mich hatte es ebenfalls getroffen. Aus 3 Gläubigern wurden so gleich mal 25.
In der schwierigen Situation, in der man sich da befindet, haut das ganz schön rein.
Vieles betrachtet man im Nachhinein mit einer gewissen Gelassenheit, aber am Tag des Geschehens liegen da die Nerven schon blank.
Das Wichtigste ist eine gute Schuldnerberatung. Die Leute kennen das Verfahren und sollten einen vor diesen Unannehmlichkeiten bewahren. Einfach ein paar Tage vor dem Antrag bei der Bank einen Kontenabschluß machen lassen und alle Buchungen sind genehmigt und nicht mehr rückbelastbar.

@Gila
Ist wohl ein bißchen "overdressed", der Auftritt.
Was soll damit bezweckt werden? Den Treuhänder für die eigenen Versäumnisse verantwortlich machen?
Der hat ja nicht Ihr Interesse zu vertreten, sondern das der Gläubiger, also unternimmt er alles, was ihm zu Masse verhilft. Das ist auch so richtig.
Nicht falsch verstehen...ich bin selbst Betroffener, aber ich bin auch in erster Linie nicht Opfer, sondern Täter!

Dem Rest der Ausführungen kann ich nicht so richtig folgen, obwohl ich auch nicht auf den Kopf gefallen bin ;->

Was versteht man unter "unschuldig in die Situation geraten"? Den meisten sind doch die Schulden über den Kopf gewachsen und das meist auch nicht von heute auf morgen.
Die bitteren Folgen gefallen uns allen nicht.

Ich sehe das eher wie Lena. Ein bißchen Gas rausnehmen schont die Nerven...

Trotzdem viel Erfolg beim Agieren!
Titel: Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
Beitrag von: Morrowind13 am 15. Juni 2010, 22:27:38
In diesem Sinne habe ich heute erfahren, dass ein Treuhänder sogar die erstandenen Genossenschaftsanteile einer Wohnung kündigen kann.
Auf diese Sache hin ,habe ich heute mal meinen Schuldenberater angesprochen.
Aus diesen Grund hin lief man Gefahr seine Wohnung vom Vermieter gekündigt zu bekommen.
Nun soll angeblich vom BGH ein wicjhtiges Urteil dazu ergangen sein.
Es ist nun nicht mehr möglich dem Mieter zu kündigen.
Mir scheint sowieso, wenn ich sowas lese macht auf mich den Eindruck fest, dass was sich einige Treuhänder herausnehmen grenzt an Entmündigung freier Bürger und Schikane.
Die Reiten noch auf der Not der Menschen herum.

Man sollte auch diesen Leuten öfter auf die Finger sehen.
Ich bin davon überzeugt das es auch darunter schwarze Schafe gibt die rein nach Gesetzestext gehen wie bei anderen Behörden auch und denen der Betroffene egal warum jemand in Not gerät egal ist.
Es gibt immer wieder Personen die auch nicht zuhören und die sowiso ein sich selbst gemachtes Urteil fällen.
Selbst bei einfachen fragen gibt es ja Menschen die jemanden auf einfachen Fragen selbst wenn es sich um für Sie fremde Personen handelt schnippiche Antworten geben.
Auch mir ist es schon passiert das ich jemanden Freundlich gefragt habe weil er einen Taurigen Eindruck machte warum er Traurig wirke.
Zur Antwort bekam ich, ach Nee das Interessiert doch nicht wirklich, oder ?
So eine Antwort lässt auch mich nicht kalt.  :cry:
Nochmal eine Inso obwohl dies hier einige behaupten ist kein Zuckerschlecken.
Und wenn hier jemand behauptet er könne danach Ruhiger schlafen und hätte keine Angst oder Probleme mehr so Glaube ich dies einfach nicht.
Oder aber es ist jemand mit einem Herz aus Stein.
Titel: Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
Beitrag von: Morrowind13 am 15. Juni 2010, 23:14:59
Was versteht man unter "unschuldig in die Situation geraten"? Den meisten sind doch die Schulden über den Kopf gewachsen und das meist auch nicht von heute auf morgen.

Ja in einer Langfristigen Diagnose gebe ich dir sicher Recht.
Am zerbrechen einer Ehe muss man auch immer zwei Seiten betrachten.
Jeder ist aber auch selber seines Glückes Schmied.
Wer geht bei Eheschließung davon aus das auch eine aus Liebe eingegangende Ehe auch mal Scheitern kann.
Heute in so Moderne Zeiten sowieso viel öfter wie Füher.
In der Geiz ist Geil Mentalität wird man ja auch zum Konsum geradezu gedrängt.
Wenn dies nicht über Barzahlung erfolgen kann dann eben über Kredit sogar bis o  Null € Zinsen.
Aber auch ein Haus oder eine Eigentumswohnung gehört sogar zu den immmer mal wieder angepriesenden erstrebenswerten Objekten.
Da wird auch immer gesagt, das auch dies eine Anlageform sei die zur Alterskapitalabsicherng bestens geeignet ist.
Mann wird Glaubens gemacht, dass im Leben immer alles Glatt läuft.
Am Ende der ganzen Werbung oder Gerede haben es viele so verinnerlicht das Sie es selber glauben.
Da gibt es auch viele drunter die selber aus einem Elternhaus stammen, (wie ich) deren Eltern selber Eigentum hatten und auch Ehelich bis an ihr Lebensende zusammenblieben.
Dazu kommt noch, das selbst wie bei mir im Verwandschaftskreis alle Eigentum hatten.
Viele meiner Verwandten haben nach dem zweiten Weltkrieg selber gebaut.
In diesen Zeiten war der Bau eines Hauses auch noch sehr günstig.
Viele dieser Verwandten sagten später, wenn ich gewusst hätte, dass Eigentum so teuer geworden ist hätte ich besser noch mehr Häuser gebaut.
Heute ist das Risiko absulut hoch.
Schon Arbeitslosigkeit macht viele Lebensplanung schnell zunichte.
Der Grunstock einer Pleite legt man mit dem Ansinnen sich solche Dinge mit Fleiß anzuschaffen  was ja auch durchaus als erstrebenswert dargestellt  auch von Politikern und Wirtschaftsexperten.
Ich sage auch wenn jeder sich auf den Standpunkt gestellt hätte ich schaffe mir erst etwas an wenn ich es auch bezahlen kann dann  währen wir immer noch in den 50er Jahren.
Es hätte kein oder kaum Wirtschaftwachtum gegeben.
Ich kenne jemanden der weitesgehend mit seiner Frau so gelebt hat.
.Mittlerweile ist er mit seiner Frau in Rente.
Gegen ihren Arbeitsfleiß und das Glaube ich ihnen auch gibt es nichts Einzuwenden.
Ja er Arbeitet heute noch im Bescheiden Rahmem.
Er wohnt aber genau wie ich zur Miete.
Beide haben keine Kinder.
Neben seinem Beruf hat er und Sie beide noch lange Jahre die Hausmeisterstellung innegehabt.
Ich gönne es ihnen auch.
Ich bin nicht Neidisch.
Aber die kaufen sich kaum etwas und leben immer noch so wie früher.
Die schaffen sich kein neues TV Gerät oder anderes an.
Ab und an gehen Sie mal Auswärts Essen oder Fahren mal in die Eifel.
Das war es aber auch.
Wenn jeder so lebt?
Anders herum es zeigt ja auch unsere ach so schönes Deutscheland haben über ihre Verhältnisse gelebt.
Uns dagegen  womöglich wir uns selbst  in jeder Beziehung für unsere Schulden selbst in jeder Beziehung Hundertprozentig auf alleinverschuldung Veranwortlich zu machen wenn viele jetzt Pleite gehen geht an der Wahrheit vorbei.
Es kommen bei jedem, die wie ich es nenne die Nebenkriegsschauplätze hinzu.
Mann braucht sich nur den Bericht des Wirtschaftsrates von heute anzusehen die heute durch Presse Funk TV und Internet gegangen ist.
Dann weiß jeder warum es immer mehr Armut und Leute wie uns Insolvente gibt.
Die befürchten, das der ganze Mittelstand wegfällt und immer mehr Armutsvietel entstehe.
Die Schere soll sich nach deren Ergebnissen noch weiter geöffnet haben.
Insofern bin ich nicht von Geburt aus Assozial obwohl ich eigentlich dieses Wort nicht mag sonder werden Mittlerweile bedingt durch diese Bedingungen dazu gemacht.
Klar das ich weiß, dass viele Mittlerweile hier die Gleiche Meinung haben dies aber nicht schreibt weil es ohnehin jeder weiß.
Ich wollte es nur mal loswerden.  :fuchsteufelswild:
Da von Eigenverantwortung und Selbstschuld zu Reden geht am Thema vorbei.
Ich weiß allerdings das er Sagt das Sie in der Lage wären ein Haus zu Bauen und dies auch
Titel: Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
Beitrag von: gila am 16. Juni 2010, 09:02:33
Was ich HIER lese, ist doch wohl nicht wahr, oder?

Da wird Unrecht zu Recht schön-geredet - die Leute jammern zu Tausenden in den Foren, Beratungsstellen und überall herum - letztlich mit einem "mea culpa" + "vielleicht bin ich ja doch selber schuld" bis hin zu einem " is doch nich so schlimm" den Kopf in den Sand zu stecken. Bis hin zu Lebensanalysen, die mit dem Thema, nämlich dass der Sinn und Zweck von Lastschriftverfahren und Verbraucherinsolvenz durch missbräuchliche Auslegung von Recht mit Füßen getreten wird und die Situation auch noch für den Einzelnen verschärft wird.

Bietet man Hilfe und Erfahrung an, erntet man moralinsaures Geschwafel und "gute Ratschläge". Es ist nicht zu glauben  :mad2:

Ist dies hier eines der vielen "Schuldnerforen" hinter denen Kanzleien und Treuhänder stecken?

Sich in Gelassenheit den Teppich unter den Füßen wegziehen lassen - es ist ja eh schon alles wurscht. Welche Einstellung! Solche Leute sind sicher auch mit voller "Gelassenheit" in die Situation geraten und lassen sich jetzt gemütlich von den Schulden befreien - deren Geldverlust ja andere wiederum tragen müssen!

Im Gegensatz zu vielen, die an ihrer Situation selbst gebastelt haben und die gelassen anderen ihre Schulden überbürden, sehe ich die Verbraucherinsolvenz so, wie sie flächendeckend genutzt wird NICHT als ein so tolles Instrument! Dauerhaft werden nämlich haufenweise Gläubiger und Firmen durch das Verhalten der Schuldner mit in den Strudel gezogen.
Aber des is doch alles wurscht...

Mein Mann ist da hinein geraten, weil er brav seine Verpflichtungen gezahlt hat. Auch in der Arbeitslosigkeit. Und weil es ungeschriebenes Gesetz der Banken ist, jemandem, der zeitweise kein Arbeitseinkommen bekommt, einfach den Dispo und Kredit fällig zu stellen. OBWOHL man brav zahlt. Und weil alles Reden und Verhandeln und Bezahlen nicht de Bank davon abbringt. Auch das ist übliche Praxis hier!

Der einzige, der das wohl richtig sieht, ist "mongo": Mir scheint sowieso, wenn ich sowas lese macht auf mich den Eindruck fest, dass was sich einige Treuhänder herausnehmen grenzt an Entmündigung freier Bürger und Schikane. Die Reiten noch auf der Not der Menschen herum. Man sollte auch diesen Leuten öfter auf die Finger sehen.
Ich bin davon überzeugt das es auch darunter schwarze Schafe gibt die rein nach Gesetzestext gehen wie bei anderen Behörden auch und denen der Betroffene egal warum jemand in Not gerät egal ist.



Titel: Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
Beitrag von: doktor mabuse am 16. Juni 2010, 09:59:52
Hallo,

womit wir wieder bei einem meiner Lieblingsthemen wären, nämlich - welche Lobby und Interessensvertreter haben denn Insolaner im Verhältnis zu anderen "Benachteiligten" in unserer Gesellschaft.
Richtig - nämlich Keine! (wie ich an anderer Stelle schon dazu schrieb)
Was die THs angeht, kann sich glücklich schätzen, wer in Ruhe gelassen wird und wo der TH nicht aus einer Mischung aus Halbwissen, Gleichgültigkeit und scheinbarer gesetzlicher Rückendeckung agiert. Aber, was macht man, wenn die Dinge mit dem TH aus dem Ruder laufen? Sicher, man kann alles duldsam und klaglos ertragen, in der Hoffnung, nach 6 Jahren ist eh alles vorbei. Aber dann kann es nicht nur passieren daß man seine Schulden los ist, sondern vielleicht auch sein Selbstwertgefühl und Selbstvertrauen über die Jahre verliert...
Ich bin auch der Meinung, daß man sich in bei offensichtlich ungerechtfertigten Maßnahmen wehren sollte. Den Grad dafür, kann Jeder nur selbst festlegen und als Hilfe können dienen das Forum, SB-Stellen, und ev. ein Anwalt, im Einzelfall auch die Lokalpresse.
Ich denke, für die Meisten ist der Schritt in die Inso ein tiefer Einschnitt ins Leben, man bewegt sich plötzlich auf "anderer Ebene" als früher. Man steht gesellschaftlich erstmal "hinten an", wie viele im täglichen Leben erfahren müssen. Damit muß man erstmal seinen Frieden machen und wenn man verinnerlicht hat, daß halt Vieles nicht mehr so läuft wie vor der Inso, kann sie schon ein wichtiges Instrument für einen Neuanfang sein. Aber, es gilt wachsam zu bleiben und für sich zu sorgen... denn das Leben geht auch in der Inso weiter...
Und in diesem wichtigen Lebensabschnitt ist es halt oft nicht damit getan, nur den Antrag bei Gericht abzugeben, in der Hoffnung das war`s, jetzt hab ich 6 Jahre Ruhe und kann mich zurücklehnen.
Jammern und Klagen mag manchmal eine Erleichterung sein, aber man ist nach wie vor für sich selbst verantwortlich und man sollte nicht zuviel von Anderen erwarten.

Also, nicht wegschauen vor scheinbar unüberbrückbaren Hürden und versuchen, für sich Lösungen zu entwickeln.

Mit Gruß,
Doktor Mabuse



Titel: Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
Beitrag von: lenchik22 am 16. Juni 2010, 10:07:01
Die TH machen den Lastschriftenwiderruf nicht einfach so, weils denen Spaß macht, sondern weil sie es MÜSSEN!!!!

Und wenn man eine gute Schuldnerberatung hatte, wird da immer gesagt, man soll alle Lastschriften vor der ERöffnung genehmigen. Ich war damit zu spät und es ist mein Pech. Ich wusste, was mich erwartet.

Und ich habe trotzdem beim Gericht Freigabe beantragt und 10 Tausend Briefe geschrieben. WEnn du Geld für einen Anwalt hast, bitte schön. Ich hatte das Geld nicht, mein Antrag wurde abgelehnt, Gott sei Dank musste ich dafür nicht zahlen.

Beschwerde kann man immer verfassen, ob das dir was bringt??? Du hast doch Gerichtsurteil gelesen??!!! Was willst du da anrichten, wenn die Gerichte dieses Vorgehen genehmigen????

Du regst dich nur umsonst auf. Anstatt aus der Situation das Beste zu machen.

Und wer redet die Insolvenz schön??? Es ist ein schlimmer Abschnitt im Leben. Du bist als Schwarze Schaf gekennzeichnet. Es ist schwer. Aber was ist die Alternative???? Vollstreckung??? Gerichtsvollzieher die bei dir rein und raus gehen??? Eidesstattliche Versicherung????

Man soll froh sein, dass es dieses Gesetzt in Deutschland gibt, dass man nach 6 Jahren wieder von vorne anfangen kann. Ich bin froh darüber. Denn hätte ich diese Geldsorgen immer noch, wäre ich schon längst in den See gesprungen....

Ich kann jetzt ruhig schlafen und kann meinen Kindern ein Vorbild sein, was das finanzielle angeht. Ich mache es besser. Da bringt nichts, wenn ich ständig gegen den TH mich auflege. Im Gegenteil, man kann die Restschuldbefreihung riskieren usw.

Ich sage nicht, dass man nichts machen sollte, wenn der TH sich nicht richtig verhält. Ich habe auch so eine Situation gehabt. Er hat bei uns doppelt abkassiert. Lastschriften und die Rückzahlung genau der gleichen Beträge. Und? Gericht hat mir das Geld nicht freigegeben. Der Gläubiger hat aber Antrag auf unerlaubte Bereicherung gestellt. Was dabei rausgekommen weiß ich nicht, aber es gibt Wege. Und wenn man die kennt....

Gegen Lastschriftenrückgabe kannst du nichts machen. Jeder weiß, dass diese nicht genehmigt sind, solange man gegenüber der Bank nicht ausdrückliche Genehmigung ausspricht. Deswegen macht der TH das Ganze ja...

Nun ja. Es ist deine Entscheidung, was du dagegen machst und wie.
Titel: Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
Beitrag von: Dauerstress am 16. Juni 2010, 10:22:14
Was ich HIER lese, ist doch wohl nicht wahr, oder?

Da wird Unrecht zu Recht schön-geredet - die Leute jammern zu Tausenden in den Foren, Beratungsstellen und überall herum - letztlich mit einem "mea culpa" + "vielleicht bin ich ja doch selber schuld" bis hin zu einem " is doch nich so schlimm" den Kopf in den Sand zu stecken. Bis hin zu Lebensanalysen, die mit dem Thema, nämlich dass der Sinn und Zweck von Lastschriftverfahren und Verbraucherinsolvenz durch missbräuchliche Auslegung von Recht mit Füßen getreten wird und die Situation auch noch für den Einzelnen verschärft wird.

Bietet man Hilfe und Erfahrung an, erntet man moralinsaures Geschwafel und "gute Ratschläge". Es ist nicht zu glauben  :mad2:

Ist dies hier eines der vielen "Schuldnerforen" hinter denen Kanzleien und Treuhänder stecken?

Sorry mal, aber wenn Sie andere Meiungen außer der Ihren nicht akzeptieren sollten Sie hier nicht posten. Hier darf nämlich jeder seine Meinunge sagen, so lange er nicht gegen Umgangsformen und die interenen Regeln verstößt. Im übrigen stellt sich mir die Frage, welche Hilfe Sie anbieten. Sie wettern hier gegen eine bekannte und gängige Praxix, das ist aber keine Hilfe für die Betroffenen, oder sehe ich das falsch ? Die Regelung, dass Lastschriften zurückgeholt werden können, ist ein kontoverses Thema. Wer im Vorfeld eine ordentliche Beratung bekommt, kann dieses Problem nahezu zu 100% umgehen, nur selten lassen sich Lastschriften nicht auf Überweisungen umstellen. Von daher kann man sich den ganzen Stress leicht sparen. Ich glaube darum ist das für viele Insolaner auch kein Problem und bestimmt kein besonders wichtiges Thema, zumindest nicht so wichtig, dass man gleich dagegen Sturmlaufen müsste :wink:
Titel: Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
Beitrag von: Morrowind13 am 16. Juni 2010, 13:34:51
:uneinsichtig: So, nun möchte ich noch etwas dazu Beitragen.
Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäuserung.
Man betrachte sich auch einmal Paragraf eins des Grundgesetzes.
So, nun jeder Mensch braucht gewisse Versicherungen.
Oder aber ein TV Gerät und Radio und PC/ Telefon
Wobei es immer noch Ältere Bürger gibt die sich nie einen PC anschaffen würden aber damit auch nicht fertig werden.
Aber auch die von mir genannten Genossenschaftsanteile des Mieters vom Mieter zur Masse des Pfändbaren zu rechnen ist äußerst Fragwürdig.
Ich habe schon gesagt wenn solche Methoden von Treuhänder angewandt werden hat der in meinen Augen den Beruf verfehlt.
Ich denke so ein Treuhänder egal ob Rechtsanwalt oder aus einem anderen Beruf werden speziell darauf geschult und ich denke nicht, dass die Personen beigebracht bekommen wie man Menschlichkeit außer Acht lässt.
Nun habe ich ja auf das Urteil des BGH hingewiesen wass die Genossenschaftsanteile anbelangt.
Ich verstehe nur nicht, dass man nicht gleich solche Praktiken der TH mit beseitigt hat.
Wenn so ein TH tatsächlich alles Pfändet ist es Enmündigung des Bürgewrs und entspricht nicht mehr dem Grundgesetz.
Ich denke sojemand hat dann kein Geld mehr unter Umständen das per Überweisung noch selbst zu Tätigen.
Die Folge wäre am Ende das man so jemanden nicht nur die Wohnung kündigt sonder alles was zum Leben dazugehört.
Auch noch im extremfall das Jedermannkonto
Obwohl andererseits habe auch ich was Menschlichkeit betrifft so meine Erfahrungen gemacht.
Ich nenne mal ein Beispiel.
Familienanwaltmit Quali mit Mediation.
In meinem Fall
Anhörung aber gegenüber der Gegenpartei dann nicht so nach dem Sinne des Gesetztesals Tatsache dem Gegenüber mitgeteilt sondern die Situation die man hat und der Ungerechtigkeit die man selber dahinter sieht im Brief an die Gegenpartei übermittelt die  Möglichkeiten aber außer Betracht lassend die sich ergeben könnten.
Oder aber wie mir Passiert.
Securitymitarbeiter Eingeteilt auf der Tribüne eines Bundesligastadions.
während des Spiels auf der ganzen Tribüne sonst keinen andern Kollegen.
Ausschreitungen worin man dann hineingerät und weder von Polizei noch von Kollegen Hilfe erhält.
GEZ und PC müssen so oder so Bezahlt werden.
Strom & Wasser braucht jeder Mensch zum Überleben.
Titel: Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
Beitrag von: Morrowind13 am 16. Juni 2010, 14:09:47
Ich sehe auch schwarz wenn dier Ölgau voll durchschlägt.
Mann lese Deutschlands größtes Tageblatt von Heute auch zum Thema Inso wiviele Häuser im vergangenden Jahr schon Zwangsversteigert wurden.
Selbst Reiche möchten höher Besteuert werden, aber was macht diese Unfähige BRD.
Nichts.
Die haben ja auch keinen TH und kein Gericht wagt sich an die These einer Pleite.
Da sagt auch niemand das die selber Schuld sind wie das hier einige bei uns sich selber einreden.
Titel: Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
Beitrag von: gila am 16. Juni 2010, 18:16:27
Schön, dass es doch User gibt, die das etwas differenzierter sehen...

Schön, dass meine "freie Meinungsäußerung" gleich so mit dem Hinweis, dass auch andere ihre Meinung frei äußern dürfen, beantwortet wird.
Oder verstand ich das als Maßregelung? Ich habe lediglich eine Feststellung getroffen - das wird schon noch erlaubt sein.

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum.... HILFE   :gruebel:

Welche Hilfe hatte ich angeboten? Wer aufmerksam gelesen hat - und davon gab es schon mehrere, die sich per Email gemeldet haben und meine in mühsamer Kleinarbeit recherchierten Urteile und Formulierungen dankbar angenommen haben. Das lässt hoffen, dass dieser Praxis langfristig etwa entgegen gesetzt wird!

Es ist leider, wenn man sich selbst mit der Thematik befasst und sich nicht auf Aussagen von TH und Schuldnerberatungen verlässt, eben NICHT so, dass die Treuhänder das MÜSSEN!
Dazu muss man aber viele Informationen auswerten und sich mit dieser zugegeben sehr schwierigen Thematik auseinander setzen.

Der INSOLVENZVERWALTER ist gehalten, die Masse zu mehren. In der Verbraucherinso ist das der TH. Dessen Aufgaben und Pflichten sind seit dem Urteil AG HH ziemlich verschwommen, was die THs und die Gerichte ausnutzen. Denn: in der privaten Inso GIBT ES DEFAKTO meist keine MASSE, die man so einfach "mehren" kann.
Auch muss man verstehen, dass es sich meist um RECHTSVERTRÄGE nach BGB handelt, die der Schuldner oft über Jahre mit den Vertragspartnern geschlossen hat, und die von Anfang an einer Art "Vorausgenehmigung der Bezahlung" mittels Lastschrift bedingen.

Dies sind "berechtigte Lastschriften". Meist aus Dienstleistungsverträgen wie Autoleasing (Du gibst mir Auto - ich zahle Dich dafür), Versicherungen, Miete/Wohnen (ein GRUNDRECHT!!!), Energieversorgung (auch ein Grundrecht).

Wenn einem Schuldner dann durch den TH vielleicht zwischen 300 und 1000 Euro auf diese Art des ungerechtfertigten Lastschriftwiderrufs unter VORSPIEGELUNG des "Müssens" regelrecht gestohlen werden, ist hier schon allein die Verhältnismäßigkeit in Frage zu stellen, wie diese geringfügige Summe eine meist wesentlich höhere Schuldensumme mit oftmals minimaler Abzahlungsmöglichkeit ADÄQUAT als "Massezuwachs" überhaupt rechtfertigen soll - der Schaden, der entsteht ist weitaus höher und unverhältnismäßig.

Diese Verträge sind alle mit einem RECHTSGRUND geschlossen worden. Sind wir entmündigt, dass ein Treuhänder in unsere berechtigten und auch notwendigen Verträge eingreifen kann? Sind wir entmündigt, dass wir hier nicht verlangen können, dass der Staat das endlich regelt - und zwar mit Blick auf den SINN der Verbraucherinso und die FOLGEN für die diversen Rechtsebenen und -Geschäfte - nicht mit Blick auf das Säckel der TH und Gläubiger.

Die Insolvenzordnung hat keinen einzigen Paragrafen, der diese Handhabe mit diesen Folgen deckt!

In unserem Falle kann ICH nicht mehr mit unserem nun nicht mehr versicherten Auto MEINE bescheidenen und überlebenswichtigen Jobs erledigen - dazu muss ich jeden Monat weit fahren. Als Aufstocker und Ü50 habe ich mir mühsam diese Jobs an Land gezogen, um meine "Bedürftigkeit" zu mindern. Arbeit bekomme ich hier schon lange keine mehr.

Da ICH meine Aufträge ab sofort nicht mehr erledigen kann, wird MIR nun noch eine Konventionalstrafe blühen, da ich nicht vereinbarungsgemäß die Dinge abwickele.

Da ICH dann meine Jobs verlieren würde, muss ICH voll in den Leistungsbezug - als Folge davon kann ICH MEINE Verpflichtungen nicht mehr bedienen und muss ebenso in die Insolvenz wie mein Mann.

Ich muss nun anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, um hier irgendwie raus zu kommen. Mein Mann ist auf rechtliche Hilfe angewiesen, um aus seinem Kram raus zu kommen.

IST DAS das gewünschte Ergebnis der Möglichkeit, die die Verbraucher Inso eigentlich dem Bürger geben soll?

Gottseidank ist das hier schon immer meine Wohnung und mein Mann gibt mir den Mietzuschuß bar. Sonst würde ICH gekündigt - denn ICH als Ehefrau wäre ja nicht durch die Inso geschützt, bin ja der Hauptmieter, mein Mann steht nicht im Vertrag, der kam erst neu hinzu.
Meine Vermieterin ist alleinerziehende Mutter und spart sich diese kleine Bude fürs Alter. Wenn der 3-4 Mieten fehlen, ist die am Ende. Noch ein zu tolerierendes Ergebnis?
Auch ist MEIN Ruf ruiniert - aber ICH bin ja (noch) nicht in der Inso!

Mein Mann kann den Umgang mit seinen Kindern, die gut 200 km weit weg wohnen und wo es KEINE zumutbare öffentliche Lösung gibt, ab sofort nicht mehr holen. Sein verfassungsmäßiges Umgangsrecht und das der Kinder ist bedroht. Seine Exfrau droht mit einer Klage, WEIL er die Kinder nicht vereinbarungsgemäß holen kann.
Die Kinder knatschen jetzt schon, weil das Wochenende mit Papa ausfallen muss!

Ist das noch tolerierbar?

Dagegen sind die anderen Sachen, wie Abstellen des Handys über Nacht durch den Mobilfunkanbieter Peanuts. Da kann man sich nur ärgern, weil man 6 Jahre brav zahlender Kunde war und NIE säumig. Es war ja der TREUHÄNDER, der in einen laufenden Vertrag eingegriffen hat.
Nur: Was nutzt das? Die Kinder konnten ihren Papa tagelang nicht erreichen. Wen juckt das?

Die Liste ist noch lang, die allein mein Leben betrifft.

Ein weiterer Punkt: durch das Urteil in HH und ein gegen lautendes in München gibt es in der Republik ein unheures "Rechtsgefälle". In München hat das AG schon lange eingesehen, dass so was einfach nicht geht. Hier muss man doch mal auf das Recht auf GLEICHBEHANDLUNG aller Bürger - und dies nicht zum Nachteile - klopfen, was auch in der Verfassung geregelt ist.

Oder sagen wieder: ist halt Pech, wenn man da oder da wohnt?

Es wird Vertragsrecht, Bankenrecht und Verfassungsrecht mit Füßen getreten.

Titel: Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
Beitrag von: Insokalle am 16. Juni 2010, 19:10:44
Ich provoziere ja auch gerne mal:

Der letzte Beitrag erinnert mich nur noch an Don Quijote.
Er zeigt überdeutlich eine einseitige Betrachtungsweise, die zudem unvollständig recherchiert ist. Ich kann Dauerstress nur zustimmen. Eine gute Vorbereitung erspart derartige Ärgernisse.
Ach ja, richterliche Unabhängigkeit, steht doch auch in der Verfassung. Zum Glück haben wir Gewaltenteilung.
Titel: Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
Beitrag von: gila am 16. Juni 2010, 23:05:17
Ich provoziere ja auch gerne mal:

Der letzte Beitrag erinnert mich nur noch an Don Quijote.
Er zeigt überdeutlich eine einseitige Betrachtungsweise, die zudem unvollständig recherchiert ist. Ich kann Dauerstress nur zustimmen. Eine gute Vorbereitung erspart derartige Ärgernisse.
Ach ja, richterliche Unabhängigkeit, steht doch auch in der Verfassung. Zum Glück haben wir Gewaltenteilung.


Sehr witzig... -nix gegen Provokation - dann sollte sie auch fundiert sein. Und zur Thematik passend.
Oder postet hier einer "von der anderen Seite"?  :gruebel:

"Einseitige Betrachtungsweise"  :lollol: irgendwie nicht mitbekommen, dass das TATSACHEN sind, die sich hier abspielen?
Und dass es eben bedingt dadurch nur EINE Betrachtungsweise gibt! Oder soll ich "Mitleid" mit dem TH oder mit der Bank haben, die meinen Mann in die Insolvenz
geritten hat und ausrufen: "JAAAA! Ich bin zwar nur das Anhängsel - aber ich opfere GERN meine Existenz gleich mit dazu?
Als Ehefrau habe ich ganz sicher die Pflicht, diese staatlich gedeckten Ungerechtigkeiten klaglos hin zu nehmen. Der Ehering verpflichtet mich zu Demut, Gehorsam und
Selbstaufgabe".

Wo sieht man(n) da eine "unvollständige Recherche"?
Eine Vorbereitung war nicht möglich - die Info kam zu spät. Außerdem O-Ton unseres TH: "Auch wenn Sie die Lastschriften genehmigt hätten, hätte ich sie zurück geholt"

Was hat eine richterliche Unabhängigkeit und die Gewaltenteilung mit dem Thema und mit derartigen zwielichtigen Praktiken zu tun und den unbilligen Ergebnissen, die dadurch herbei geführt werden? Ich dachte es ging hier um Informationen und Hilfe im Falle von Schulden und Insolvenz.

Es gibt anscheinend nur geläuterte und zufriedene Insolvenzler, alle trickreich und gut "vorbereitet" - niemand fühlt sich durch dieses Tun und Treiben geschädigt, diskriminiert oder gar entmündigt.
Seltsam, dass das Internet voll ist von solchen Menschen, deren Situation durch so eine Handlungsweise unnötig und ungerechtfertigt nur noch verschlimmert wurde!

Aber wenn dann so ein "Don Quijote" einmal ein positives Urteil erwirken sollte, dass andere gebrauchen können, ja dann sind alle froh...  :whistle:



Titel: Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
Beitrag von: Ollertyp am 16. Juni 2010, 23:06:24
Hallo Ihr alle,

ob man nun mit den Lastschriftwiderrufen des Treuhänders leben will/kann oder nicht,
was ist denn mit der Restschuldbefreiung? Gilt die dann auch für die Forderungen, für die vorher keine außergerichtliche Einigung versucht wurde?

Wenn der gerichtliche Schuldenbereinigungsplan durchgeführt wird und auch tatsächlich zustande kommt (also keine Eröffnung des Insolvenzverfahrens), gilt der Plan doch auch nur für die Schulden die ich da aufgeführt habe. Für weitere bekomme ich dann keine Restschuldbefreiung. Gibt es dazu irgendwelche Urteile? Und wieso kann der Treuhänder meine Aufstellung, die ICH unterschrieben habe, verändern, indem er noch Schulden dazu erfindet, die vorher gar nicht da waren.

Können die Gläubiger, die durch die Lastschriftrückrufe dazugekommen sind nach 6 Jahren sagen: "Ätschbätsch, Restschuldbefreiung fällt aus wegen is' nich'" ???

Gilt das dann für alle Forderungen oder nur für die o. g. ?

Guß
Olly
Titel: Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
Beitrag von: gila am 16. Juni 2010, 23:39:13
Das sind mal berechtigte Fragen!

Uns wurde folgendes durch den TH erzählt (weis gemacht): 1. es werden ja durch sein Handeln gar keine "künstlichen Gläubiger" geschaffen - es sind alles Gläubiger - auch wenn du selbst mit denen NIE was hattest.  2. Es entsteht ja gar kein Schaden - die können sich einfach "hinten anstellen" und ihre (vom Treuhänder verursachte und einkassierte!) Forderung in der Inso geltend machen.  3. wenn sie das nicht tun, sind sie selber schuld.    4. die meisten dieser Verträge können ja gar nicht gekündigt werden, denn das Rechtsgeschäft wurde ja nicht von dir als Schuldner verletzt, sondern vom TH. also kannst du getrost 5. mit deiner KFZ-Versicherung und mit deinen sonstigen Vertragspartnern in einen Rechtsstreit treten und sagen: ICH habe meine Pflichten nicht verletzt, also müsst ihr mich behalten...

Die KFZ-Versicherung zum Beispiel zeigt dir dann, wenn du das der Rechtsabteilung in langen Telefonaten so erklärt hat, einen Vogel  :nono: und sagt: Ällabätsch - hat man Euch nicht gesagt, dass wir alle schon längst (wegen dieser Geschichten) in unseren AGBs reagiert haben und uns bei Inso des Kunden ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt haben? Glauben die THs denn, wir sind so dämlich, stellen uns hinten an und wenn du morgen einen Unfall hast, dann LEISTEN wir auch noch?

Tja - und dann guckst du ganz schön blöd aus der Wäsche. Sagst dem TH: du hast mir Mist erzählt! Und der sagt: so sorry - dann such dir doch ne neue Versicherung.

Aha - und wovon denn? Ich hatte sie ja schon fürs ganze Jahr BEZAHLT? Und die Versicherung sagt: Wechseln? Mitten im Jahr?  :lollol: wie willst du das denn erklären? Wer will dich denn da nehmen?

Eine Info, was mit den so neu entstandenen Schulden passiert, die die Lastschrift-Geprellten NICHT in die Inso anmelden wollen, haben wir bis heute nicht bekommen!
Titel: Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
Beitrag von: Fallera am 16. Juni 2010, 23:48:15
Eine Info, was mit den so neu entstandenen Schulden passiert, die die Lastschrift-Geprellten NICHT in die Inso anmelden wollen, haben wir bis heute nicht bekommen!

Ich möchte gar nicht alles kommentieren denn auch ich finde diese praxis sehr grenzwertig!
Da es sich um Forderungen handelt, welche VOR Verfahrenseröffnung entstanden sind, können diese auch angemeldet werden
von den Gläubigern und unterliegen ebenfalls der RSB! Wer vergisst diese bis zum Schlusstermin anzumelden, der hat Pech gehabt!

Beispiel: Miete war fällig zum 01.03, Inso Eröffnung am 01.04 und TH holt die per Lastschrift gezahlte Miete zurück! Die Mietforderung ist VOR dem Eröffnungsdatum entstanden.
Titel: Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
Beitrag von: Ollertyp am 16. Juni 2010, 23:50:13
Nochmal Hallo,

wenn man sich so anguckt, wie im Allgemeinen das Verbraucherinsolvenzverfahren beschrieben wird, heißt es immer nur sinngemäß:

"Nachdem man versucht hat, sich außergerichtlich mit seinen Gläubigern zu einigen und dieser Versuch gescheitert ist, kann man als Verbraucher das Insolvenzverfahren beantragen. Dann wird das vorhandene Vermögen verwertet und es wird sechs Jahre lang der pfändbare Betrag vom Einkommen an den Treuhänder abgeführt, der dann die Verteilung an die Gläubiger vornimmt. Punkt."

Kein Gesetz weist darauf hin, dass nach Eröffnung des Verfahrens alles anders ist.

- Mietrecht: Mietsicherheit -  plötzlich verwertbar
- Wohnungsbaugenossenschaftsanteile (ursprünglich grundsätzlich nicht pfändbar, dieser Grundsatz wurde vom BGH aufgehoben, da man ja auch Anteile haben kann ohne eine Wohnung gemietet zu haben - viele Anwälte/Treuhänder legen das BGH-Urteil so aus, dass Genossenschaftsanteile jetzt grundsätzlich pfändbar sind)
- Zahlungsverkehr: ab sofort befindet man sich wieder im letzten Jahrtausend, als es noch keine Einzugsermächtigungen (Lastschriften) gab

Dabei soll man doch eigentlich schon außergerichtlich versuchen sein verwertbares Vermögen seinen Gläubigern anzubieten. Was wohl der Vermieter dazu sagen würde: "Gib mir mal meine Mietsicherheit zurück, die brauch ich für meine Gläubiger" (?)
Miete, KFZ-Steuer, Versicherungen, GEZ - alles per Lastschrift. Wenn man einen (un-)günstigen Zeitpunkt abwartet, sind das 5 Mieten, u.s.w.
Außergerichtlich würden sich die Gläubiger bei vielen Schuldnern bestimmt damit zufrieden geben. Aber so geht das dann ja auch nicht. Das wäre ja sittenwidrig. Nur der Treuhänder, der darf das. Begreifen muss ich das nicht, will ich das nicht, kann ich das nicht.

Das dazu.

Gruß
Olly


Titel: Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
Beitrag von: gila am 17. Juni 2010, 00:00:52
Nochmal Hallo,

wenn man sich so anguckt, wie im Allgemeinen das Verbraucherinsolvenzverfahren beschrieben wird, heißt es immer nur sinngemäß:

"Nachdem man versucht hat, sich außergerichtlich mit seinen Gläubigern zu einigen und dieser Versuch gescheitert ist, kann man als Verbraucher das Insolvenzverfahren beantragen. Dann wird das vorhandene Vermögen verwertet und es wird sechs Jahre lang der pfändbare Betrag vom Einkommen an den Treuhänder abgeführt, der dann die Verteilung an die Gläubiger vornimmt. Punkt."

Kein Gesetz weist darauf hin, dass nach Eröffnung des Verfahrens alles anders ist.

- Mietrecht: Mietsicherheit -  plötzlich verwertbar
- Wohnungsbaugenossenschaftsanteile (ursprünglich grundsätzlich nicht pfändbar, dieser Grundsatz wurde vom BGH aufgehoben, da man ja auch Anteile haben kann ohne eine Wohnung gemietet zu haben - viele Anwälte/Treuhänder legen das BGH-Urteil so aus, dass Genossenschaftsanteile jetzt grundsätzlich pfändbar sind)
- Zahlungsverkehr: ab sofort befindet man sich wieder im letzten Jahrtausend, als es noch keine Einzugsermächtigungen (Lastschriften) gab

Dabei soll man doch eigentlich schon außergerichtlich versuchen sein verwertbares Vermögen seinen Gläubigern anzubieten. Was wohl der Vermieter dazu sagen würde: "Gib mir mal meine Mietsicherheit zurück, die brauch ich für meine Gläubiger" (?)
Miete, KFZ-Steuer, Versicherungen, GEZ - alles per Lastschrift. Wenn man einen (un-)günstigen Zeitpunkt abwartet, sind das 5 Mieten, u.s.w.
Außergerichtlich würden sich die Gläubiger bei vielen Schuldnern bestimmt damit zufrieden geben. Aber so geht das dann ja auch nicht. Das wäre ja sittenwidrig. Nur der Treuhänder, der darf das. Begreifen muss ich das nicht, will ich das nicht, kann ich das nicht.

Das dazu.

Gruß
Olly


Das ist noch nicht alles, lieber Olly - ich stell mal morgen eine sehr interessante wie auch leicht provokante Sichtweise einer "Fachfrau" ein, die mich erreicht hat  :thumbup:
DA fragste dich nur noch "wo samma denn?"
Nun geht Donna Quijota in die Heia - Windmühlenreiten ist sehr anstrengend. Nun ist das aber die Inso meines Gatten und betrifft sein Leben - da muss nicht ich mit meinem
eben und meiner Existenz noch beeinträchtigt werden von außen. Die Sache an sich reicht auch schon.

Gute Nacht, Deutschland  :cool:
Titel: Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
Beitrag von: Ollertyp am 17. Juni 2010, 00:17:56
Da es sich um Forderungen handelt, welche VOR Verfahrenseröffnung entstanden sind, können diese auch angemeldet werden

... im Umkehrschluss müsste dieses bedeuten, dass VOR Verfahrenseröffnung nichts mehr bezahlt werden darf/kann/soll.
Somit könnte man auch mit ALG-II machen was man will. Kdu auf 's Girokonto überwiesen, eigentlich bucht der Vermieter ab, kann er aber nicht, wenn man die Kohle vorher abhebt. Ich will hier keinen zum  Sozialbetrug bzw. der "Verschwendung von Sozialleistungen" auffordern, sondern nur deutlich machen, dass das alles schief ist.

gruß
Olly
Titel: Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
Beitrag von: makro am 17. Juni 2010, 00:20:18

Sehr witzig... -nix gegen Provokation - dann sollte sie auch fundiert sein. Und zur Thematik passend.
Oder postet hier einer "von der anderen Seite"?  :gruebel:


Jawohl, wer nicht für mich ist, der muss ja gegen Dich sein!

Ich verstehe das Problem immer noch nicht (ja, ich kann lesen)! Meine Frau hat mit meiner Insolvenz nicht ein bisschen zu tun und hat auch keinerlei Probleme dadurch. Weder finanziell noch sonst irgendwie!

Nenne mir doch mal bitte die Unterschiede zwischen folgenden Vorgehensweisen:

-Bank holt Lastschrift zurück, weil keine Deckung
-Kontoinhaber holt Lastschrift zurück, wegen Widerspruch
-TH oder IV holt Lastschrift zurück, wegen Widerspruch

Ich sehe eigentlich keinen großen Unterschied. Der IV/TH darf es da er die Verfügungsgewalt über das Konto hat, genauso wie der Kontoinhaber, die Bank macht es aufgrund der AGBs.

Ganz besonders regt es mich übrigens auf das Du jedem der dir nicht sofort zustimmt unterstellst, er wäre von der "anderen Seite" oder eben einfach mal zu doof.
Titel: Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
Beitrag von: Ollertyp am 17. Juni 2010, 00:45:16
Hallo makro,

1.) -Bank holt Lastschrift zurück, weil keine Deckung  - laut Banken-AGB muss sie kein geld verleihen, wenn sie nicht will-

2.) -Kontoinhaber holt Lastschrift zurück, wegen Widerspruch - a) laut Banken-AGB hat der Kontoinhaber ein Widerspruchsrecht, da er selbst die Bank nicht beauftragt hat diese Zahlung auszuführen, sondern der Empfänger behauptet gegenüber der Bank, dass ihm eine Einzugsermächtigung vorliegt - kann ja jeder behaupten, der die Bankverbindung kennt.
b) Steht dem Empfänger allerdings das Geld zu, ist der Lastschriftwiderspruch sittenwidrig


3.) -TH oder IV holt Lastschrift zurück, wegen Widerspruch - eigentlich kann er nur wegen 2. a) widersprechen, denn eigentlich darf er nicht tun, was nicht auch der Kontoinhaber tun dürfte. D. h. 2. b) darf er eigentlich nicht
Titel: Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
Beitrag von: makro am 17. Juni 2010, 01:03:20
http://www.rws-verlag.de/hauptnavigation/aktuell/newsdetailswirtschaftsrecht/period/1241128800/2678399/archived/select/wirtschaftsrechtaktuell/article/343/LG-Koeln-Zur-Genehmigung-von-Lastschriftbuchungen-im-Einzugsermaechtigungsverfahren-durch-den-vorl.html

http://www.webshoprecht.de/IRUrteile/Rspr1092.php

jedes Gericht sieht es anders....
Titel: Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
Beitrag von: Ollertyp am 17. Juni 2010, 01:11:31
Stellt Euch mal vor, die Energieversorger und Versicherer kämen auf die Idee nur noch Daueraufträge oder Überweisungen zuzulassen. Der Personalaufwand wäre enorm und würde sich an den Kosten bemerkbar machen, die der Einzelne zu zahlen hätte.

Für den Einzelnen, der im Insolvenzverfahren ist,  mögen die Lastschriftrückrufe des Treuhänders gar nicht so schlimm sein - aber guckt Euch das mal in der Masse an - wieviele Eröffnungen bundesweit pro Jahr? Wieviele kleine Vermieter gehen Pleite, aufgrund der Mietausfälle? - Dominoeffekt.

Und ich gehe noch nicht über die Brücke, dass es für die Forderungen die Restschuldbefreiung gibt. Denn es fehlte der außergerichtliche Einigungsversuch. Die "Anmeldetheorie" stammt aus dem normalen Insolvenzverfahren. Und die Lastschiftwidersprüche gibt es im Verbraucher-Inso noch nicht so lange. Aber vielleicht verbürgt sich ja der eine oder andere Treuhänder dafür  :wink:
Titel: Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
Beitrag von: Morrowind13 am 17. Juni 2010, 02:52:43
Das habe ich gerade meiner Basnk geschrieben wo ich mein Girokonto habe.
Mal sehen was die mir Antworten.

Guten Morgen.
Ich hatte gestern Angerufen habe aber keine Rückantwort erhalten.
Ich habe da ein paar Fragen.
Ich habe ein Konto bei ihnen auf Guthabenbasis.
Zusätzlich habe ich auch eine Sparcart indem sich aktuell ein kleinerer Geldbetrag befindet.
Aktuell befinde ich mich, im Vorruhestand.
Nun bin ich 59 Jahre alt und stelle in kürze meinen Rentenantrag.
Ab 01.10.2010  wird erstmals meine Rente.
Gezahlt wird dann zum einen die normale Rente und zum anderen eine Betriebsrente.
Ich lebe seit 2004 dauerhaft getrennt lebend von meiner Frau.
Seither leben aber auch meine erw. Kinder bei mir ohne aber jemals Unterhalt von ihr erhalten zu haben weil Sie Berufslos war.
Meine Tochter befindet sich noch in einer Außerbetrieblichen Ausbildung und ist schon 25 Jahre alt.
In kürze wird Sie Arbeitslos.
Ihr aktuelles Gehalt liegt bei Netto 280 €
Mein Sohn jetzt 24 ist Arbeitslos und bezieht  bis Januar 2011 Arbeitslosengeld eins.
EWr wird aber erst im Juni 2011 Fünfundzwanzig 25 Jahre alt.
Also steht er von Januar bis Juni ohne Einkommen da wenn er trotz ständiger Bewerbungen keine Job in seinem Berufs des Bürokaufmanns findet.
Für beide bekomme ich kein Kindergeld mehr.
Aufgrund meines Bruttos komme ich aber auch nicht in Bereiche für Wohngeld oder WBS
Außerdem befinde ich mich in Steuerklasse 1/0
Nun bin ich im zweiten Teil einer Insovenz.
Der Antrag zur Insolvenz ist von der Schuldnerberatung an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet worden.
Instgesamt habe  ich ca um 36.000 € Schulden.
Ich erspare mir hier wie es dazu kommen konnte aber ich versichere ihnen, dass ich kein Verschwender bin der selbst daran Schuld ist.
Neben diesen Schulden habe ich noch eine Menge für die Zukunft ungelöster Probleme vor mir die aber in direkter Verbindung dazu stehen.
Nun die Fragen.
Zum einen einer der Gläubigerbanken über die ich mein Auto finanziert habe hat nun wegen meiner Zahlungsunfähigkeit das ganze einem Inkasounternehmen übergeben.
Nun haben die sich bei mir gemeldet und wollen mir das Auto Pfänden.
Mir ist klar das ich dagegen schließlich nichts machen kann da das Auto mir ja nicht gehört.
Trotzdem, der Antrag zur Insolvenz ist gerade erst eingereicht.
Ein Aktenzeichen ist mir noch nicht zugeteilt und damit auch noch kein Treuhänder.
Ich frage mich dürfen die sich ohne wissen des Gerichts oder des Treuhänders das Auto holen?
Ich denke es geht da auch um den Wert des Autos.
Am Ende möchte ich mich nicht übers Ohr schlagen lassen den, der Wert geht auch von meinen Schulden ab.
Was Sagen Sie dazu?
Zur zweiten Frage.
Ich gehe jetzt mal vom noch gzahlten Einkommen aus.
Nach Abzug der Krankenversicherung verbleibt mir derzeit noch ein Nettogehalt(Frühpensionsleistung) von Netto 2099 €
Ich denke mit beginn der Rente habe ich dann Netto noch etwas weniger.
Bekomme ich die Kinder trrotz ihres Alters als noch Unterhaltspflichtig durch müsste ich zu Anfang einer Insolvenz um 211 € gepfändet bekommen.
Tut sich mit Hilfe des Gerichts und des Treuhänders möglichkeiten auf das sich die Kinder auf eigene Füsse stellen können ?
(Derzeit mit dessen Einkommen und ohne Perspektiven) könnte mir dann nach diesem Gehalt 773 € gepfändet werden.
Nun würden mir ja dann um 1300 € verbleiben.
Nun frage ich mich, ob ein Treuhänder bei diesem Verbleibenden Geld mir die Kontostände jeden Monat kontrolieren kann um womöglich wie ich es jetzt erfahren habe,Abbuchungen (Rücklastschriften)für zum Beispiel Genossenschaftsanteile oder Kaution bei der Anmietung einer kleineren Wohnung meinerseits in Absehbarer Zeit oder etwa Gebühren für Strom,GEZ, Versicherungen, Handyvertrag, PC Vertrag und anderes ohne mein Einverständnis womöglich meines wissens zurückholen um es zur Masse des Pfändbaren zu verwerten.
Dazu müsste er ja auch meine Kontodaten wissen.
Aus dem Internet weiß ich nun das es einer Familie so ergangen sein soll?
Kann ein Richter es veranlassen das ich Entmündigend meine Kontodaten dem Treuhänder aushändigen muss das der dann meine ganzen Transaktionen von ihm Abhängig machen muss.
Das hieße ja dann im Ernstfall, dass ich ihm um alles Fragen müsste.
Ich weiß   das ein Treuhänder das Gepfändete Geld bis zum ende des Jahres zu Verwalten hat es dann erst an die Gläubiger ausgezahlt wird.
Für mich gesehen kann ich mir das nicht vorstellen da ich nach Pfändungsbetrag ja ausreichend Geld übrig behalte und damit kann ich doch machen was ich möchte, oder?
Also selbst wenn ich über 700 € gepfändet bekomme dann könnte ich doch auch vom Rest wenn ich für mich nicht soviel brauche um zu leben auch Monatlich einen Geldbetrag auf mein  Sparkonto bei ihnen Sparen.
Nun habe ich in einem anderen Fall erfahren, dass da jemand war der von seinen WEltern ein Sparbuch in der Insolvenz mit 3.500 € geschenkt bekommen hat.
Da er Arbeitslosengeld zwei bekam wolter der das seinem Treuhänder verschweigen um Geld im rücken zu haben wenn er mal etwas braucht für tz.B eine kaputte Waschmaschiene oder anders.
Nun  weiß keine Meldung und es kommt heraus gefährdet man seine Wohlverhaltenszeit und im schlimmsten Fall kann das Schuldenfrei gestrichen werden.
Wie würde es sich dann bei mir verhalten wenn ich weiter auf meine Sparcart Spare.
Ich weiß ich wurde schon in der Schuldenberatung gefragt ob ich Vermögen oder erspartes besitze.
Kann xder Treuhänder diesen Betrag den man vom Geld erspart was nach dem fesgesetzten Pfändungsbetrag übrig bleibt auch zur Masse hinzuziehen und Pfänden?
Denn dann wäres es ja eine Sonderpfändung.

Genauso frage ich mich, wenn ich am Ende des Jahres eine Steuerrückerstattung erhalte die dieses Jahr bei mir bei 680 € lag muss ich dioesen Betrag auch abgeben trotz fesgesetzten Pfändungsbetrag?
Angeblicfh kann ich selbst doch keine Sondertilgungen bei den Gläubigern machen.
Das ist Verboten und würde wiederum Folgen nach sich ziehen.
Aber wenn der Treuhänder solche Beträge aus ersparten oder andereres bzw. Sonderzahlungen die auf mein Girokonto aufgezahlt wird einzieht (Pfändet)und es am Ende des Jahres an die Gläubiger auszahlt so ist es doch eine Sondertilgung zusätzlich.
Klar könnte man sagen das führt ja auch dazu das man früher fertig ist aber in meinen Augen wiederspricht das dem ersten Gebot des Grundgesetztes.
Auserdem steht im Grundgesetz folgendes
Artikels 20 GG

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Nur im ernstfall das vor einem Sozialgericht durchzusetzen hat ein Insolventer womöglich kein Geld ung müsste wiederum darum seinen Treuhänder fragen um den es dann gehen würde.
Den ein Rechtsanwalt kostet auch Geld es sein den man bekommt Armenrecht.
Ob dies bei mir der Fall wäre weiß ich nicht?
Ich würde mich freuen diesbezüglich Antworten zu bekommen.
Mit freundlichen Grüßen
Titel: Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
Beitrag von: gila am 17. Juni 2010, 08:16:15
http://www.rws-verlag.de/hauptnavigation/aktuell/newsdetailswirtschaftsrecht/period/1241128800/2678399/archived/select/wirtschaftsrechtaktuell/article/343/LG-Koeln-Zur-Genehmigung-von-Lastschriftbuchungen-im-Einzugsermaechtigungsverfahren-durch-den-vorl.html

http://www.webshoprecht.de/IRUrteile/Rspr1092.php

jedes Gericht sieht es anders....


Fangen wir zwei Beiden nochmal von vorne an  :wink:

Das 1. Urteil betrifft keine Verbraucherinsolvenz
das 2. Urteil ist sehr wichtig - gerade für uns Verbraucher, denn es trifft den KERN der Fragen, die du stellst.

Zu den Punkten über Lastschriftenwiderruf, die angeführt wurden, fehlte noch, dass ich mich als Vertragspartner (zum Beispiel bei Versicherungen oder beim Leasing) STRAFBAR mache, wenn ich das Geld für eine Lastschrift, das durch eine vertraglich vereinbarte und zudem noch zeitnahe LEISTUNGSERBRINGUNG des Vertragspartners fällig wurde, zurück buche.

Ich DARF als Verbraucher nicht aus Jux und Dollerei oder weil es mir mal in einem Monat im Geldbeutel klemmt, einfach eine Lastschrift zurück buchen!
Die ist mit RECHTSGRUND erfolgt (Vertrag + Leistung + Genehmigung schon bei Vertrag, dass die Zahlung STATT bar im LSVerfahren erledigt wird)
Hat der Vertragspartner seine Leistung erbracht (Strom, Miete, Telefon, Leasing, Versicherungsschutz) MUSS ich die auch bezahlen!

Die Möglichkeit des Lastschriftenwiderruf ist eine ganz andere Sache und hat auch mit Schutz vor Missbrauch zu tun und darf so nicht einfach genutzt werden!

Warum also durch den TH? Durch SEINE Handlung setzt er mich einer strafbaren Handlung aus!
Titel: Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
Beitrag von: Fallera am 17. Juni 2010, 08:34:02
Warum also durch den TH? Durch SEINE Handlung setzt er mich einer strafbaren Handlung aus!

Das ist so nicht richtig! Die Verfügungsgewalt über Deine finanziellen Belange geht im Inso Verfahren auf den TH über und ist vom Gesetz her geschützt. Somit machst Du dich keiner strafbaren Handlung schuldig! Nicht Du holst die LA zurück sondern der TH.
Titel: Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
Beitrag von: gila am 17. Juni 2010, 08:45:13
Auszug aus Beschwerde (basierend auf div. Urteilen)

Auch hier (Leasing Auto steht dem Treuhänder kein Anspruch aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 oder 2 BGB zu. Der Leasinggeber, die XXX-Bank, hat die Gutschrift auf ihrem Konto durch Leistung des Schuldners aufgrund des Leasingvertrages mit Rechtsgrund erlangt (§§ 362 Abs. 1, 364 Abs. 1 BGB)
Ein Rückgewährungsanspruch des Treuhänders ergibt sich auch nicht aus § 143 Abs. 1 InsO, da es an einem Anfechtungsgrund fehlt.
Eine Anfechtung nach § 130 Abs. 1 InsO ist gem. § 142 InsO ausgeschlossen, weil für die Leistung des Schuldners unmittelbar eine gleichwertige Gegenleistung – die fortlaufende Gebrauchsüberlassung des Leasingfahrzeuges – erfolgt ist. Diese beiden Leistungen sind durch Parteivereinbarung verknüpft, kongruent und objektiv gleichwertig. Ebenso ist der erforderliche enge zeitliche Zusammenhang gegeben.

Im Weiteren wird hier Bezug genommen auf das Urteil des BGH vom 10. Juni 2008 (XI ZR 283/07) – hier insbesondere auf die Abschnitte 19 bis 24 (§ 242 BGB Treu und Glauben, gilt uneingeschränkt auch für Treuhänder/Insolvenzverwalter; keine Handlungen erlaubt, durch die der Schuldner eine sittenwidrige Handlung nach § 826 BGB begehen würde; durch die Beantragung eines Insolvenzverfahrens wird sittenwidriges nicht plötzlich zu anständigem Verhalten. Bindung an die rechtlichen Verpflichtungen des Schuldners – sittenwidrige Lastschriftwidersprüche sind zu unterlassen)


Das Insolvenzrecht rechtfertigt es nicht, das Grundinstrumentarium des BGB "für Zwecke des Insolvenzverfahrens" umzuinterpretieren (Bork ZIP 2008. 1041, 1046, 1047) und das Einzugsermächtigungsverfahren in der Insolvenz des Schuldners zu einem Instrument der Massemehrung umzufunktionieren (vgl. AG München ZIP 2008. 592, 596).

LG







Aus vorgenannten Gründen, beruhend auf Urteil BGH 14.01.2010 (IX ZR 93/09) sowie 
BGH vom 10. Juni 2008 (XI ZR 283/07) – sind dem Schuldner sämtliche Verpflichtungen aus längerfristigen Verträgen, deren Bezahlung per Lastschrift vereinbart wurde, auch als „Bargeschäfte“ anzuerkennen.
Ebenso ist zu erkennen, dass diese Beträge aus dem insolvenzfreien und pfändungsge-schützten Arbeitseinkommen geleistet wurden.

Es wurde demnach auch keine Befriedigung von Gläubigern zu Lasten der Masse vorge-nommen.

Es wurden hier aufgrund der verschiedenen rechtsverbindlichen Verträge sittenwidrig Lastschriftwidersprüche durchgeführt.
Titel: Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
Beitrag von: Morrowind13 am 17. Juni 2010, 11:06:52
Die Möglichkeit des Lastschriftenwiderruf ist eine ganz andere Sache und hat auch mit Schutz vor Missbrauch zu tun und darf so nicht einfach genutzt werden!

Warum also durch den TH? Durch SEINE Handlung setzt er mich einer strafbaren Handlung aus!


Toll sag ich doch, wenn ein Treuhänder so eine Möglichkeit der Lastschriftrückholung ausnutzt ist das für mich wie Mundraub.
Solche Menschen würde ich  wie bei Michael Kohlhaas als Wegelagerer bezeichnen.
Robin Hood hat wenigstens den Armen und Entrechteten mit seiner Räuberei geholfen bis König Richard kam und dem Volk sein Recht zurückgab.
Vorrausgesetzt er könnte Tatsächlich vom Gericht festgesetzt das  Girokonto überprüfen und hat die Befugniss darauf zuzugreifen.
Ich könnte ich mir eine Lastrückschrift Rückaktion nur vostellen, wenn jemand in Insolvenz durch Arbeislosigkeit trozdem sagen wir mal bei Saturn etwas kaufen würde und dies mit Card bezahlen würde und dies dann von Saturn vom Konto geholt würde.
Oder aber nicht mehr im Besitz Geistiger Fähigkeit ist, etwa ein Demezkranker.
Titel: Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
Beitrag von: Insokalle am 17. Juni 2010, 12:07:54
Zunächst Danke an makro für die Urteilsfindungen.
Beide Entscheidungen betreffen übrigens nicht Verbraucherinsolvenzverfahren. Aber wer sich schon derart in Lastschriften verbissen hat, sieht den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr, deswegen war auch der Hinweis von fallera dringend notwendig.

Es ist gut nachzuvollziehen, welche unglaubliche Klimmzüge in dem zweiten Urteil, um zu einem für den Schuldner angenehmen Ergebnis zu kommen. „Konkludente Genehmigung einiger ausgewählter Lastschriften“, welch ein Blödsinn. Wozu soll das denn führen? Dass man eine fehlerhafte Lastschrift eines Stromversorgers über 5.000,00 € nicht mehr widerrufen kann?

Die ganze Problematik hat doch seinen Ursprung in der Funktionsweise von Lastschriften. Offenbar haben die viele Leute einfach nicht verstanden. Ich empfehle die Lektüre der Urteile des IX. Zivilsenats des BGH (zuletzt IX ZR 93/09).

Es ist sehr schwierig, eine BGH-Entscheidung zu Lastschriften in Verbraucherinsolvenzen herbeizuführen. Einer hat es mal versucht, er oder sein Vertreter war aber nicht in der Lage, den richtigen Antrag zu stellen.
Der mögliche Widerruf von Lastschriften in Verbraucherinsolvenzverfahren begeistert mich auch nicht. Er schafft letztlich mehr Probleme als in den meisten Fällen für die Masse rauskommt. Ich halte in dem Bereich ein Einschreiten des Gesetzgebers für notwendig.

Titel: Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
Beitrag von: Morrowind13 am 17. Juni 2010, 12:22:08
Genau  :dntknw:
Aber bei dieser Stillstandpolitik ist das wohl nicht zu erwarten.
schon seit Jahren reden die von sinnloses zu Beseitigen oder auf den Prüfstand zu stellen.
Aktuell die Sinnlosigkeit der Mehrwertsteuer zu verbessern oder vieles mehr.
Es ist genauso wie beim neuen Gesetz dfes Versorgungsrecht bei Trennung.
Das Gesetz so anzuwenden ist einfach.
Aber auch dieses neue Recht ist auf jeden Fall der eine Trennung begleitet nicht für jeden Bürger Gerecht.
Im zweifel muss man eben die Gerichte bemühen und darauf hoffen das einem Gerechtigkeit wiederfährt. :coffee:
Titel: Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
Beitrag von: gila am 17. Juni 2010, 19:43:08

Im zweifel muss man eben die Gerichte bemühen und darauf hoffen das einem Gerechtigkeit widerfährt. :coffee:

Genau. Und das machen wir. 
 :fuchsteufelswild:
Titel: Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
Beitrag von: hans1963 am 20. Juni 2010, 10:12:15
Stellt Euch mal vor, die Energieversorger und Versicherer kämen auf die Idee nur noch Daueraufträge oder Überweisungen zuzulassen. Der Personalaufwand wäre enorm und würde sich an den Kosten bemerkbar machen, die der Einzelne zu zahlen hätte.

Für den Einzelnen, der im Insolvenzverfahren ist,  mögen die Lastschriftrückrufe des Treuhänders gar nicht so schlimm sein - aber guckt Euch das mal in der Masse an - wieviele Eröffnungen bundesweit pro Jahr? Wieviele kleine Vermieter gehen Pleite, aufgrund der Mietausfälle? - Dominoeffekt.

Und ich gehe noch nicht über die Brücke, dass es für die Forderungen die Restschuldbefreiung gibt. Denn es fehlte der außergerichtliche Einigungsversuch. Die "Anmeldetheorie" stammt aus dem normalen Insolvenzverfahren. Und die Lastschiftwidersprüche gibt es im Verbraucher-Inso noch nicht so lange. Aber vielleicht verbürgt sich ja der eine oder andere Treuhänder dafür  :wink:






Über die Brücke kannst Du ruhig gehen. Wie heißt es so schön ?:.."von der Restschuldbefreiung sind auch Forderungen erfaßt die nicht am Insolvenzverfahren teilnehmen sofern sie vor Verfahrenseröffnung bestanden."

Außerdem steht in der Inso auch noch etwas von "Eintritt und Nichteintritt des TH in Verträge".

In Regelinsolvenzverfahren ist die Anfechtung von Zahlungen gang und gäbe.

Davon können sowohl Kunden und Lieferanten als auch Beschäftigte betroffen sein,es braucht ihnen nur nachgewiesen werden
daß sie zum Beispiel durch in der Vergangenheit stockende oder ausbleibende Zahlungen die drohende oder eingetretene Zahlungsunfähigkeit des Schuldners kannten.

Die Folgen sind für die Betroffenen wesentlich unangenehmer wenn zum Beispiel einem Lieferanten rechtmäßig zustehende Zahlungen oder Beschäftigten die Löhne eingezogen werden.

Ich kenne beide Seiten,als Beschäftigter eines pleite gegangenen Betriebes und als Privatinsolaner.

Der Rückruf von Lastschriften in PI-Verfahren wird besonders häufig in masselosen Verfahren angewandt,das kann zum Beispiel bei Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze der Fall sein.

Der Lastschriftrückruf ist in diesen Fällen die einzige Möglichkeit wenigstens etwas Masse zu aquirieren,irgendwie muß das Verfahren auch bezahlt werden.

Hans
Titel: Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
Beitrag von: gila am 20. Juni 2010, 20:19:04
Hierzu nur ein Teil aus dem Urteil des Amtsgerichts München v. 7.3.08 - bisher das einzige Urteil, wo sich ein Richter mal mit allen Rechtsebenen dezidiert auseinander gesetzt hat.

VI. Die Insolvenzordnung enthält einen Katalog von Maßnahmen, wie Verwalter und Treuhänder Vermögenswerte zur Masse ziehen
können. Der Widerruf von berechtigten Lastschriften gehört nicht dazu.

Es besteht auch kein Anlass, den Katalog zu erweitern, da ein solcher Widerruf zu völlig unangemessenen Ergebnissen führt.
Der im Insolvenzverfahren geltende Gläubigergleichbehandlungsgrundsatz, auf den sich der BGH mehrfach beruft, verbietet es
nicht nur, einzelne Gläubiger zu begünstigen, sondern auch, Insolvenzausfallrisiken von einem Gläubiger auf einen anderen
zu verlagern
, wie dies bei einem Lastschriftwiderruf mit debitorischem Schuldnerkonto geschieht.

Der Widerruf berechtigter Lastschriften steht zudem in einem Wertungswiderspruch zu den §§ 129 ff. InsO. Bei Gläubigern,
deren Forderung vor Eröffnung erfüllt wurde, differenziert die Insolvenzordnung danach, ob die ihnen zugeflossenen Leistungen
anfechtbar sind oder nicht. Diese sachgerechte Unterscheidung würde aufgehoben, wenn berechtigte Lastschriften generell widerrufbar
wären oder jedenfalls gegenüber den Gläubigern, deren Leistungen der Schuldner künftig nicht mehr benötigt.

Da die Insolvenzordnung keine rechtliche Grundlage für einen Widerruf berechtigter Lastschriften bietet und dieser sogar insolvenzrechtlichen
Prinzipien widerspricht, ist abzusehen, dass der Große Zivilsenat des BGH die Rechtsprechung des IX. Senats korrigieren wird.





Titel: Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
Beitrag von: Sarti07 am 20. Juni 2010, 22:23:52
Mir geht es ähnlich wie Gila das durch eine drohende Insolvenz ich mich mit dem Thema näher beschäftige. 

Eines fällt sehr auf das offener Machtmißbrauch durch TH und Gerichte von vielen Schuldnern als normal angesehen wird. 

Es kann doch nicht sein das hier einige offen dazu stehen lieber auf Grundrechte verzichten Hauptsache kein Stress mit dem IV.

Das würde sich im Normalfall keiner bieten lassen , jeder Schwerverbrecher wird besser über seine Rechte aufgeklärt und ist nicht einem möglicherweisen nicht so "netten" IV ausgeliefert.

Es ist einfach nicht normal diese fehlende Gleichbehandlung und das Gesetze einfach übergangen werden. 

In jedem Verfahren gibt es das Recht auf Berufung , warum nicht im Insoverfahren?

Wie kann  es sein das Hunderte von Beiträgen allein in diesem Forum die als Inhalt aufzeigen wie täglich gegen Grundrechte verstossen wird keinen interessiert?

Das es viele um Ärger zu vermeiden sich bieten lassen macht mir Angst , wie weit muss es kommen das ein Mensch innerhalb kürzester Zeit sich allen fügt.

Wenn ein Beitrag  ein Problem beinhaltet z.B. mit dem Lastschriftwiderruf kommt sehr oft als Antwort  "der IV macht nur seinen Job und du bist selbst daran Schuld usw" . 

Es ist sicher nicht sein Job dem Schuldner nur zu schaden und möglichst Ihn davon zu überzeugen das er immer schön ruhig bleibt und sich alles bieten lässt um noch mehr Stress zu vermeiden.

Was hier abgeht ist Rechtsfreier Raum und das hätte ich niemals gedacht im Rechtsstaat Deutschland.   

Das man wie beim Lotto nur hoffen kann einen fairen TH / Gutachter zu bekommen ist schon ein Witz. 

Dann möglichst gutes Verhältnis mit dem IV aufbauen, schön freundlich sein und über offene Schikane hinweg sehen. 

Ich kann nicht so tun als ob es einer mein bester Freund ist wenn er mich unfair behandelt und mir versucht klar zu machen das er alles darf und ich nichts dagegen unternehmen kann. 

Der IV ist nicht der liebe Gott und steht über dem Gesetz und kann nicht Erwachsene Menschen behandeln wie kleine Kinder.

Unter solchen Umständen kann ich kein gutes Verhältnis aufbauen wenn mich jemand so respektlos behandelt, es wird eher dazu führen das es eskaliert und das gute Verhältnis für die nächsten Jahre sicher nicht zustande kommt.

Lastschriftwiderruf ist ein Beispiel von Hunderten Willkürentscheidungen die täglich vorkommen und einfach als normal angesehen werden.

Wie Gila müssten alle handeln und es gibt sehr viele Möglichkeiten die zur Verfügung stehen nur durch fehlende Aufklärung über seine Rechte nur wenige nutzen.



 



Titel: Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
Beitrag von: Morrowind13 am 20. Juni 2010, 23:51:46
Wenn ich das hier alles so  lese bekomme ich das Gefühl nicht weg,dass ein Insolventer sowieso Entmündigt ist.
Wenn dann von einem TH so der Beruf missverstanden wird dann bewegen wir uns in einer Willkür wie zu Zeiten des schlimmsten Nationalsozialismus.
Es ist sicherlich dann wie ein Teufelskreis sowieso schon Arm kann man sich wegen Geldmangel noch nicht mal wehren.
Das ist aber hier sicherlich als wenn man sich in Zeitungen zum Politischen Tagesgeschehen äüßert, diejenigen die solchen Fällen helfen könnten lesen nicht in solchen Foren.
Vielleicht ahnt der eine oder andere Richter auch die Sachlage aber will dann keinen Aufstand herbeiführen.
Titel: Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
Beitrag von: Hobi am 21. Juni 2010, 00:02:41
Mal einen kleinen Einwurf hier:
Allein die protestgeladene, allgegenwärtige Beteiligung ist nicht zielführend und wenig hilfreich für Fragesteller. Lange, langweilige Geschichten von Morrowind und schwer lesbare Fragwürdigkeiten vom laut Profil 233 Jahre alten Satir07 sind sicher ebensowenig gefragt wie Revolutionsaufrufe von Gila. Zudem benutzt niemand wie vorgesehen die Zitierfunktion, sondern jeder entwickelt so seinen eigenen Stil, sofern überhaupt zitiert wird. Die meisten schreiben nur einfach so drauflos wie in einem Chat.
Ich meine das alles nicht böse, nenne nur mal das Kind beim Namen. Die Nutzung des Forums erscheint dadurch zumindest momentan nicht sehr reizvoll. Mit eigenen Problemen würde ich mich hier momentan eher zurückhalten. Ansonsten lese ich gerne mit, nachdem mir fachlich die zur Beteiligung erforderlichen Erfahrungen fehlen. Wenn man viel Bla-Bla ausblendet, bleiben oft sehr wertvolle Informationen übrig.
Titel: Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
Beitrag von: tawi am 21. Juni 2010, 07:16:05
Danke Hobi.....

Gruß

tawi
Titel: Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
Beitrag von: HeinoHome am 21. Juni 2010, 08:07:10
Hallo zusammen...

bevor ich Anfang Mai meinen Regelinsolvenzantrag stellte (Überschuldet seit 10 Jahren... Selbständig, Scheidung) ging ich zu einem Beratungs-/Aufklärungsgespräch zu einer Anwältin hier in Hamburg.
Sie erklärte im Einzelnen die Methoden der Verwalter an Geld zu kommen. Zu der Praxis des Lastschriftwiderrufs riet sie mir, sämtliche Lastschriften der letzten 4 Monate schriftlich bei der Bank zu genehmigen.
Die Gegenwehr der Richter in der Vergangenheit, Versagung des Antrags auf Verfahrenskostenstundung, ist laut RA zwischenzeitlich untersagt worden.
... wie geraten so getan...
Eröffnung des Verfahrens 12.5., Treffen mit dem Verwalter 30.5.
Ich habe dem Verwalter gleich gesagt, dass ich die Lastschriften bei der Bank genehmigt habe... er sagte lediglich "OK" und das wars...
Verfahrenkostenstundung ist genehmigt, in 71 Monaten geht´s wieder "normal" weiter...

Grüße aus HH
Titel: Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
Beitrag von: gila am 21. Juni 2010, 09:02:23
Hallo zusammen...

bevor ich Anfang Mai meinen Regelinsolvenzantrag stellte (Überschuldet seit 10 Jahren... Selbständig, Scheidung) ging ich zu einem Beratungs-/Aufklärungsgespräch zu einer Anwältin hier in Hamburg.
Sie erklärte im Einzelnen die Methoden der Verwalter an Geld zu kommen. Zu der Praxis des Lastschriftwiderrufs riet sie mir, sämtliche Lastschriften der letzten 4 Monate schriftlich bei der Bank zu genehmigen.
Die Gegenwehr der Richter in der Vergangenheit, Versagung des Antrags auf Verfahrenskostenstundung, ist laut RA zwischenzeitlich untersagt worden.
... wie geraten so getan...
Eröffnung des Verfahrens 12.5., Treffen mit dem Verwalter 30.5.
Ich habe dem Verwalter gleich gesagt, dass ich die Lastschriften bei der Bank genehmigt habe... er sagte lediglich "OK" und das wars...
Verfahrenkostenstundung ist genehmigt, in 71 Monaten geht´s wieder "normal" weiter...

Grüße aus HH


Wie schön, wenn alles so "harmonisch" läuft und man eben nicht gegen Willkür und Gesetzeslücken kämpfen muss, die so ganz nebenbei - und das ist hier vielleicht nicht so verstanden worden - den Partner mitreißen, der NICHT in der Insolvenz ist...

Meinem Mann hat der Treuhänder KLAR gesagt: selbst WENN er die Lastschriften genehmigt HÄTTE, dann HÄTTE er sie dennoch zurück gerufen!
So... und dann? Will man dem TH dann vor der Haustüre auflauern? Das Geld ist einfach weg und die Probleme sind auch da!
Und dann musste auch wieder vor Gericht gehen und seitenlange Beschwerden schreiben - da Papier geduldig ist...

Ich warte nun nach 3 Eingaben seit 2 Monaten auf eine Entscheidung des Gerichtes - und meine Beschwerden sind sehr fundiert!
Im übrigen kann ich die Ausführungen von Sarti nur genau so unterstützen.

Dass Mitleser wie Hobi (der ja anscheinend nicht betroffen ist und dem auch die fachlichen Erfahrungen gänzlich fehlen) Einzelschicksale hier als Blabla abwerten (ist ja angeblich nicht böse gemeint...) - und berechtigte Zweifel an Gesetzmäßigkeit all dieser Verfahrensweisen wie von Sarti geschildert als "Fragwürdigkeiten" bewerten, ebenso konkrete fachliche Informationen und Unterstützungsangebot für Beschwerdewillige als "Aufruf zur Revolution" abtun, ist mehr als befremdlich... und ebenso wenig "zielführend"...

Da beschleicht einen doch der Eindruck, dass in einem Forum für genau diese Problematiken anscheinend keine konkreten Informationen und Lösungswege gefragt sind... und alles in bester Butter ist??
 :sad:

Titel: Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
Beitrag von: HeinoHome am 21. Juni 2010, 10:00:54
Wenn Dir Dein frustriertes Geschimpfe gegen jeden und alles weiterhilft, dann nur weiter so...
Du schreibst selbst "HÄTTE"... also HAT er nicht... und auch ein TH kann im Vorfeld genehmigte Lastschriften gar nicht widerrufen.
Wenn Du wirklich die Klügere wärst, würdest Du Deinem TH hin und wieder einmal recht geben oder behalten lassen, und vielleicht ein wenig "demütiger" durch die 72 Monate gehen. Dein pfändungsfreies Einkommen kann Dir niemand streitig machen. Alles andere ist zur Befriedigung der Gläubiger, die ja nun auch nichts dazu können, dass sie auf ihr Geld sitzen bleiben, gedacht...
Angeblich schaffen es nur 10% aller Überschuldeten überhaupt den Weg in die Insolvenz zu finden. Alle anderen quälen sich 30 Jahre mit Besuchen von Gerichtsvollziehern, Lohn- und Kontopfändung.
Du hebst Dich also schon deutlich von der Masse ab und das ist gut so!
Die Abwicklung des Verfahrens ist sicherlich alles andere als Ideal für Schuldner, aber ich denke es ist eine einmalige Chance auf einen Neuanfang...
Mein Motto: noch 71 Monate Fresse halten und als "redlicher Schuldner" anschließend noch 30 Jahre schuldenfrei das Leben genießen...  :juchu:
Und wenn mein TH zwischendurch mal 100 € haben will, die ich mir vielleicht durch Streiten ersparen könnte, dann sollen er und meine Gläubiger damit seelig werden... Ich werde kein Magengeschwühr dafür riskieren!
Titel: Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
Beitrag von: Hobi am 21. Juni 2010, 12:12:10
Dass Mitleser wie Hobi (der ja anscheinend nicht betroffen ist und dem auch die fachlichen Erfahrungen gänzlich fehlen) [...snip...]

Erfahrungen fehlen mir insoweit, daß sie meiner Meinung nach nicht ausreichen um hier gute Ratschläge zu verbreiten. Das überlasse ich qualifizierteren Leuten. Mit Mutmaßungen und niedergeschriebenem Wunschdenken meinerseits kann keiner was anfangen.
Ich befinde mich selbst im Insoverfahren und habe, wie es leicht zu erraten ist, keinen Ärger. Vielleicht liegt es daran, daß die Vorbereitung gestimmt hat, die in meinem Falle aus der Beratung eines Fachanwaltes resultierte, den ich mit der Antragstellung beauftragt hatte. Sicher hat das was gekostet, das ist klar. Dafür läuft es ab wie am Schnürchen. Wer alles aus Kostengründen selbst machen will und meint, es zu können, der läuft am Ende oft Gefahr, mangels Hintergrundwissen aufzulaufen.

Zitat
Da beschleicht einen doch der Eindruck, dass in einem Forum für genau diese Problematiken anscheinend keine konkreten Informationen und Lösungswege gefragt sind... und alles in bester Butter ist??

Für mich besteht ein Lösungsweg nicht zwingend darin, Probleme mit gewissen Leuten bis zur letzten Instanz gerichtlich auszufechten. Nur Letzteres wäre zielführend, wenn die hier wohl gemeinten konkreten Informationen (zitierte Gesetzetexte) als Lösungsweg Verwendung fänden.
Nochmal: Ich will niemanden hier verbal angreifen :streichel:
...und halte mich ab jetzt wieder zurück. :hi:
Titel: Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
Beitrag von: tawi am 21. Juni 2010, 13:21:04
Hallo,

ich denke ebenso wie Hobi....es ist nun einmal so, dass der TH seine Pflichten erfüllen muß.

Mangels fehlendem Wissen halte ich mich hier mit Ratschlägen auch zurück.

Auch ich bin ohne größere Probleme in den 6 Jahren gut durchgekommen. Sicherlich muss man seine Lebenseinstellung den Gegebenheiten anpassen.

Nun habe ich noch 3 Tage bis zum Ende der Wohlverhaltensphase und am Freitag d.W. kann ich dann schon mal ein klein aufatmen, denn die 6 Jahre sind mit 25.06.2010 um. Das große Aufatmen kommt, wenn ich den Beschluß über die RSB bekomme.

Allen einen sonnigen Tag

tawi
Titel: Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
Beitrag von: doktor mabuse am 21. Juni 2010, 15:18:03
Hallo,

stehe noch am Anfang der Inso und dabei, noch eine Menge dazuzulernen. Da es wohl in der Inso in vielen Dingen zwar Rechtsgrundlagen und Gesetze gibt, aber auf der anderen Seite Dinge geschehen, die nicht nachvollziehbar sind, weil sie dem gesunden Menschenverstand widersprechen ist eine andere Erfahrung.
Ich hab mich schon vor der Inso mit dem Beschäftigt, was kommen könnte, aber, letztendlich ist jeder Fall individuell, der Eine hat weniger bis gar keine Probleme, beim Anderen gibt es gleich schon Schwierigkeiten.
Letztendlich sollte sich jeder die Frage stellen, was das "Gesamtpaket" Insolvenz , mit seinen ganzen Auf und Abs, Einem bedeutet und entsprechend seine Strategie auslegen. Letztendlich haben Leute (die Gläubiger) durch MICH meist viel von ihrem Geld verloren und da kann ich es schon nachvollziehen, daß die "Wiedergutmachung", in Form von Masse generieren, oberstes Ziel sein kann. Natürlich gibt es da auch Vorgehensweisen, die total Banane sind und wo man nach dem Sinn fragt, wie - Versicherungserstattungen einzuziehen, auch wenn sie vom pfändbaren Einkommen gezahlt wurden, - Rückerstattungen der Stadtwerke, - Einbehaltung der Mietkaution - etc.etc., die Liste könnte lang werden.
Ganz wichtig ist und das wurde schon gesagt, daß sich die Lebenseinstellung in vielen Bereichen ändern muß, bzw. wird, was für die Meisten wohl das Gewöhnungsbedürftigste sein wird. Es gilt wieder, in vielen Bereichen Verzicht und etwas Bescheidenheit zu entwickeln, nicht immer leicht in einer in vielen Dingen übersättigten Gesellschaft. Mi ein wenig Ironie könnte man von "Finanzfasten" sprechen...
Aber, auf der anderen Seite gewinnt man auch wieder Lebensqualität zurück, da das ewige Hin und Her, wie bezahl ich Was, die Mahn- und Drohschreiben und der krampfhafte Versuch, die Fassade nach aussen aufrecht zu erhalten, endlich vorbei sind.
Also Fazit:
Bei allen Unwägbarkeiten die im Laufe einer Inso kommen können,ist es für viele (auch mich) die letzte Chance, einen Schlußstrich zu ziehen, wenn alles klargeht. Viel mehr sinnvolle Optionen gibt es nicht...und kosten auch Nerven ohne Ende und davon haben die Meisten schon genug gelassen...

Gruß,
Doktor Mabuse




Titel: Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
Beitrag von: gila am 21. Juni 2010, 18:21:49
Wenn Dir Dein frustriertes Geschimpfe gegen jeden und alles weiterhilft, dann nur weiter so...
Du schreibst selbst "HÄTTE"... also HAT er nicht... und auch ein TH kann im Vorfeld genehmigte Lastschriften gar nicht widerrufen.
Wenn Du wirklich die Klügere wärst, würdest Du Deinem TH hin und wieder einmal recht geben oder behalten lassen, und vielleicht ein wenig "demütiger" durch die 72 Monate gehen. Dein pfändungsfreies Einkommen kann Dir niemand streitig machen. Alles andere ist zur Befriedigung der Gläubiger, die ja nun auch nichts dazu können, dass sie auf ihr Geld sitzen bleiben, gedacht...
Angeblich schaffen es nur 10% aller Überschuldeten überhaupt den Weg in die Insolvenz zu finden. Alle anderen quälen sich 30 Jahre mit Besuchen von Gerichtsvollziehern, Lohn- und Kontopfändung.
Du hebst Dich also schon deutlich von der Masse ab und das ist gut so!
Die Abwicklung des Verfahrens ist sicherlich alles andere als Ideal für Schuldner, aber ich denke es ist eine einmalige Chance auf einen Neuanfang...
Mein Motto: noch 71 Monate Fresse halten und als "redlicher Schuldner" anschließend noch 30 Jahre schuldenfrei das Leben genießen...  :juchu:
Und wenn mein TH zwischendurch mal 100 € haben will, die ich mir vielleicht durch Streiten ersparen könnte, dann sollen er und meine Gläubiger damit seelig werden... Ich werde kein Magengeschwühr dafür riskieren!


Wer lesen kann und guten Willens ist, zu verstehen... wird kaum zu der Meinung kommen, dass ich hier "frustriert gegen alles und jeden" schimpfe, sondern fundiert einen Missstand angehe. In diesem Falle besonders schwer wiegend,  da durch diese ungerechtfertigten Bereicherungen und Eingriffe in ZU RECHT bestehende und BENÖTIGTE Rechtsgeschäfte des Bürgers FOLGEN für Unbeteiligte entstehen, die weder durch die InsO noch durch irgendeine andere Rechtsgrundlage gedeckt und auch "erwünscht" wären.

ICH werde kaum "71 Monate die Fresse halten", wenn ICH gar nicht in der Insolvenz bin - sondern mein Mann. Und dadurch, dass besagte Grundlagen entzogen wurden, nun MEINE mühsam gefundene Arbeit flöten geht - und 2 Kinder ihren Vater nicht mehr sehen können, da die Entfernung mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zu bewältigen ist.

Aber danke für die "guten" Ratschläge...
Titel: Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
Beitrag von: ThoFa am 21. Juni 2010, 23:02:09
Hallo,

doch Sie sind frustriert (vielleicht sogar zu recht). Direkt Ihr erster Beitrag strotzt nur vor Vorwürfen gegen andere. Sei es die Bank mit ihrem "unvernünftigen Handeln" oder auch irgendwelche "Schizo-Gerichte".

Das Problem ist, dass Sie niemand mehr ernst nimmt, wenn Sie sich in dieser Art und Weise äußern, mögen Sie auch noch so sehr richtig liegen.

MfG

ThoFa
Titel: Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
Beitrag von: Sarti07 am 22. Juni 2010, 07:06:03
Guten Morgen,

ich bin erstaunt das nur wenige erkennen das es hier nicht nur um Lastschriftwideruf geht!

E für für die TE sicher kein Grund für eine direktes aufzeigen von unfairen Methoden u Ungerechtigkeiten.   

Der Artikelverlauf zeigt einige die Glück hatten schon von der Ausgangsituation aus. 

 Manche sind zufrieden und wollten stellenweise die Insolvenz als die bessere oder "günstigere" Lösung.

 Andere versuchen dieser zu entgehen und werden dabei alles andere als unterstützt vom TH oder öffentlichen Beratungsstellen.
 
Wenn es so ist das Glück und der Wille sich vieles einfach gefallen lassen zu einem Inso Verfaheren dazu gehört dann läuft etwas in die falsche Richtung.

Es wird über die TE hergezogen  nur weil Sie die Lücken der Gesetze aufzeigt?   

Warum keine Lobby vorhanden ist die dagegen etwas unternehmen könnte ist ja logisch wer das liest.

Wenn hier schon gut die Post abgeht und jemand als Schizo dargestellt wird kann es nur noch besser werden -)


Eher dadurch wird man ernst genommen indem man  sich wehrt, die Beispiele allen in schon in diesem Tread zeigen einen Freiraum für Rechtsmißbrauch auf den es in keinen anderen Bereich gibt. 

Warum soviele unterschiedliche Urteile und unklare Gesetze die immer wieder zu langen Artikeln führen  ohne klare Antwort?

Weil es zu viele Möglichkeiten von Mißbrauch gibt die einige nutzen, und es scheinen sehr viele zu sein die nicht zu 100% rechtens gegenüber dem Schuldner handeln.

Der TH wird sehr oft vom Schuldner gut bezahlt um so mehr er Ihn abnehmen kann, das scheinen viele zu vergessen.

Ein Forum brauch genau solche Beiträge  auch wenn es einigen anscheinend nicht gefällt obwohl fast alle sich in der selben Lage befinden.





Zitat:
Hallo,

doch Sie sind frustriert (vielleicht sogar zu recht). Direkt Ihr erster Beitrag strotzt nur vor Vorwürfen gegen andere. Sei es die Bank mit ihrem "unvernünftigen Handeln" oder auch irgendwelche "Schizo-Gerichte".

Das Problem ist, dass Sie niemand mehr ernst nimmt, wenn Sie sich in dieser Art und Weise äußern, mögen Sie auch noch so sehr richtig liegen.

MfG

ThoFa
[/quote]


Schade das es nicht für ernst genommen wird und viele meinen das Sie es verdient haben 7 Jahre dem Gläubigern , Gerichten und TH hilflos gegenüber zu stehen.

Armes Deutschland.

Mfg
Titel: Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
Beitrag von: gila am 22. Juni 2010, 08:03:19
Hallo,

doch Sie sind frustriert (vielleicht sogar zu recht). Direkt Ihr erster Beitrag strotzt nur vor Vorwürfen gegen andere. Sei es die Bank mit ihrem "unvernünftigen Handeln" oder auch irgendwelche "Schizo-Gerichte".

Das Problem ist, dass Sie niemand mehr ernst nimmt, wenn Sie sich in dieser Art und Weise äußern, mögen Sie auch noch so sehr richtig liegen.

MfG

ThoFa


Jedem seine Sichtweise - wenn man berechtigte Vorwürfe HAT und konkrete Misstände mit katastrophalen Auswirkungen AUFZEIGT und noch dazu - nicht wie Hunderte Andere - einfach nur rummault, sondern auch konkrete Gesetzeslücken sowie auch sehr konkrete Urteile anführt, ist man "frustriert".
Keine Sorge - da bin ich weit von entfernt...

Diese "hochwertigen" Analysen und persönlichen Angriffe, wenn einem schon zur Sache nichts einfällt, gehören eher in ein Psychoforum.

Die Personen, die in ebensolcher Situation sind und sich nicht "ducken" wollen, schreiben seltsamerweise schon gar nicht mehr hier, da sie wohl - zu Recht - befürchten müssen, auseinander genommen zu werden, anstatt man sich unterstützt. Darum nicht verwunderlich, dass schon eine ganze Email-Menge Anfragen auf DAS, was ich hier eigentlich angeboten habe, eingegangen sind. Das lässt hoffen, dass es doch noch eine Menge wache Menschen gibt...

Mit denen kann man weiter arbeiten, die Diskussion hier scheint vollkommen sinnfrei.

Titel: Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
Beitrag von: lenchik22 am 22. Juni 2010, 10:40:40

ICH werde kaum "71 Monate die Fresse halten", wenn ICH gar nicht in der Insolvenz bin - sondern mein Mann. Und dadurch, dass besagte Grundlagen entzogen wurden, nun MEINE mühsam gefundene Arbeit flöten geht - und 2 Kinder ihren Vater nicht mehr sehen können, da die Entfernung mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht zu bewältigen ist.

Aber danke für die "guten" Ratschläge...


Wie wärs mal mit ner neuen Autoversicherung??? Ja, die andere hat gekündigt, weil der TH das Geld zurück gezogen hat. Wo ist das PRoblem eine neue Versicherung zu nehmen?
Titel: Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
Beitrag von: ThoFa am 22. Juni 2010, 11:59:45
Hallo,

Mit denen kann man weiter arbeiten, die Diskussion hier scheint vollkommen sinnfrei.

Sie haben vollkommen recht, es ist sinnfrei, solange Sie sich nicht in einem vernünftigen Maß mit der Sache beschäftigen.
Emotionen sind bei rechtlichen Problemen völlig fehl am Platz.

MfG

ThoFa

Titel: Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
Beitrag von: Dauerstress am 22. Juni 2010, 12:11:08
Hallo,

Mit denen kann man weiter arbeiten, die Diskussion hier scheint vollkommen sinnfrei.

Sie haben vollkommen recht, es ist sinnfrei, solange Sie sich nicht in einem vernünftigen Maß mit der Sache beschäftigen.
Emotionen sind bei rechtlichen Problemen völlig fehl am Platz.

MfG

ThoFa



Ich glaube schon, dass die Threaderstellerin sich sehr intensiv mit dem Thema befasst hat, allerdings scheinen mir auch sehr viele Emotionen in die Beiträge einzufließen, die für eine sachliche Diskussion kontraproduktiv sind. Was mir schon in den ersten Beiträgen aufgefallen ist, dass sehr schnell Mutmaßungen über die Hintergründe zu Beiträgen, in denen eine andere Meinung vertreten wird, geäußert werden, anstatt sich nur inhaltlich mit den getroffenen Aussagen zu beschäftigen. Ich weiß, es ist nicht einfach, allerdings sollte man auch als Betroffener andere Meinungen akzeptieren können.  :wink:
Titel: Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
Beitrag von: ThoFa am 22. Juni 2010, 12:15:15
Hallo Cheffe,

jetzt, da ich es nochmal lese, könnte man mich tatsächlich missverstehen. Mit dem vernünftigen Maß meinte ich nicht die fachliche Auseinandersetzung mit dem Thema, sondern die Art und Weise. Dieses nur zur Richtigstellung.

MfG

ThoFa
Titel: Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
Beitrag von: gila am 22. Juni 2010, 14:22:13
Och.... ich für meinen Teil kann sehr gut andere Meinung "stehen"  lassen... solange es sich um eine sachliche und fachlich fundierte handelt.
Leider ist das hier in KEINEM Falle so gehandhabt worden - es wurde nur polemisiert, moralisiert und persönlich übergegriffen.
Der Versuch, immer wieder zur sachlichen Argumentation zurück zu finden, scheint nicht verstanden zu werden.

Solche "Ratschläge" wie: "wo ist das Problem eine neue Kfz-Versicherung abzuschließen" beweisen einmal mehr, dass sich mit dem Inhalt, den Auswirkungen und Folgen der Thematik nicht auseinandergesetzt wurde. Hauptsache irgend etwas eintippen...

Anders ist so etwas nicht zu erklären - denn a) wurde die Kfz-Versicherung SCHON MAL bezahlt, b) DARF dann dieser durch Lastschriftwiderruf zum Gläubiger avancierte offiziell nicht bezahlt werden.........c) wieso sollte man das 2 x bezahlen  d) mitten im Jahr die Kfz-Versicherung wechseln ist erklärungsbedürftig und so wie unsere Versicherung uns sagte: wegen der Insolvenz greifen die AGBs und man wird auch nicht genommen.

aber sicher fallen den Schlaumeiern hier wieder nützliche Tipps ein, wie man deas deichselt - über einen Verwandten, den man dann ins Boot holt und unnötig belastet... oder sonst etwas. Nur nicht mit der wahren Thematik auseinandersezten: diesen MISSSTAND in der Gesetzgebung beseitigen!


Titel: Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
Beitrag von: doktor mabuse am 22. Juni 2010, 15:51:09
Hallo,

wie ich schon an anderer Stelle bemerkte, muß Jeder für sich entscheiden, wie er mit dem "Gesamtpaket" Insolvenz umgeht.
Ist sicher auch eine Sache der Persönlichkeit, der Eine möchte nur seine Ruhe haben und akzeptiert die Dinge die auf einen zukommen ohne sich groß damit auseinanderzusetzen, der Andere kämpft für seine Rechte und versucht, für sich die Dinge zu optimieren.
Da spiegeln sich wohl grundsätzliche Lebenseinstellungen wieder...
Aber, Beides gilt es zu akzeptieren...und mit der Solidarität bei Ungerechtigkeiten ist es in unserer Gesellschaft auch nicht immer weit her...meist nur, wenn es mit Eigennutz gekoppelt ist..ist so meine Erfahrung...

Aber, bei einer Eingabe zum Petitionsausschuß zu diesem Thema bin ich gern mit meiner Stimme dabei...ein wenig mehr Lobby für Insolvenzler könnte nicht schaden...

Gruß,
Doktor Mabuse
Titel: Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
Beitrag von: Hobi am 22. Juni 2010, 16:15:19
aber sicher fallen den Schlaumeiern hier wieder nützliche Tipps ein, wie man das deichselt.
:nono: Hast du schon bemerkt, daß die wirklich nützlichen Tips hier von Praktikern kommen und nicht von "Schlaumeiern"? Wenn nicht, hat dich der Frust ganz gut im Griff.

Zitat
Nur nicht mit der wahren Thematik auseinandersezten: diesen MISSSTAND in der Gesetzgebung beseitigen!

Die Leute, die hier zum Teil mit der Situation kämpfen, haben meist keine Zeit, angenommene Mißstände in der Gesetzgebung zu beseitigen. Die hier schreibenden Teilnehmer müssen sich zuerst einmal mit dem angeblichen Mißstand abfinden und schaffen es zumeist auch, sich darauf einzustellen, denn irgendwie muß alles in einem adäquaten Zeitrahmen weitergehen. Ohne Zeit und meist auch Geldreserven wird dir so schnell keiner auf die Barrikaden folgen.

Einzelfällen mit immer wieder dem gleichen Lastschriftproblem ist zumeist anzulasten, sich in der Vorbereitungsphase der Inso nicht entsprechend darum gekümmert zu haben, sei es wegen eigener Nachlässigkeit oder auch wegen fehlender Vorinformation.
Es ist selbstverständlich am einfachsten, den bösen Buben sofort auf der Seite des Gesetzes zu sehen. Der mündige Bürger sollte es sich allerdings nicht zu einfach machen und zu rechtzeitigem Zeitpunkt Grundinformationen einholen und eventuelle Unklarheiten darin hinterfragen, und zwar _vor_ Antragstellung.
Titel: Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
Beitrag von: gila am 22. Juni 2010, 18:49:28

 :nono: Hast du schon bemerkt, daß die wirklich nützlichen Tips hier von Praktikern kommen und nicht von "Schlaumeiern"? Wenn nicht, hat dich der Frust ganz gut im Griff.

Zitat


 :dntknw:  nützliche Tipps? Da sind wohl in der vielen "Besserwisserei" und persönlichen Schuldzuweisungen die zur Sache gehörenden Überlegungen abhanden gekommen...

Einzelfällen mit immer wieder dem gleichen Lastschriftproblem ist zumeist anzulasten, sich in der Vorbereitungsphase der Inso nicht entsprechend darum gekümmert zu haben, sei es wegen eigener Nachlässigkeit oder auch wegen fehlender Vorinformation.

Titel: Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
Beitrag von: gila am 22. Juni 2010, 18:51:14

Die Leute, die hier zum Teil mit der Situation kämpfen, haben meist keine Zeit, angenommene Mißstände in der Gesetzgebung zu beseitigen. Die hier schreibenden Teilnehmer müssen sich zuerst einmal mit dem angeblichen Mißstand abfinden und schaffen es zumeist auch, sich darauf einzustellen, denn irgendwie muß alles in einem adäquaten Zeitrahmen weitergehen. Ohne Zeit und meist auch Geldreserven wird dir so schnell keiner auf die Barrikaden folgen.

Interessant... wie hier für "die Leute" gesprochen wird - anstatt zur rechtlichen Thematik und Problematik konstruktiv beizutragen.
Titel: Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
Beitrag von: lenchik22 am 22. Juni 2010, 19:29:04
Anders ist so etwas nicht zu erklären - denn a) wurde die Kfz-Versicherung SCHON MAL bezahlt, b) DARF dann dieser durch Lastschriftwiderruf zum Gläubiger avancierte offiziell nicht bezahlt werden.........c) wieso sollte man das 2 x bezahlen  d) mitten im Jahr die Kfz-Versicherung wechseln ist erklärungsbedürftig und so wie unsere Versicherung uns sagte: wegen der Insolvenz greifen die AGBs und man wird auch nicht genommen.

aber sicher fallen den Schlaumeiern hier wieder nützliche Tipps ein, wie man deas deichselt - über einen Verwandten, den man dann ins Boot holt und unnötig belastet... oder sonst etwas. Nur nicht mit der wahren Thematik auseinandersezten: diesen MISSSTAND in der Gesetzgebung beseitigen!




Bis man mit den Sachen überhaupt durchs Gerichte gezogen ist, vergeht nicht nur ne Woche... Sorry, aber dann braucht man hier im Forum nicht zu jammern, dass man jetzt ohne Auto Arbeit verliert ect.

Und wenn die Lastschrift zurückgebucht wurde, heißt, dass die Versicherung eben unbezahlt bleibt. Man darf die Versicherung danach trotzdem bezahlen, denn man darf den Vertrag neu schließen. Wenn die Versicherung nicht mit sich reden lässt, dann habt ihr eine falsche. Wir hatten keine Probleme. Ich habe unsere Versicherung im Vorfeld informiert und die hatten Verständnis. Desweiteren habe ich die Raten einfach weiter überwiesen, Insolvenz hin oder her. Und warum kann eine Dritte Person die Versicherung nicht zahlen bzw. "schein" nachzahlen? Nur weil ihr zu stolz seid, jemanden zu fragen??? Dann bracht man hier nicht solche lange Diskussion, wie ungerecht doch die Welt ist. Das versteht hier jeder. Jeder hat auf eine oder andere Weiße Unrecht erfahren. Die Frage ist, wie gehe ich damit um??? Jammern bringt nichts und diese langen Beiträge auch nicht. Fürs erste ist hier niemandem damit geholfen. Weder den Kindern noch Ihnen wegen dem Auto. Und warum ist es problematisch unter dem Jahr ne neue Versicherung zu bekommen? Auto abmelden und neu anmelden und schon ist das Problem aus der Welt.

Ich habe den Eindruck, dass Sie nicht nach Hilfe suchen, sondern nach Streicheleinheiten. Dass man Ihnen beipflichtet und Sie bemitleidet. Was nützt es Ihnen? Die meisten Leute haben einfach nicht die Kraft solche Prozesse durchzumachen. Weil Sie schon mit den Nerven am Ende sind. Und letztendlich bringt es für die jetztige Situation auch nichts mehr... Auch wenn Sie Recht bekämen und irgendwann auch das Geld zurück. Das Problem besteht jetzt und nicht in einem Jahr, da ist es schon zu spät.

Aber weiter so. Wenns Ihnen gefällt....

Titel: Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
Beitrag von: Hobi am 22. Juni 2010, 19:55:07
Interessant... wie hier für "die Leute" gesprochen wird - anstatt zur rechtlichen Thematik und Problematik konstruktiv beizutragen.

Als konstruktiver Beitag würde dir wahrscheinlich nur der Beitritt in deine Protestbewegung genügen. Ich kann verstehen, daß sich die Begeisterung dafür in Grenzen hält. Die wenigsten hier haben wohl Lust, Zeit oder generelle Ambitionen, sich da anzuschließen. Die momentanen, schnell zu bewältigenden Probleme haben da den Vorrang.
Gesetzesänderungen drücken wir dann später durch, wenn alle schuldenfrei sind, Zeit dazu haben und für die Anwälte wieder flüssig sind.

Kleine Anmerkung zur Signatur:
Den "Artikel 20 GG" kennt jetzt jeder auswendig :whistle:
Titel: Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
Beitrag von: gila am 22. Juni 2010, 20:53:45
Eigentlich sollte man erwarten, dass sich die Personen, die von dem inhaltlich zur Genüge dar gelegten Sachverhalt WIRKLICH BETROFFEN sind und geneigt sind, dagegen etwas zu unternehmen und das anfängliche Unterstützungsangebot, dass ich unterbreitet habe, gebrauchen können und wollen, hier zu Worte melden.

Dass hier ein Bedarf besteht, zeigt der "Aufmerksamkeitswert" dieses Threads   :juchu:, sowie bereits 21 (in Worten EINUNDZWANZIG!) Emails, die uns bisher erreicht haben und die angebotene Unterstützung gut gebrauchen konnten. Der einhellige Tenor dieser vielen Zuschriften ist, dass man hier nach eifrigem Mitlesen zur Meinung gekommen ist, sich nicht dieser "Hatz" hier aussetzen zu wollen und (Zitat:) "keinen Bock sich da rundmachen zu lassen..."

Ein sehr bedauerlicher Umstand...

Alle anderen, die es nicht betrifft und die die rechtlichen Möglichkeiten nicht nutzen wollen, sind nicht zwangsweise aufgefordert, grenzwertige Kommentare abzugeben.
Auch war nicht die Rede von "Protestbewegung" oder einer Verpflichtung hierzu. Alles unsachlich und voll daneben.

Sehr schade...
Titel: Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
Beitrag von: motte am 22. Juni 2010, 23:35:07
Hallo gilla!!!

In meinen Augen hast du nen Knall!!!

wen du es geschafft hast die welt umzudrehen bzw die gesetze, sagt bescheid. :lollol:

wieviel schulden hat dein mann und warum? wahrscheinlich weil alle anderen schuld sind nur er nicht, oder wie???

LG

Motte
Titel: Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
Beitrag von: Fallera am 23. Juni 2010, 07:56:55
Also Ich habe hier nun alles still verfolgt und muss sagen, dass ich denke es ist genug zu diesem Thema geschrieben worden! Letztendlich vertritt hier jeder seine Meinung und es ist wird zu keinem einvernehmlichen Ergebnis kommen.

Sicher hat sowohl Gilla als auch alle anderen auf Ihre Art und Weise Recht und jeder hat so seine eigenen Erfahrungen mit dem TH gemacht. Ob gut oder schlecht.

Wir könnten hier wahrscheinlich noch 400 Seiten mit Posts füllen aber macht das Sinn?

In diesem Sinne  :hi:
Titel: Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
Beitrag von: makro am 23. Juni 2010, 09:11:47
Seien wir doch mal ehrlich. Die Lastschriftgeschichte trifft ja nicht jeden und wenn dann nur ganz am Anfang, von daher ist das ein Thema was zwar nicht uninteressant, hat aber meine Meinung nach nicht die oberste Priorität.

Es wäre schön wenn Gila nicht jedem der nicht sofort mit einstimmt unterstellt er könne nicht lesen oder wäre sonst zu doof um bestimmte Dinge zu verstehen.

Die Lastschriftgeschichte gehört in die Vorbereitung der Insolvenz, genauso wie Versicherungen, Strom, Miete etc. hier gibt es die Möglichkeit im Vorfeld auf monatliche Zahlweise umzustellen oder den Versicherungsvertrag im Vorfeld auf jemand anderen zu übertragen. Möglichkeiten gibt es zur genüge.

Bei Versicherungen war ich sehr froh noch einen richtigen Ansprechpartner zu haben der für mich auch kleinere Probleme ganz kulant geklärt hatte. Das hätte mit einem Unternnehmen welches nur im Internet anbietet, so nicht funktioniert!

Ich persönlich lasse meinen IV in Ruhe, er mich auch und von mir aus darf das die nächsten 4,5 Jahre so sein!
Titel: Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
Beitrag von: gila am 23. Juni 2010, 09:35:12
Hallo gilla!!!

In meinen Augen hast du nen Knall!!!

wen du es geschafft hast die welt umzudrehen bzw die gesetze, sagt bescheid. :lollol:

wieviel schulden hat dein mann und warum? wahrscheinlich weil alle anderen schuld sind nur er nicht, oder wie???

LG

Motte


Wenigstens habe ICH mich bemüht, ein gewisses Niveau zu erhalten und niemanden persönlich zu beleidigen.
Außerdem haben Sie - anhand der Fragen - nicht gelesen, sondern nur mal eben Müll abgeladen...
Titel: Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
Beitrag von: gila am 23. Juni 2010, 09:46:40
Also Ich habe hier nun alles still verfolgt und muss sagen, dass ich denke es ist genug zu diesem Thema geschrieben worden! Letztendlich vertritt hier jeder seine Meinung und es ist wird zu keinem einvernehmlichen Ergebnis kommen.

Sicher hat sowohl Gilla als auch alle anderen auf Ihre Art und Weise Recht und jeder hat so seine eigenen Erfahrungen mit dem TH gemacht. Ob gut oder schlecht.

Wir könnten hier wahrscheinlich noch 400 Seiten mit Posts füllen aber macht das Sinn?

In diesem Sinne  :hi:

Bisher wohl der EINZIG sinnvolle Post hier. Vielen Dank.
Es ist bisher nämlich NICHT verstanden worden, dass es nicht um "Einvernehmlichkeit" geht und eine gleichförmige Meinung herzustellen, sondern um eine für manche Schuldner sehr ungünstige und ungerechte Variante, zu der konkrete Informationen und Unterstützung angeboten wurde. Ich wiederhole mich hier   :neutral:

Bis heute haben nun 23 Menschen diese Unterstützung angefordert und mich angeschrieben. Somit ist der ursprüngliche Sinn der Sache bisher erfüllt.
SEHR  SCHADE, wenn sich Menschen nicht trauen, in einem Forum, welches Rat und Hilfe anbietet zu posten, weil..... der ein oder andere sich keine Tüte Beleidigungen überstülpen lassen möchte oder Arien von "bist wohl selber schuld" absingen will.

Genau DIESE Menschen hätten hier zu einem qualitativen und konstruktiven Austausch beitragen können. Aber ich verstehe sie...

Dieses Thema hatte in kürzester Zeit 917 Aufrufe! Das ist sensationell und zeigt sehr wohl ein ungeheures Interesse.

Das "Ziel" wurde erreicht  :juchu:

Lieber Admin: von mir aus kann das Thema "geschlossen" werden, bevor es weiter verwässert.

Ich ziehe mich gern zurück, denn in einem anderen sehr großen Forum, wo es um Familienrecht geht, habe ich als "Admin ehrenhalber" seit 3 Jahren einiges zu tun und dort haben "Kampfgeist und Beharrlichkeit" schon dem ein oder anderen Menschen helfen können. Die meisten hier sind ja "zufrieden" und dürfen dies auch gerne weiter sein.

Vielen Dank!
Titel: Re: LASTSCHRIFTWIDERRUF durch die Treuhänder - Dauerärgernis!
Beitrag von: Dauerstress am 23. Juni 2010, 09:53:47
Auf Wunsch der Threaderstellerin schließe ich das Thema jetzt. Möchte aber noch mal daran erinnern, die Netiquette (http://www.netplanet.org/netiquette/) im Forum einzuhalten.