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Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: chrisi0569 am 13. September 2008, 14:36:51

Titel: Laufende Insolvenz
Beitrag von: chrisi0569 am 13. September 2008, 14:36:51
Hallo Zusammen!

Ich habe da mal ne frage, ich befinde mich seid 19.08.2005 (Tag der Eröffnung bei Gericht) in der Privaten Insolvenz. Das heißt mit einem Beschluß vom 10.10.2007 ist mir die Restschuldenbefreiung angekündigt worden und ich befinde mich in der Wohlverhaltens Periode.
Heute jedoch ist mir ein Gerichtlicher Mahnbescheid zugestellt worden von jemandem der 2005 bereits wußte das ich in die Private Insolvenz gehe, der aber nicht auf meiner Gläubiger Liste steht. Meine frage ist nun, kann er das? und wie muss ich mich nun verhalten?

Für Rat / Antworten wäre ich sehr Dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Chrisi0569
Titel: Re: Laufende Insolvenz
Beitrag von: paps am 13. September 2008, 21:02:19
Bestand die Forderung vor Insolvenzeröffnung?
Wenn ja, widersprechen Sie dem Mahnbescheid unter Nennung des Aktenzeichens.

Wenn sie ganz lieb mit dem Gläubiger sind, können Sie dem (oder dem Rechtsverdreher/Inkassofritzen) ja auch noch das Aktenzeichen mitteilen.

Wenn die Forderung nach Eröffnung entstanden ist, sollten Sie versuchen, die Forderung zu begleichen.