Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: scarabeo am 12. Februar 2008, 17:54:50
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hallo zusammen
meine PrivatInsolvenz wurde am 25 Juni 2002 eröffnet
bis wann kann ich mit dem ende des Verfahrens rechnen?
mfg Hannes
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meine PrivatInsolvenz wurde am 25 Juni 2002 eröffnet
bis wann kann ich mit dem ende des Verfahrens rechnen?
Die Laufzeit der Abtretung im Restschuldbefreiungsverfahren beträgt seit dem 12/2001 einheitlich 6 Jahre und beginnt ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Nach den 6 Jahren wird die im Schlusstermin des Insolvenzverfahrens angekündigte Restschuldbefreiung nach Anhörung des Treuhänders und der Insolvenzgläubiger die Restschuldbefreiung per Beschluss erteilt, sofern keine Versagung erfolgt. Zwischen Ablauf der Abtretung und Beschluss über die RSB kann es einige Wochen dauern.
Die Laufzeit des eigentlichen Insolvenzverfahrens wird durchschnittlich mit 12-18 Monaten angesetzt, in Ihrem Fall sollte das Insolvenzverfahren daher längst aufgehoben sein.
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dann kann ich schon in diesem jahr mit der restschuldbefreiung rechnen
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wenn das Insolvenzverfahren nach 12/2001 eröffnet wurde und in der Ankündigung des RSB 6 Jahre stehen, was so sein sollte, dann sicherlich "ja".