Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Uschi81 am 21. März 2017, 11:54:58
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Hallo,
meine Lebensgefährte (nicht insolvent) kauf ein Haus in das ich (Privatinsolvenz seit Sommer 2016) mit einziehen soll.
Wir wohnen auch jetzt schon zusammen und ich habe dieses Jahr die Erfahrung gemacht, dass der Strom und Gasvertrag, der auf mich lief, mit Guthaben trotz der gemeinsamen Wohnung und Wohnkostenteilung einbehalten wurde. Ist das rechtens? Ich sei Vertragsnehmer, daher wäre es 100% Insolvenzmasse.
Jetzt will ich es natürlich beim Umzug besser machen.
Was muss ich beachten? Strom auf meinen Freund anmelden, Nebenkostenabrechnung wird es so nicht geben. Ich zahle einen Festbetrag. Geht das? Oder krieg ich dann wieder Probleme?
Danke für jeden Tipp.
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Ich sei Vertragsnehmer, daher wäre es 100% Insolvenzmasse.
Normal ja, aber mE nicht, wenn es den ALG II Bezug mindert.
Es wäre zu überlegen, einen Vertrag mit dem Freund abzuschließen.
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Strom auf meinen Freund anmelden ... Geht das?
Ehrlich gesagt verstehe ich den Hintergrund dieser Frage nicht so recht.
Wenn der Freund Hauseigentümer ist, liegt es doch auf der Hand, dass die Verträge mit Energieversorgern etc. auf seinen Namen lauten.
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Wir haben jetzt alle Verträge auf meinen Freund abgeschlossen.
Daraus habe ich gelernt.
Mir geht es nur darum, dass ich keinen Mietvertrag habe und einen Festbetrag zusteuer. Es gibt also keine Nebenkostenabrechnung oder ähnliches.
Zu dem Stromguthaben. Ich kann lückenlos nachweisen, dass mein Freund die Hälfte zu allem gezahlt hat. Ich beziehe kein ALG II. Trotzdem ist das aufgebaute Guthaben nicht hälftig seins. Gerecht ist das nicht. :angry:
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doch, ist es
Wer solche Konstrukte wählt, muss sich nicht wundern, wenn es einem in der Insolvenz auf die Füße fällt.
Abgesehen davon haben Sie insofern den Zufluss der Erstattung, als dass sich die Verfahrenskosten verringern.
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... Trotzdem ist das aufgebaute Guthaben nicht hälftig seins. Gerecht ist das nicht.
Umgekehrt ist bzw. wäre es ja auch, wenn beim Energieversorger als Kunde der Freund geführt worden wäre, und Du halt 'nachweislich' die Hälfte dazu beigetragen hättest, könnte kein IV der Welt durchsetzen, dass das Guthaben aus Deinem Anteil in die Masse zu fließen hätte.