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Autor Thema: Lebensgemeinschaft und Unterhalt  (Gelesen 2398 mal)

muppel72

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Lebensgemeinschaft und Unterhalt
« am: 10. Juli 2007, 10:01:50 »

Hallo zusammmen...
bin grade neu in dieses Forum gekommen und habe schon viele interessante Beiträge gelesen... nur so eine richtige Antwort auf meine Frage habe ich noch nicht gefunden, darum poste ich jetzt einfach mal hier...

Mein Lebensgefährte hat seit 2004 ein IV laufen aus einer früheren Selbstständigkeit (vor meiner Zeit), in ein paar Tagen ist auch endlich mal der Prüfungstermin. Er geht seitdem er nicht mehr selbstständig ist brav arbeiten und das bisschen, was er über der Pfändungsfreigrenze verdient, wird an den Insolvenzverwalter direkt abgeführt.
Mein Problem ist jetzt, dass ich 3 Kinder aus früheren Beziehungen habe und für 2 keinen Unterhalt (auch kein UVG) bekomme. Bislang bin ich auch immer arbeiten gegangen, soweit sich das mit den Kindern vereinbaren ließ - mein Einkommen reichte jedoch nie aus um unseren Unterhalt zu sichern, so dass ich ergänzend auf Hartz IV angewiesen war. Mit der ARGE hab ich nur Scherereien gehabt; bis jetzt hab ich gegen jeden Bescheid Widerspruch einlegen dürfen und warte seit nunmehr fast 2 Jahren auf deren abschließende Bearbeitung. Selbst meine RA´in ist schon am Verzweifeln...
Aber nun meine eigentliche Frage: Mein Lebensgefährte könnte bei seiner Firma auch mehr verdienen; gibt es eine Möglichkeit, dass seine Pfändungsfreigrenze heraufgesetzt wird, aufgrund meiner Kinder und mir - wir sind ja nicht verheiratet ?

Ich hab nämlich keinen Nerv mehr mich mit dieser bekloppten ARGE rum zu schlagen und möchte eigentlich nur ein ganz normales Familienleben führen. Wir würden auch heiraten, nur auch da würde das Geld nicht reichen, wenn die Kinder bei ihm nicht berücksichtigt würden, da es ja nur Stiefkinder sind.

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen - ich bin schon so langsam drauf und dran unsere Beziehung zu beenden, weil ich überhaupt keine Perspektive mehr für eine gemeinsame Zukunft sehe....


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9966braun

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Re: Lebensgemeinschaft und Unterhalt
« Antwort #1 am: 11. Juli 2007, 08:27:19 »

Also aus unserer Erfahrung kann ich dir sagen, dass du dann als Ehefrau mit angerechnet wirst als Unterhaltspflichtige Person in der Insolvenz. Deine Kinder allerdings nicht. (AUßer er würde sie Adoptieren) Was du aber im Falle einer Heirat machen kannst, ist deinen eigenen Freibetrag auf seine Lohnsteuerkarte zu übertragen.
Bei uns ist es allerdings so, das ich selbst nicht arbeite so das er alle Freibeträge auf seiner Karte hat (der Übertrag ging aber auch als wir noch nicht verheiratet waren per zustimmung von mir)

Unsere Konstellation sieht so aus wir haben 2 gemeinsamme Kinder und jeder von uns 1 Kind aus einer früheren Beziehung.
Mein Mann hat also 0,5von seinem eigenen Sohn,0,5 von meinem Sohn(Stiefkind) und2,0Unsere gemeinsammen Kinder.

Hoffe ich konnte dir weiterhelfen

Liebe Grüße
Natalie
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