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Autor Thema: Lebensversicherung und GV  (Gelesen 1528 mal)

horstkevin

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Lebensversicherung und GV
« am: 05. Oktober 2011, 11:38:18 »

Hallo zusammen,

meine Frau wird mir Anfang des kommenden Jahres leider in die Insolvenz folgen müssen.
Derzeit liegt ein VB vor, ein weiterer wird bald folgen.
Nun ist es so, dass Sie eine Lebensversicherung hat, auf der aktuell ein Rückzahlbetrag von etwa 1.200 EUR vorhanden ist. Wir können die LV seit längerem nicht mehr bedienen, von daher ist sie momentan beitragsfrei gestellt.
Da der TH in der Insolvenz ja definitv den Vertrag kündigen wird und die 1.200 EUR zur Masse ziehen wird sind wir am überlegen die Versicherung so schnell wie möglich zu kündigen.
Die 1.200 EUR würden auf Ihr P-Konto überwiesen.

Folgende Fragen stellen sich uns allerdings:

- wenn wir heute kündigen würden und morgen würde der GV vor der Tür stehen und eine EV abnehmen wollen, muss diese Versicherung dann angegeben werden ?

- was geschieht in dem Zeitraum zwischen ausgesprochener Kündigung und tatsächlicher Auflösung des Vertrages resp. Auszahlung (also bestenfalls zum nächsten 1.) ? Könnte der Gläubiger die LV noch pfänden ?

- wenn der Betrag auf dem P-Konto eintrifft, fällt er doch ganz normal in die Pfändungsgrenze, oder ?

- ist aus insolvenztechnischer Sicht irgendwas zu beachten (spez. § 290 InsO) ?


Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

Danke!
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Insoman

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Re: Lebensversicherung und GV
« Antwort #1 am: 05. Oktober 2011, 12:01:40 »

Zitat
- wenn wir heute kündigen würden und morgen würde der GV vor der Tür stehen und eine EV abnehmen wollen, muss diese Versicherung dann angegeben werden ?
Ja, als Außenstände..
Zitat
- was geschieht in dem Zeitraum zwischen ausgesprochener Kündigung und tatsächlicher Auflösung des Vertrages resp. Auszahlung (also bestenfalls zum nächsten 1.) ? Könnte der Gläubiger die LV noch pfänden ?
Ebenfalls ja..
Zitat
- wenn der Betrag auf dem P-Konto eintrifft, fällt er doch ganz normal in die Pfändungsgrenze, oder ?
so ist es.
Zitat
- ist aus insolvenztechnischer Sicht irgendwas zu beachten (spez. § 290 InsO) ?
In Anbetracht der -geringen- Summe und der zu erwarteneden Dauer bis Verfahrenseröffnung liegt es im Bereich der nachvollziehbaren Lebenswirklichkeit, das ein solcher Betrag aufgebraucht wäre.
Wenn das Geld bei Eröffnung noch vorhanden wäre oder drei Monate vorher gepfändet würde, fließt es der Masse zu.



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horstkevin

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Re: Lebensversicherung und GV
« Antwort #2 am: 05. Oktober 2011, 12:55:43 »

Die Versicherung hat gerade noch telefonisch vorgeschlagen die LV bis zur Auszahlung pfändungssicher zu stellen.
Dazu muss meine Frau ein Formular ausfüllen was man Ihr heute noch zuschickt.
Wenn ich das nun alles richtig verstanden habe, muss Sie dem GV bei einer evtl. EV dann die 1.200 EUR als Aussenstände mitteilen, der GV bzw. der Gläubiger hat aber aufgrund Pfändungschutz der LV und P-Konto keine Chance an das Geld zu kommen. Dann lassen wir uns mal überraschen ob das wirklich alles so "reibungslos" über die Bühne geht.

Vielen, herzlichen Dank nochmal für die schnelle Antwort!
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