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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Leider noch mal Auto das Thema  (Gelesen 3885 mal)

Planlos

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Leider noch mal Auto das Thema
« am: 17. Februar 2009, 17:45:59 »

Hallo noch mal!

Ich hoffe es nervt nicht allzu sehr, aber ich dreh noch durch, ich muss einfach ein ruhiges Gefühl bekommen, dass ich es gut geregelt habe. Wir brauchen beide dringend ein Auto, um zur Arbeit zu kommen und ich finde alles was ich hier lese macht mich nur noch unsicherer. Vieles ist von vorneherein so schwammig geregelt. Wir können es nicht darauf ankommen lassen, unsere Autos aus der Insolvenzmasse freikaufen zu müssen, das Geld haben wir einfach nicht.

Also mein finanziertes Auto ist nun heute mit Zustimmung der Bank verkauft worden, der Rest des Kredites wird in die PI fließen. Das weiß die Bank jetzt natürlich noch nicht. Wir haben den Termin bei der Schuldnerberatung noch nicht. Zahlungen haben wir im Nov 08 eingestellt.

Donnerstag wird auf meinen Namen ein Auto zugelassen, den Kaufvertrag hat meine Schwiegermutter unterschrieben. Halter und Versicherungsnehmer bin jedoch ich. Wenn jetzt aber jemand pfänden kommt, reicht das dann aus, dass sie den Brief hat und ich den Kaufvertag vorlegen kann? Hab dies hier im Internet gefunden:
"Bei der Pfändung einer beweglichen Sache nimmt der Gerichtsvollzieher die Sache, die sich im Gewahrsam des Schuldners befindet, in Besitz. Eine Sache ist im Gewahrsam des Schuldners, wenn dieser die äußerlich erkennbare Möglichkeit hat, unmittelbare tatsächliche Herrschaft über die Sache auszuüben. Auf die Rechtslage betreffend die Sache kommt es dabei (außer bei Offensichtlichkeit) nicht an. Der Gerichtsvollzieher prüft daher nicht, ob die zu pfändende Sache auch im Eigentum des Schuldners steht; eine solche Prüfung würde sonst jede effektive Zwangsvollstreckung vereiteln. "

Es handelt sich hier um einen 14 Jahre alten verbeulten Escort (Cabrio), nicht das jemand denkt ich will Vermögen verstecken.

Macht es hierbei einen Unterschied ob der Gerichtsvollzieher kommt bevor die Insolvenz eröffnet ist und auf Grund eines Pfädnungsbeschlusses etwas pfänden will, oder ob es nachher vom TH ums Masse machen geht?

Klar heißt es auch wird das Auto benötigt um zur Arbeit zu kommen und ist es nicht mehr als ca 2000 Euro wert kann man es eh behalten, aber zum einen müßte man dann den Restwert freikaufen und zum anderen, ist mir das alles zu sehr Ermessenssache. Nachher heißt es noch in eienr Stadt wie Berlin können Sie ja auch BVG fahren. Es sind nur 8 km zur Arbeit aber so bescheiden im Industriegebiet gelegen das ich über ein und ne viertel Stunde unterwegs wäre und bei meiner Spätschicht gar keinen Bus mehr bekomme...

Das Auto muss nun auch noch zum TÜV und ich werd Geld rein stecken müssen, wenn das zu guter  Letzt alles umsonst war dreh ich echt komplett durch...

Das Auto meines Mannes haben 03/2007 auch meine Schwiegereltern bezahlt, blöderweise haben sie meinen Mann den Kaufvertrag im Autohaus unterschreiben lassen. Vor rund 3 Monaten hat mein Schwiegervater daher darauf bestanden das Auto auf ihn umzumelden. Versicherungsnehmer ist aber mein Mann.

Ich stell mir da mal ganz bildlich vor, der Gerichtsvollzieher kommt sieht zwei Autoschlüssel und will die haben. Ist es so nun sicher genug, dass das nicht geht?

LG planlos
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smallville

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Re: Leider noch mal Auto das Thema
« Antwort #1 am: 17. Februar 2009, 18:55:08 »

Hi Planlos,

wenn ich das richtig gelesen habe ist Deine Schwiegermutter die Eigentümerin des Wagens.

Sie hat den Kaufvertrag unterschrieben, steht aber nicht im Brief?
DAS würde ich ggf. ändern denn ICH bekam durch einen solchen Sachverhalt Probleme.

Meine Eltern hatten aus steuerlichen Gründen ihren Wagen auf meinen Namen angemeldet - ich war also Halter - somit auch
zuständig (offiziel) für die Zahlund der Kfz-Steuer.
Da das Finanzamt auch GL bei mir ist, haben die natürlich gemault und mein IV verlangte die Ummeldung des Wagens.

War in meinem speziellen Fall kein Problem, da der Wagen mir ohnehin nicht gehörte.

ABER: um 1000% sicher zu gehen würde ich deine Schwiegermutter auch in den Brief eintragen lassen.

Und auf jeden Fall - ob sie nun im Brief steht oder nicht - einen Überlassungsvertrag mit ihr unterzeichnen.
Sie gewährt Dir somit schriftlich, dass Du den Wagen nutzen darfst, im Gegenzug aber für Steuer und Versicherung selbst verantwortlich bist.

Somit dürfte es nichts mehr zu meckern geben.

Aber die Profis werden dies nochmal bestätigen oder ggf. berichtigen.

LG
small
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paps

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Re: Leider noch mal Auto das Thema
« Antwort #2 am: 17. Februar 2009, 20:58:18 »

Es wäre noch zu prüfen, ob nicht beide Fahrzeuge wegen der Erwerbsobliegenheit unpfändbar sind.

Beim Mann sehe ich allerdings bei diesem Konstrukt ernsthafte Probleme.





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@small. : schön dich mal wieder zu lesen.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Planlos

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Re: Leider noch mal Auto das Thema
« Antwort #3 am: 17. Februar 2009, 23:31:33 »

Es wäre noch zu prüfen, ob nicht beide Fahrzeuge wegen der Erwerbsobliegenheit unpfändbar sind.
Beim Mann sehe ich allerdings bei diesem Konstrukt ernsthafte Probleme.

Ja genau darum gehts mir ja wie prüft man das BEVOR es zu spät ist?? Unpfändbar das ist soch so ein schwammiges Thema mit zuviel vielleichts. Es muss doch eine rechtlich einwandfreie Lösung geben!?

Beim Mann weswegen genau ernsthafte Probleme? Weil er den Kaufvertrag 03/2007 unterzeichnet hat? Seine Eltern haben das Bargeld abgeholt und dem Händler übergeben. Was wäre denn wenn man an dem gleichen Tag sofort noch einen Kaufvertrag von Sohn auf Vater aufgesetzt hätte, mit Hinweis auf die Bezahlung und Eigentums- und Nutzungsrechte. Bzw anders herum wenn es den Kaufvertrag nicht mehr gibt, Auto ist ja auf dem Schwiegervater seit nun rund 3 Monaten zugelassen, niemeand anderes wird ein Anrecht auf den Wagen erheben (also mein Mann nicht) wer soll denn dann bitte schön pfänden können bzw auf welcher rechtlichen Grundlage?

Nicht umsonst steht doch in den neuen Papieren Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Brief) "Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen"

Vielen Dank schon mal für die bisherigen Antworten!

@smallville Ich kapiers einfach nicht, bei Dir war es zwar kein Problem, aber warum kann ein IV verlangen Wagen ummelden wenn doch die Eigentumsfrage geklärt ist. Ich nehme mal an Deine Eltern hatten einen Kaufvertrag auf Ihren Namen. Hat er denn diesen sehen wollen, oder hat er so geglaubt das trotz Zulassung auf Dich der Wagen nicht Dir gehört?

LG planlos
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smallville

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Re: Leider noch mal Auto das Thema
« Antwort #4 am: 18. Februar 2009, 18:19:30 »

@smallville Ich kapiers einfach nicht, bei Dir war es zwar kein Problem, aber warum kann ein IV verlangen Wagen ummelden wenn doch die Eigentumsfrage geklärt ist. Ich nehme mal an Deine Eltern hatten einen Kaufvertrag auf Ihren Namen. Hat er denn diesen sehen wollen, oder hat er so geglaubt das trotz Zulassung auf Dich der Wagen nicht Dir gehört?
LG planlos

Ja, gute Frage.
Warum wollte er das?
Ist mir offen gestanden auch unverständlich, zumal meine erste IV über den Sachverhalt
Bescheid wusste und sich nicht daran gestört hat.

Sehen wollte weder er, noch alle anderen jemals etwas von mir.

Er hat mir geglaubt.

Ich persönlich habe, weil ICH es wollte, dann die Ummeldung an ihn weitergeleitet.

Ich habe einen sehr netten Rechtspfleger beim Insogericht und dieser sagte mir mal, es sei kein Problem jederzeit einen Wagen auf mich anzumelden, sei es einen eigenen (dessen Wert natürlich überschaubar sein muss - ein Ferrari wäre ggf. ungünstig  :wink: ) oder auch per Überlassungsvertrag einen Wagen von Bekannten/Freunden zu nutzen.

Ich VERMUTE, dass mein IV nur das Finanzamt aus dem Kreuz haben wollte.
Dieses ist ein großer Gläubiger von mir und hat sich vielleicht "angestellt" weil ein Wagen auf mich läuft.....

Ich weiß es nicht und es ist mir auch egal.
Meine Eltern haben den Wagen nun auf eine Bekannte umgemeldet, welche auch in meiner Region wohnt.
Somit haben sie dennoch die Steuervorteile :-)

Lieben Gruß und Dir viel Glück
Small

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paps

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Re: Leider noch mal Auto das Thema
« Antwort #5 am: 18. Februar 2009, 22:13:53 »

Es gibt immer viele wenn und aber.
Fakt ist, dass sich Eigentum nicht nach Zulassungsbescheinigung und Brief bemisst.

Fakt ist auch, dass 90% der TH / IV bei angemessenem Wert und Nutzung des Autos zur Erfüllung der Erwerbsobliegenheit nicht um das Auto scheren.

Fakt ist auch, dass es eben diese verbleibenden 10% sehr genau nehmen.
Insofern ist ein Kaufvertrag ein Kaufvertrag oder eine aktuelle Zustandsfeststellung eine Feststellung.

Um gegen diese wenigen unvermeindlichen Dinge gewappnet zu sein, sollte der Kaüfer, der in  der regel mit dem Eigentümer gleich zusetzen ist eben nicht in die Inso gehen.

Werden dem Kaüfer Gelder geliehen, um in den Kaufvertrag einzutreten, sollte ein Darlehensvertarg vor Kaufvertrag existieren.

Fakt ist aber auch, dass das Thema in allen Facetten nun schon 100-mal durchgeschrieben ist.

Und letztlich ist es Fakt, dass man in solch einem Forum immer zwischen Hilfe und Anleitung zum legalen Betrug  bewegt.
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