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Autor Thema: Leistung der Krankenversicherung in Insolvenz  (Gelesen 10041 mal)

Fallera

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Re: Leistung der Krankenversicherung in Insolvenz
« Antwort #20 am: 25. Juni 2010, 07:41:32 »

@makro

Ich denke, hier muss unterschieden werden zwischen einer privaten Vollversicherung als Selbständiger oder einer privaten Zusatzversicherung eines gesetzlich Vollversicherten.

Ich verweise auf den Kommentar von Insokalle:

"Um aber der angesprochenen Problematik bei Selbständigen zu entgehen, hat der BGH vor Jahren entschieden, dass die Pfändung künftiger Leistungsansprüche unbillig ist. "

Hierzu folgender Link:

http://lexetius.com/2007,1800

Wobei ich der Meinung bin, dass dieses Urteil hier auch auf die Leistung einer privaten Zusatzversicherung anzuwenden ist. Aber hier scheiden sich wohl noch die Geister.
« Letzte Änderung: 25. Juni 2010, 07:49:41 von Fallera »
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doktor mabuse

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Re: Leistung der Krankenversicherung in Insolvenz
« Antwort #21 am: 25. Juni 2010, 09:42:02 »

hallo,

danke für die konstruktive Diskussion, die Vorschläge und den Link von Fallera.

Was die Definition "Gewinn angeht", ließe sich dies ja durch Direktabrechnung der KK mit dem Arzt "verhindern", da ja keine Barmittel fliessen. Ich würde dadurch lediglich vermeiden, daß der Erstattungsbetrag über mein Konto läuft und das "Neuvermögen" direkt an die Stelle geht, die es ohnehin bekommen sollte.
Ich sehe es auch so wie makro, daß es nicht richtig sein kann, im Falle von Krankenhausaufenthalt auf den Kosten sitzenzubleiben und der TH und Gläubiger die Erstattung bekommen und der Patient auf Neuschulden sitzenbleibt.
Das wäre ja eine riesige zusätzliche Einnahmequelle zur Massemehrung und würde entbehrt jeglichem Sinn einer Versicherung widersprechen.
Die verschiedenen Meinungen haben mich wieder etwas nachdenklich werden lassen, ich werde erstmal den TH nicht unterrichten, weiterrecherchieren und versuchen, eine Aussage bei Gericht zu erhalten...

Gruß
Doktor Mabuse



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Fallera

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Re: Leistung der Krankenversicherung in Insolvenz
« Antwort #22 am: 25. Juni 2010, 10:06:10 »

@ Dr. Mabuse

Wäre toll, wenn Sie uns hier auf dem laufenden halten würden! Interessantes Thema.

 :hi:
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makro

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Re: Leistung der Krankenversicherung in Insolvenz
« Antwort #23 am: 25. Juni 2010, 10:26:24 »

hallo,

danke für die konstruktive Diskussion, die Vorschläge und den Link von Fallera.

Was die Definition "Gewinn angeht", ließe sich dies ja durch Direktabrechnung der KK mit dem Arzt "verhindern", da ja keine Barmittel fliessen. Ich würde dadurch lediglich vermeiden, daß der Erstattungsbetrag über mein Konto läuft und das "Neuvermögen" direkt an die Stelle geht, die es ohnehin bekommen sollte.


das sehe ich anders, nur weil ein Betrag nicht über mein Konto fließt heißt das nicht das man mir den Betrag nicht zurechnen kann. Es gibt weiterhin einen Anspruch aus der Versicherung und eine Forderung eines Arztes. Theoretisch wäre allein schon die Forderung "Neuvermögen", egal wohin das Geld fließt.

Ich habe bei mir und meinen Zahnarzt das absichtlich über mein Konto laufen lassen um jederzeit einen Nachweis zu haben das alles korrekt abgelaufen ist.

Trotzdem würde ich mir bei dem Thema und bei 50,- EUR keine so großen Gedanken machen.
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Fallera

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Re: Leistung der Krankenversicherung in Insolvenz
« Antwort #24 am: 25. Juni 2010, 10:41:05 »

Naja, Forderungen zählen Betriebswirtschaftlich zum Umlaufvermögen und hiermit werden eigtl. Forderungen an Lieferanten etc. bezeichnet.

Im privaten Bereich ein eher nicht angewendeter Begriff.

Obwohl es hier "nur" um einen kleinen Betrag geht wäre es interessant herauszufinden wie der Gesetzgeber diesen Fall grundsätzlich Regeln würde.
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doktor mabuse

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Re: Leistung der Krankenversicherung in Insolvenz
« Antwort #25 am: 25. Juni 2010, 10:51:13 »

Hallo,

werde Euch nach meinem Kontaktversuch mit dem Gericht informieren.
Vielleicht ist es auch besser, wie makro zu verfahren und ganz transparent abrechnen...

Werde auch nochmal mit der Anwältin meiner SB-Stelle sprechen und ihre Meinung einholen.

Ganz schön viel Aufwand für knapp 50 Euro...aber ich denke, es hilft auch den Anderen.

Gruß,
Doktor Mabuse
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doktor mabuse

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Re: Leistung der Krankenversicherung in Insolvenz
« Antwort #26 am: 19. Juli 2010, 10:20:42 »

hallo Zusammen,

ich wollte Euch kurz über die neueste Entwicklung zu dieser Angelegenheit berichten:

Kontaktversuche mit dem Gericht übers Telefon zwaecks Termin verliefen ins Leere, da auch die zuständige Sachbearbeiterin Urlaub hatte.
Habe mit der Versicherung über die Situation gesprochen, sie würde den Erstattungsbetrag auch direkt an den Zahnarzt überweisen.
Weil mit die Zeit weglief, habe ich offen mit meinem TH gesprochen - und siehe da, einer Direktabwicklung mit der Versicherung steht nichts im Wege, das Geld darf nur nicht auf mein Konto.
Das fand ich unkompliziert und ok., die entsprechenden Nachweise bekommt der TH dann zugeschickt.
Ging zwar nur um 50 Euro, ist aber trotzdem ein schöner Wochenstart...


Gruß,
Doktor Mabuse

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Fallera

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Re: Leistung der Krankenversicherung in Insolvenz
« Antwort #27 am: 19. Juli 2010, 10:25:58 »

 :thumbup:

Glückwunsch!

Manchmal entpuppen sich die Dinge als weniger kompliziert und schlimm wie erwartet!
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