Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: markuswalter am 08. Mai 2011, 20:03:37

Titel: Leistungen aus Hilfskasse vom Arbeitgeber pfändbar?
Beitrag von: markuswalter am 08. Mai 2011, 20:03:37
Leider habe ich nichts passendes unter der Suche gefunden, deshalb hier meine Frage:

Sind Leistungen aus einer vom Arbeitgeber eingerichteten Hilfskasse pfändbar, das Verfahren wurde noch nicht aufgehoben?

Vielen Dank für die Hilfe :wink:
Titel: Re: Leistungen aus Hilfskasse vom Arbeitgeber pfändbar?
Beitrag von: Fallera am 09. Mai 2011, 08:36:56
§ 850b ZPO
Bedingt pfändbare Bezüge.
(1) Unpfändbar sind ferner

 1.  Renten, die wegen einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit zu entrichten sind;
 2.  Unterhaltsrenten, die auf gesetzlicher Vorschrift beruhen, sowie die wegen Entziehung einer solchen Forderung zu entrichtenden Renten;
 3.  fortlaufende Einkünfte, die ein Schuldner aus Stiftungen oder sonst auf Grund der Fürsorge und Freigebigkeit eines Dritten oder auf Grund eines Altenteils oder Auszugsvertrags bezieht;
 4.  Bezüge aus Witwen-, Waisen-, Hilfs- und Krankenkassen, die ausschließlich oder zu einem wesentlichen Teil zu Unterstützungszwecken gewährt werden, ferner Ansprüche aus Lebensversicherungen, die nur auf den Todesfall des Versicherungsnehmers abgeschlossen sind, wenn die Versicherungssumme 3 579 Euro nicht übersteigt.
Titel: Re: Leistungen aus Hilfskasse vom Arbeitgeber pfändbar?
Beitrag von: teute am 10. Mai 2011, 10:14:39
Hallo.
hatte immer gedacht das eine risiko lv auch pfändungsfrei wäre.
oder sehe ich das falsch.

gruss teute

Titel: Re: Leistungen aus Hilfskasse vom Arbeitgeber pfändbar?
Beitrag von: Der_Alte am 10. Mai 2011, 10:59:39
Was soll denn bei einer sogenannten Risikolebensversicherung gepfändet werden? Die Versicherung ist nicht kapitalbildend.
Titel: Re: Leistungen aus Hilfskasse vom Arbeitgeber pfändbar?
Beitrag von: teute am 10. Mai 2011, 15:21:12
na ich meinte wenn sie mal zur auszalung kommt,während der inso.
man kann doch auch sterben, oder
Titel: Re: Leistungen aus Hilfskasse vom Arbeitgeber pfändbar?
Beitrag von: Fallera am 10. Mai 2011, 16:26:09
Eine Risiko LV ist ja schon von Beginn an an eine bestimmte begünstigte Person abgetreten. Also soweit ich das kenne.
Titel: Re: Leistungen aus Hilfskasse vom Arbeitgeber pfändbar?
Beitrag von: paps am 10. Mai 2011, 17:49:39
Leider nicht so einfach mit dem Bezugsrecht.
Ist es unwiderruflich, dann gibt es keine Möglichkeit für den TH/IV.

Zum widerruflichen Bezugsrecht habe ich mich ja schon ausgelassen.  :gruebel:

Die grundsätzliche Frage ist, kann der IV/TH als "Vermögensverwalter" das widerrufliche Bezugsrecht ändern.

In der Regel wird dies nicht von Bedeutung sein, da der Nichteintritt in den Vertrag erklärt wird. Der Schuldner erhält also das Vertragsgestaltungsrecht zurück.