Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Taram am 30. September 2011, 12:17:41
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Hallo,
habe am 27.09.11 meinen letzten vollständigen Lohn in Höhe von 1013,12 Euro erhalten. Da es eine Maßnahme vom JobCenter war, keine Arbeitslosenversicherung und daher für Oktober 2011 wieder ALG II. ALG II für Oktober 2011 639,55 Euro.Dies ist heute auf meinem Konto eingegangen. Anfang September noch 75 Euro Wohngeld und 299 Euro Kindergeld mit Kinderzuschlag erhalten. Jetzt bin ich im September wohl doch über der Pfändungsgrenze? Mein Schuldnerberater ist erst ab 14 Uhr erreichbar - kann mir schnell jemand helfen?
Danke und Gruß Taram
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Für wen ist das Kindergeld?
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Für meine Tochter - bin übrigens in der WVP
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..dann haben Sie ohnehin einen Freibetrag von € 1419,99!
..und der betrifft nur Ihr eigenes Einkommen..
Wie kommt es, dass sie das nicht wissen? :gruebel:
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Habe gerade eine Bescheinigung von 10/2010 für mich und Kind einen pfandfreien Betrag von 1539,91 Euro stehen - naja,werde wohl bis 14 Uhr warten müssen. Aber trotzdem Danke
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Wenn Sie sich nicht deutlich ausdrücken, kann auch kein klarer Hinweis ergehen.. :whistle:
Sprechen Sie etwa vom P-Konto?
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Beim P-Konto wäre es geregelt.
Da diese Überschneidungen, die anfänglich zu Irritationen führten, behoben wurden.
Ist auf dem Konto ein Restbetrag vom laufenden/letzten Monat und gehen Bezüge für den folgenden Monat ein; so ist in dieser Übergangsfrist/Monatsende der jeweilige Betrag dem entsprechenden Monat zuzurechnen.
Also das ALG II für den Monat Oktober.
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Danke für die Antworten, somit kann auch der Treuhänder nicht einfach alles für den September zusammen rechnen?
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Nein, pfändungstechnisch ist sowieso immer auf den entsprechenden Monat abzustellen.