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Autor Thema: Lieblingsthema: RWE  (Gelesen 2240 mal)

Pauli

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Lieblingsthema: RWE
« am: 28. August 2010, 14:40:08 »

Hallo!
Mein IN-Verfahren ist am 30.07. eröffnet worden und die RWE-Nachzahlungen
wurden von mir zur Tabelle angemeldet.
Habe dann auch sofort aufgehört Raten zu zahlen.
Heute kommt eine Mahnung zu einer Forderung, die mit in der Tabelle ist.
Aus diversen Gründen haben wir 4 Kundennummern, die immer auf meinen Namen ausgestellt sind.
Auf der Mahnung die heute kam, standen mein Ehepartner und ich. Nach Durchsicht der Unterlagen habe ich
gesehen, dass unter dieser Kundennummer immer wir beide standen - ich habe  sie aber zur Tabelle angemeldet!!! (Als meine Schuld)
Was machen wir jetzt???
Bezahlen? Wehren? Halb bezahlen?
Wäre nett, wenn jemand eine Tipp hat!
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paps

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Re: Lieblingsthema: RWE
« Antwort #1 am: 28. August 2010, 20:14:28 »

Wenn beide unter der Kundennummer stehen, haftet Ihre Frau Gesamtschuldnerisch.
Sie kann (Muß) die Forderung ausgleichen.
Sie dürfen dies allerdings nicht.

Sie sollten zunächst prüfen, auf wen der eigentliche Vertrag ausgestellt ist.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Pauli

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Re: Lieblingsthema: RWE
« Antwort #2 am: 29. August 2010, 09:01:12 »

Danke  für die Antwort!
Wir sind beide (Ehepartner) dort angegeben. Da bisher alle Verträge nur auf meinen Namen liefen, habe ich nicht
richtig nachgesehen!
Was hat es jetzt für Konsequenzen, da die Forderung bereits zur Tabelle angemeldet ist???
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paps

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Re: Lieblingsthema: RWE
« Antwort #3 am: 29. August 2010, 18:11:16 »

Ihre Frau kann die Forderung ausgleichen.

Auf die Tabelle hat es erst dann Einfluß, wenn die Forderung getilgt ist.

Teilen Sie dem TH mit, dass es sich um eine gemeinsame Forderung handelt, die ihre Frau begleichen muß.

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Pauli

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Re: Lieblingsthema: RWE
« Antwort #4 am: 29. August 2010, 19:17:51 »

Danke für die Antwort!
Dann müssen wir ja jetzt nur noch Geld sammeln... äähhh..mein Partner
Hatte nur befürchtet, dass dies negative Konsequenzen hat, weil ich nicht aufgepasst habe.
Und noch was dummes: Wie schreibt man so einen Brief???
« Letzte Änderung: 29. August 2010, 19:46:34 von Pauli »
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paps

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Re: Lieblingsthema: RWE
« Antwort #5 am: 29. August 2010, 22:38:08 »

formlos.

Z.B.
Durch Zahlungsaufforderung vom. ... durch die RWE wurden wir aufgefordert, rückständige Beiträge aus dem gemeinsamen Liefervertrag zu begleichen.
Dieser Betrag wurde durch mich in der Forderungsübersicht unter Position ... aufgeführt.
Da meine Frau gleichfalls Vertragspartner der RWE ist, bebasichtigt sie, diese Forderung auszugleichen.
Ich bitte diesen Umstand zu berücksichtigen.
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Pauli

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Re: Lieblingsthema: RWE
« Antwort #6 am: 13. September 2010, 09:07:26 »

Also, mein Schwiegervater hat jetzt für meinen Mann
die Rückstände beglichen!
Jetzt habe ich in der Kanzlei meines Inso-Verwalters angerufen und die
haben mir gesagt, ich brauche dieses nicht mitzuteilen,
da die Gläubiger sowieso Ihre Forderungen anmelden und diese wäre
ja jetzt nicht mehr dabei????
Die Tabelle ist schon bei Gericht und kann jetzt nicht mehr geändert werden!
Darf ich den freundlichen Damen glauben oder soll ich trotzdem einen
Brief schicken?
 :neutral:
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paps

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Re: Lieblingsthema: RWE
« Antwort #7 am: 13. September 2010, 19:19:31 »

Brief !
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

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