Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: rubenspower am 25. Oktober 2007, 11:43:25
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Ich befinde mich im eröffneten Verbraucherinsolvenzverfahren.
Meine Gläubiger hatten bis 22.10. Zeit ihre Forderungen anzumelden.
Und heute habe ich die Liste erhalten. Von 15 Gläubiger haben gerade mal 6 angemeldet. Am meisten erstaunt mich dass mein Hauptgläubiger die Cxxxbank nicht gemeldet hat. Kann es wirklich sein dass eine Bank, welche normal absolut nich kooperativ war, auf ca. 6000 € verzichten?
2.) Frage: Kann ein Gläubiger einer bereits angemeldeten Forderung nachträglich den Vermerk Forderung aus unerlaubter Handlung geben?
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Die Forderungsanmeldung geht auch noch später.
Insofern hat die Tabelle erst mal nachrangige Bedeutung.
Gibt aber zumindest einen Anhaltspunkt.
m.W. muß mit der Anmeldung auch die vbuH angemeldet werden.
Kann es sein, dass die CB wegen einer offengelegten Lohnabtretung sowieso vorrangig zu bedienen ist?
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Die CB hat eine Lohnabtretung aber nicht offengelegt. Mich wundert nur dass Sie Ihre Forderung nicht angemeldet hat. In der Vergangenheit war Sie absolut nicht kooperativ - im Gegenteil. Während der Arbeitslosigkeit keine Herabsetzung der Raten; AEV abgelehnt; gerichtl. Einigungsversuch abgelehnt; Telefonterror die ganze Palette halt. Und jetzt haben Sie nicht angemeldet.
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Eventuell deckt ja die Restschuldversicherung den offenen Betrag, so dass nichts mehr anzumelden ist.
Meist kommen die aber noch im Nachgang und melden nach.