Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: biker604 am 04. Oktober 2009, 16:56:57
-
Hallo zusammen habe mal ein paar fragen?
Habe einen 21 J sohn zu hause der noch kein Einkommen hat wartet auf bescheid.
Nun gehe ich zum glück Arbeiten und viel.Meine Frau kann aus Gesundheitlichen gründen nicht Arbeiten.
So nun die Sachlage es Bleibt kein Geld von den Überstunden über, die ich nun mal habe es wird alles einbehalten und vom Arbeitgeber Überwiesen.
Ist das richtig laut Tabelle dürfen nur 50% von den ÜberstundenÜberwiesen?
Insolvenzwervalterin meinte ich müße dem Arbeitgeber Bescheid sagen wegem meine Sohn das wäre nicht ihre Aufgabe auch nicht mit dem zuvielbezahlten Geld.Drei Erwachsene Menschen von dem Geld leben geht nicht ,ohne was zuleihen :fuchsteufelswild:
bei Hartz vier hatte ich mehr Geld zum leben im Monat.Und Bekamm noch Kohlen Geld zum Heizen.
Es wird nur meine frau als Unterhaltsberechtig an gesehen nicht mein Sohn.Obwohl die Frau Bescheid weiss InsW.
-
Hallo,
Ist das richtig laut Tabelle dürfen nur 50% von den ÜberstundenÜberwiesen?
Ja.
Insolvenzwervalterin meinte ich müße dem Arbeitgeber Bescheid sagen wegem meine Sohn das wäre nicht ihre Aufgabe auch nicht mit dem zuvielbezahlten Geld.
Wo die Insolvenzverwalterin recht hat, hat sie recht.
MfG
ThoFa
-
erst schon mal danke für die Antworten, :wink:
jetzt habe ich noch eine Frage?
wie kann ich meinem arbeitgeber Beweis vorlegen das ich zwei Unterhalts Berechtigte habe.
So das er mir Glaubt. :neutral:
denn die Unterlagen hat die Insolvenzverwalterin.
-
werden denn von den überstunden immer 50% abgezogen oder erst ab den Pfändungssatz?
-
Hallo,
wie kann ich meinem arbeitgeber Beweis vorlegen das ich zwei Unterhalts Berechtigte habe.
Ihr Arbeitgeber hat von der Richtigkeit Ihrer Aussage auszugehen. Ansonsten könnte ein Blick auf die Lohnsteuerkarte helfen, sofern dort noch das Kind draufsteht.
MfG
ThoFa
-
Hallo,
werden denn von den überstunden immer 50% abgezogen oder erst ab den Pfändungssatz?
50 % der Überstunden sind generell unpfändbar (vgl. § 850a 1. ZPO).
MfG
ThoFa
-
Ja das habe ich verstanden :wink:
ich meine so :
ich verdiene monatlich 762€ netto jeden Monat.Hin und wieder wenn not am Mann ist mache ich bezahlte überstunden.so wie diesen monat.Da habe ich dann 910 € Netto gehabt.Da ich weit unter der Pfändungsgrenze liege, würden trotzdem 50% der Ü-Std abgezogen oder würde mir alles bleiben?
Vielen dank
-
Hallo,
das nenne ich mal ein Denken um zehn Ecken. :wink:
Natürlich ist dann nichts pfändbar. Ihnen würde alles bleiben.
MfG
ThoFa
-
Danke lieber ThoFa
-
Bitte liebe Madamrose. :bitte:
-
Wie lieb die Menschen zu einem sind, wenn wahrheitsgemäße Antworten gegeben werden, die der Fragende hören möchte.
-
Wenn Sie mal so nett werden wie ich werter Lucca, bekommen Sie auch mal nette Rückmeldungen. :streichel:
-
good boy - bad boy wie bei der police
-
erwischt .... mist.