Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: kodiak_1 am 05. Dezember 2012, 15:19:19

Titel: Lohn inkl. Freibetrag und pfändbarer Betrag
Beitrag von: kodiak_1 am 05. Dezember 2012, 15:19:19
hallo,

da ich pendler bin hab ich mir den freibetrag direkt anrechnen lassen (was ich mir sonst über die steuererklärung zurückgeholt hätte).. das ergibt im monat 100€ mehr netto...

da dies nur noch bis ende des jahres gilt und der freibetrag wegen umzug wegfällt (ergo ich nächstes jahr 100€ weniger netto habe), ist meine frage nun folgende:

wird der pfändbare betrag dann automatisch angeglichen wenn der freibetrag erlischt? (TH weiss davon das der freibetrag mit angerechnet wird beim lohn)

bzw. ist das eigentlich so korrekt das der eigentliche nettolohn + freibetrag (100€) herangezogen wird?
ich frage deswegen, weil die schuldnerberatung als auch der TH nur nach dem nettolohn ohne den freibetrag fragten und mir den pfändbaren betrag dafür sagten...

beispiel:
nettolohn inkl. freibetrag 1723,76 davon wurden 483,78€ abgeführt (laut tabelle)

nettolohn ohne freibetrag 1623,76 davon wären dann 413€ abgabepflichtig (laut tabelle)

weiss jemand mehr ?
Titel: Re: Lohn inkl. Freibetrag und pfändbarer Betrag
Beitrag von: Der_Alte am 05. Dezember 2012, 23:57:31
Der Freibetrag verändert ja den Nettolohn, weil weniger Steuern abgezogen werden. Folglich ist der Steueranteil ohne Freibetrag höher und der Nettolohn niedriger. Damit verringert sich auch der pfändbare Anteil.
Wenn der Arbeitgeber an den TH abführt, wird er das berücksichtigen (müssen); bei Selbstabrechnung ist die Tabelle entsprechend dem neuen Nettolohn anzuwenden.