Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: tierhotel am 28. Januar 2011, 21:26:47
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Hallo,
mein Mann ist berufstätig und wir haben jeder ein P-Konto. Auf dem Konto ist eine Pfändung. Nun hat der Gläubiger auch noch eine Lohnpfändung gemacht. Meine Frage dazu ist: Kann der Gläubiger Lohn- und Kontopfändung gleichzeitig machen?
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Meiner meinung nach zulässig und nicht mal unüblich!
Es wird zwar ab und an von einer möglichen überpfändung gesprochen aber eine höchstrichterliche entscheidung gibt es meines wissens nicht!
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Da die Kontopfändung wahrscheinlich ins Leere läuft...ja
Aber die Freibeträge sind ja bei beiden Arten die gleichen.
Wird also bereits aus der Kontopfändung/oder umgekehrt der pfändbare Betrag abgeführt, kann dieser nicht durch eine weitere(zusätzliche) Pfändung unterschritten(umgangen) werden.
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Es kommt mehr als nur der Freibetrag auf das Konto
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Und genau das ist der grund warum aus gläubigersicht eine doppelpfändung sogar sinn macht!
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Und genau deswgen gibt es in der ZPO auch Vorschriften zum Schuldnerschutz.