Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: tierhotel am 28. Januar 2011, 21:26:47

Titel: Lohn- und Kontopfändung
Beitrag von: tierhotel am 28. Januar 2011, 21:26:47
Hallo,

mein Mann ist berufstätig und wir haben jeder ein P-Konto. Auf dem Konto ist eine Pfändung. Nun hat der Gläubiger auch noch eine Lohnpfändung gemacht. Meine Frage dazu ist: Kann der Gläubiger Lohn- und Kontopfändung gleichzeitig machen?
Titel: Re: Lohn- und Kontopfändung
Beitrag von: Fallera am 28. Januar 2011, 22:31:46
Meiner meinung nach zulässig und nicht mal unüblich!

Es wird zwar ab und an von einer möglichen überpfändung gesprochen aber eine höchstrichterliche entscheidung gibt es meines wissens nicht!
Titel: Re: Lohn- und Kontopfändung
Beitrag von: paps am 28. Januar 2011, 22:47:58
Da die Kontopfändung wahrscheinlich ins Leere läuft...ja
Aber die Freibeträge sind ja bei beiden Arten die gleichen.

Wird also bereits aus der Kontopfändung/oder umgekehrt der pfändbare Betrag abgeführt, kann dieser nicht durch eine weitere(zusätzliche) Pfändung unterschritten(umgangen) werden.
Titel: Re: Lohn- und Kontopfändung
Beitrag von: tierhotel am 28. Januar 2011, 22:55:27
Es kommt mehr als nur der Freibetrag auf das Konto
Titel: Re: Lohn- und Kontopfändung
Beitrag von: Fallera am 28. Januar 2011, 23:12:48
Und genau das ist der grund warum aus gläubigersicht eine doppelpfändung sogar sinn macht!
Titel: Re: Lohn- und Kontopfändung
Beitrag von: Insokalle am 29. Januar 2011, 11:54:49
Und genau deswgen gibt es in der ZPO auch Vorschriften zum Schuldnerschutz.