"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Herzlich Willkommen im neuen Board!
Der Redaktion des Forums, bzw. den Moderatoren ist es per Gesetz untersagt, individuellen Rechtsrat zu erteilen. Das Forum dient dem allgemeinen Erfahrungsaustausch der Nutzer und der Vermittlung allgemein gehaltener Informationen. Deshalb unser Rat: wendet Euch zwecks Rechtsberatung immer an eine Schuldnerberatungsstelle, einen Rechtsanwalt oder die Rechtsberatungsstellen beim zuständigen Amtsgericht.
Das Recht der Teilnehmer untereinander, gegenseitig Mitteilungen über ihre jeweilige Meinung zu machen, bleibt davon unberührt und stellt auch keine Rechtsberatung dar!
Und nicht vergessen: auch hier gibt es Forenregeln, die es zu beachten gilt!

Autor Thema: Lohnabtretung an den TH  (Gelesen 2049 mal)

rookie

  • Gast
Lohnabtretung an den TH
« am: 16. Juni 2009, 18:19:52 »

zur Lohnabtretung hab ich auch noch ne Frage:

Wir haben in der Fa. Abtretungsverbot ....nun habe ich ja in meinem Insoantrag meinem TH die pfändbaren Anteile abgetreten....

Wie läuft das nun ?

Schreibt der TH mir jeden Monat ne Zahlungaufforderung die ich überweisen muss ?

Wer rechnet die pfändbaren Anteile aus ?

Konnte mir bisher keiner beantworten.....

Geld von meinem AG direkt wird er jedenfalls nicht bekommen.....
« Letzte Änderung: 16. Juni 2009, 18:23:06 von rookie »
Gespeichert
 

Feuerwald

  • Moderator
  • weiß was
  • *****
  • Karma: 13
  • Offline Offline
  • Beiträge: 3181
Re: Lohnabtretung an den TH
« Antwort #1 am: 16. Juni 2009, 19:38:06 »

Wir haben in der Fa. Abtretungsverbot ....nun habe ich ja in meinem Insoantrag meinem TH die pfändbaren Anteile abgetreten....

-> der Abtretungsausschluss wirkt nicht gegen die Abtretung des TH.


Schreibt der TH mir jeden Monat ne Zahlungaufforderung die ich überweisen muss ?

-> der TH ist im Grunde verpflichtet, den Arbeitgeber die Abtretung offen zu legen. Der Arbeitgeber wird dann erklären, ob und wie viel pfändbar ist und entsprechend an den TH abführen.


Wer rechnet die pfändbaren Anteile aus ?

-> der Arbeitgeber

Geld von meinem AG direkt wird er jedenfalls nicht bekommen.....

-> wie so nicht?
Gespeichert
- <a href="https://www.sido.org">Schuldnerberatung für Selbständige - Bundesverband Selbständige – sido! e.V.</a>

- <a href="https://www.sido.org/informationen/insolvenz.pdf">Ratgeber Insolvenz für Selbständige – Regelinsolvenz- Unternehmensinsolvenz</a><br>
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Lohnabtretung an den TH
« Antwort #2 am: 16. Juni 2009, 19:41:27 »

§ 287
Antrag des Schuldners

(1) Die Restschuldbefreiung setzt einen Antrag des Schuldners voraus, der mit seinem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens verbunden werden soll. Wird er nicht mit diesem verbunden, so ist er innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweis gemäß § 20 Abs. 2 zu stellen.

(2) Dem Antrag ist die Erklärung beizufügen, daß der Schuldner seine pfändbaren Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge für die Zeit von sechs Jahren nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens an einen vom Gericht zu bestimmenden Treuhänder abtritt. Hatte der Schuldner diese Forderungen bereits vorher an einen Dritten abgetreten oder verpfändet, so ist in der Erklärung darauf hinzuweisen.

(3) Vereinbarungen, die eine Abtretung der Forderungen des Schuldners auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis oder an deren Stelle tretende laufende Bezüge ausschließen, von einer Bedingung abhängig machen oder sonst einschränken, sind insoweit unwirksam, als sie die Abtretungserklärung nach Absatz 2 Satz 1 vereiteln oder beeinträchtigen würden.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

rookie

  • Gast
Re: Lohnabtretung an den TH
« Antwort #3 am: 16. Juni 2009, 19:44:25 »

Hi Feuerwald,

na das bringt schon etwas mehr Licht an die Sache...wusste nicht dass das Abtretungsverbot nicht für den TH gilt......

Habe zwar Forderungen abgetreten ( ist im Insoantrag auch aufgelistet ) aber der AG zahlte halt nichts an diese Gläubiger

Deswegen sagte ich das er das Geld von meinem AG nicht bekommt.....aber nun sieht es ja anders aus..

THX  
« Letzte Änderung: 16. Juni 2009, 19:46:28 von rookie »
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Lohnabtretung an den TH
« Antwort #4 am: 16. Juni 2009, 23:26:28 »

Danke für die Gesetzesgrundlage hätte auch genügt.   :uneinsichtig:
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

lucca_m

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 4
  • Offline Offline
  • Beiträge: 798
Re: Lohnabtretung an den TH
« Antwort #5 am: 17. Juni 2009, 08:05:38 »

Sobald vor einem "großen" Text das Zeichen >§< auftaucht, lesen die meisten Menschen nicht mehr weiter. Slebst wenn dieser Text fett geschrieben steht und einem den Hals retten würde.

Eine Parabel:
Der Siegeszug des Christentums begann erst, als man die Predigten nicht mehr in Latein hielt und jeder die Bibel verstehen konnte.
Gespeichert
 

dobberstein

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 2
  • Offline Offline
  • Beiträge: 452
Re: Lohnabtretung an den TH
« Antwort #6 am: 17. Juni 2009, 10:12:13 »

Dies sollte uns doch zu denken geben.
Gespeichert
pd
 

rookie

  • Gast
Re: Lohnabtretung an den TH
« Antwort #7 am: 17. Juni 2009, 14:28:12 »

@ paps

Dank`auch Dir für die Gesetzesgrundlage  :wink:
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz