Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: lenchik22 am 18. Juni 2010, 17:21:01

Titel: Lohnpfändung - brauche Hilfe!
Beitrag von: lenchik22 am 18. Juni 2010, 17:21:01
Hallo liebe Forumler,

wie ich befürchtet habe, nach dem Beschluss vom Gericht, mich als unterhaltspflichtige Person bei meinem Mann unberücksichtigt zu lassen, fordert nun der TH, dass wir ihm den pfändbaren Betrag vom April und Mai überweisen.

1. hat er wohl nicht mitbedacht, dass mein Mann einen Freibetrag von 264,- € für Fahrtkosten hat
2. dass mein Mann Schichtzuschläge bekommt und diese nur zur Hälfte pfändbar
3. hat der AG bereits für Mai richtig gerechnet und da war nichts zu pfänden

So. Wie soll ich das nun dem TH verklickern??? Oder besser gesagt, wo kann ich den pfändbaren Betrag selbst ausrechnen und ihm als Nachweis vorlegen???

Vielen Dank im Voraus.

LG
Lena
Titel: Re: Lohnpfändung - brauche Hilfe!
Beitrag von: lenchik22 am 18. Juni 2010, 17:41:23
Habe gerade im Interneg gelesen, dass Schichtzuschläge doch voll pfändbar sind.

Das heißt, ich muss das ganze Netto nehmen, den Freibetrag abziehen und dann schauen, wie viel laut Tabelle gepfändet werden darf???

Titel: Re: Lohnpfändung - brauche Hilfe!
Beitrag von: Fallera am 21. Juni 2010, 10:49:48
Schichtzulagen werden wie normaler Lohn bewertet. Daher, das ganze Netto abzgl. 264 EUR und dann lt. Pfändungstabelle!