Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: HansDampf666 am 04. Januar 2013, 00:16:34

Titel: Lohnpfändung im Insolvenzverfahren
Beitrag von: HansDampf666 am 04. Januar 2013, 00:16:34
Fall:
Schuldner (im Insolvenzverfahren) scheidet aus seinem Unternehmen aus. Erhält im Monat seines Weggangs Urlaubsansprüche abgegolten (in Geld).

Der Treuhänder macht nun das Gehalt + Abfindung (Urlaub) als Berechnungsgrundlage für das pfändbare Einkommen geltend.

Der Schuldner erhält nun im Folgemonat vom JobCenter ALG ; allerdings abzüglich der Tage, für die er Urlaubsabfindung erhalten hat.

Also im Grunde musste er das, was er vorher an den Treuhänder abgeführt hat, im Folgemonat nocheinmal von seinen ALG-Ansprüchen abziehen, mit der Folge, dass er mit dem gekürzten ALG-Bezug unter die Pfändungsfreigrenze gerutscht ist.

Hat jmd. sowas schoneinmal gehabt und ist das überhaupt rechtens?
Titel: Re: Lohnpfändung im Insolvenzverfahren
Beitrag von: Der_Alte am 04. Januar 2013, 11:02:11
Das ist so grundsätzlich richtig.
Bei einem normalen Übergang in ein anderes Beschäftigungsverhältnis wäre es auch völlig unproblematisch. Durch die Leistungskürzung bei der Arbeitsagentur kann man nur versuchen über einen Beschluss des Insolvenzgerichts die Pfändung für diesen Teil rückwirkend aufheben zu lassen.