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Autor Thema: Lohnpfändung nach Eröffnung der PI  (Gelesen 1389 mal)

communicator

Lohnpfändung nach Eröffnung der PI
« am: 16. September 2009, 22:55:36 »

Hallo,

ein Gläubiger pfändet aus einem Vollstreckungsbescheid heraus (keine Lohnabtretung) meinen Arbeitslohn (den pfänbaren Teil).
Am 11.09.09 wurde vom Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren eröffnet.
Darf der Gläubiger nun weiterpfänden (ich dachte immer, ab Eröffnung der PI besteht Pfändungsschutz)?
Wenn der Gläubiger weiterpfändet, soll ich das Gericht benachrichtigen?


viele Grüsse
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Lohnpfändung nach Eröffnung der PI
« Antwort #1 am: 17. September 2009, 11:54:04 »

Die Frage ist nun: Wann wurde gepfändet?
Der Gläubiger wird noch nicht wissen, dass das Verfahren eröffnet ist. Sagen Sie es ihm und teilen Sie dem IV die Pfändung mit, damit der sich darum kümmern kann.
Gespeichert
 
 

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