"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Lohnpfändung nach Eröffnung der PI  (Gelesen 1390 mal)

communicator

Lohnpfändung nach Eröffnung der PI
« am: 16. September 2009, 22:55:36 »

Hallo,

ein Gläubiger pfändet aus einem Vollstreckungsbescheid heraus (keine Lohnabtretung) meinen Arbeitslohn (den pfänbaren Teil).
Am 11.09.09 wurde vom Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren eröffnet.
Darf der Gläubiger nun weiterpfänden (ich dachte immer, ab Eröffnung der PI besteht Pfändungsschutz)?
Wenn der Gläubiger weiterpfändet, soll ich das Gericht benachrichtigen?


viele Grüsse
Gespeichert
 

Insokalle

Re: Lohnpfändung nach Eröffnung der PI
« Antwort #1 am: 17. September 2009, 11:54:04 »

Die Frage ist nun: Wann wurde gepfändet?
Der Gläubiger wird noch nicht wissen, dass das Verfahren eröffnet ist. Sagen Sie es ihm und teilen Sie dem IV die Pfändung mit, damit der sich darum kümmern kann.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz