Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: communicator am 16. September 2009, 22:55:36

Titel: Lohnpfändung nach Eröffnung der PI
Beitrag von: communicator am 16. September 2009, 22:55:36
Hallo,

ein Gläubiger pfändet aus einem Vollstreckungsbescheid heraus (keine Lohnabtretung) meinen Arbeitslohn (den pfänbaren Teil).
Am 11.09.09 wurde vom Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren eröffnet.
Darf der Gläubiger nun weiterpfänden (ich dachte immer, ab Eröffnung der PI besteht Pfändungsschutz)?
Wenn der Gläubiger weiterpfändet, soll ich das Gericht benachrichtigen?


viele Grüsse
Titel: Re: Lohnpfändung nach Eröffnung der PI
Beitrag von: Insokalle am 17. September 2009, 11:54:04
Die Frage ist nun: Wann wurde gepfändet?
Der Gläubiger wird noch nicht wissen, dass das Verfahren eröffnet ist. Sagen Sie es ihm und teilen Sie dem IV die Pfändung mit, damit der sich darum kümmern kann.