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Autor Thema: Lohnpfändung Nachzahlen  (Gelesen 2022 mal)

Jupp1969

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Lohnpfändung Nachzahlen
« am: 29. November 2010, 09:49:20 »

Guten Tag,
mein IV (Insolvenzverwalter) hat die Pfändung des Lohnes immer von meinem Arbeitgeber
direkt eingezogen.
Nach enem wechsel hat er es nicht mehr gemacht
und jetzt vordert er eine Nachzahlung der Beträge
in höhe von 1300 € 
was soll ich jetzt machen?
Zahlungsfrist ist bis zum 07.12.2010

mitte nächsten Jahres läuft meine Insolvenz aus
hab jetzt angst dass alles umsonst war....weiss auch nicht wie ich das
bezahlen soll.....

Bedanke mich schonmal!!!
Gruß Jupp
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Fallera

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Re: Lohnpfändung Nachzahlen
« Antwort #1 am: 29. November 2010, 09:58:31 »

Ich gehe davon aus, dass Ihr AG den pfändbaren Betrag direkt an den IV überwiesen hat?
Wechsel beim IV oder beim Arbeitgeber?
Normalerweise wird das doch auf der Gehaltsabrechnung vermerkt!
Ist Ihnen das nicht komisch vorgekommen, dass sie auf einmal mehr netto in der Tasche haben?
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Jupp1969

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Re: Lohnpfändung Nachzahlen
« Antwort #2 am: 29. November 2010, 10:50:47 »

Danke für die schnelle reaktion!

Ich habe den AG gewechselt...hatte mich gewundert ja
da der IV sich ja bei meinem AG gemeldet hatte und dann nichts mehr kam.

Ich verstehe nur nicht dass ich mich darum kümmern muss
der IV bekommt doch geld dafür....
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Fallera

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Re: Lohnpfändung Nachzahlen
« Antwort #3 am: 29. November 2010, 11:00:15 »

§292 InsO: http://dejure.org/gesetze/InsO/292.html

Wenn sie den TH damals korrekt über den Arbeitsplatzwechsel informiert haben, müsste sich der TH meiner Meinung nach mit Ihrem AG in Verbindung setzten zwecks der Nachforderung.
Ich denke, der AG ist in erster Linie für das korrekte Abführen der pfändbaren Beträge verantwortlich.
Im Zweifelsfall würde ich auch das zuständige Insolvenzgericht einschalten.
« Letzte Änderung: 29. November 2010, 11:24:18 von Fallera »
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Jupp1969

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Re: Lohnpfändung Nachzahlen
« Antwort #4 am: 29. November 2010, 11:14:20 »

den arbeitsplatzwechsel hab ich angegeben und auch den AG informier...
das ist jetzt auch nicht mehr zu ändern.....
was passiert eigentlich wenn ich das geld nicht aufbringe?
kann man mit einem verständnissvollen TH rechnen?
hab da keine guten erfahrungen gemacht.....werd da behandelt
als wenn ich der letzte dreck wäre
hab angst das er mir da jetzt ein strick draus dreht und meine
Insolvenz kippt.....dabei sind es nurnoch 6 monate
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Fallera

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Re: Lohnpfändung Nachzahlen
« Antwort #5 am: 29. November 2010, 11:23:02 »

Nach Nerlich/Römermann (Rn. 37 zu § 295 InsO) ist der Schuldner verpflichtet die pfändbaren Beträge an den TH weiterzuleiten, wenn der Arbeitgeber die Abtretung nicht beachtet.

Mmh, ich denke, es ist im Einzelfall zu beachten, was wer der 3 Parteien (Schuldner, IV und AG) für Informationen gehabt hat! Wie gesagt, im Zweifelsfall einen Anwalt einschalten bzw. das Insolvenzgericht um Klärung bez. der Verantwortlichkeit bitten.

Was sagt eigentlich Ihr Arbeitgeber dazu, dass er die pfändbaren Beträge nicht abgeführt hat?
« Letzte Änderung: 29. November 2010, 11:27:16 von Fallera »
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Jupp1969

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Re: Lohnpfändung Nachzahlen
« Antwort #6 am: 29. November 2010, 12:10:30 »

den kann ich leider nicht mehr fragen...hab im märz
den beruf gewechselt und bin bei einer anderen firma
arbeitvertrag hat der TH, wie jedesmal, von mir bekommen

ich danke dir
hat mir viel geholfen
bin mal gespannt was passiert...werd es wohl bezahlen
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