Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: sys226 am 10. November 2007, 16:33:31

Titel: Lohnpfändung Rückwirkend für mehrer Monate ??
Beitrag von: sys226 am 10. November 2007, 16:33:31
Hallo,
kann mein IV auch nachträglich eine Lohnpfändung vornehmen ?
Mein IV hatt bei meinem Arbeitgeberwechsel es versäumt, eine Lohnpfändung vorzunehmen.
Jetzt will er von mir rückwirkend von 12/2006 bis dato 10/2007 die Pfändungssummen eintreiben.
Darf er das ????

Finde das Forum echt Klasse !!

SYS226
Titel: Re: Lohnpfändung Rückwirkend für mehrer Monate ??
Beitrag von: paps am 10. November 2007, 17:35:12
Sie haben mit Antragstellung auf Insolvenz auch eine Abtretungserklärung abgegeben.

Diese besagt, dass Sie für die nächsten 72 Monate den pfändbaren Teil ihres Einkommens an den TH/IV abtreten.

Wenn jetzt durch den Arbeitgeberwechsel Verzögerungen eintreten, kann man schwerlich den IV/TH dafür verantwortlich machen.
Ich denke, dass gericht würde Sie fragen, warum Sie dann nicht selber den pfändbaren betrag überwiesen haben?

Vielleicht hat ja der TH auch nur die Probezeit abgewartet um ihnen den Arbeitsplatz nicht zu gefährden?