"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zur Suchfunktion:
Unser Forum bildet mit der Vielzahl der Beiträge seiner Teilnehmer eine umfangreiche Wissensdatenbank zum Thema "Schulden & Co.". Nutzen Sie daher die Suchfunktion (nur für registrierte Mitglieder), um festzustellen, ob Ihr Problem schon mal besprochen und gelöst wurde. Das ist oftmals der schnellste und effektivste Ansatz, um zu einer Lösung zu gelangen. Die erweiterten Suchoptionen bieten die Möglichkeit, Suchbegriffe zu verknüpfen oder gezielt nur bestimmte Bereiche zu durchsuchen.

Autor Thema: Lohnpfändung/Änderung  (Gelesen 1712 mal)

Vermaster

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 15
Lohnpfändung/Änderung
« am: 25. April 2010, 16:13:06 »

Hallo
Meine Frau und ich haben uns getrennt.
Ab dem 1.05.2010 werde ich für mich alleine aufkommen so das meine Frau nicht mehr
unterhaltspflichtig sein müste.
Zur Zeit werden Ihr vom Nettogehalt Lt Pfändungstabelle mit einen Unterhaltspflichtigen
105,- € gepfändet.

Wenn ich die Pfändungstabelle richtig verstehe müsten Ihr ab dem 1.05.2010 ja mehr um dei 400,- € gepfändet werden.

Meine Frau meint sie hätte mit Ihrer TH gesprochen und es bleibt alles beim alten auch wenn Sie keinen Unterhalt an mich zahlen muss bleibt es bei der Pfändung von 105,- €
Und das verstehe ich nicht da wir nur noch 2 ,5 Jahre   haben möchte ich hier nichts gefährden ?? kann hier jemand auskunft geben.

Muss ich dem Th  die Änderung der Lebensumstände melden ( Haben wir gemacht)
Da meine Frau das tel gemacht hat ich schriftlich sind wir unserer Pflicht nachgekommen und können es nun so weiterlaufen lassen also mit der Pfändung 105,- €. Lt TH meiner Frau bleibt alles wie es ist keine Änderung der Pfändung.

Wäre nartürlich klasse da meine Frau die Wohnung behalten möcht und 750,- Warmiete
aufzubringen hätte.
1.560,00 bis 1.569,99  Pfändung   102,05    -  mit mir als Unterhaltpflichtigen

1.560,00 bis 1.569,99  Pfändung   402,40    - Ich erwarte keinen Unterhalt

Irgendwie past die Aussage der TH nicht in diese gesetzliche Tabelle und das macht mir sorgen so kurz vorm Ziel noch Fehler zu machen .
Die folgen wären verherend meine Frau hat einen guten Job den Sie wohl auch bis zur Rente ausüben kann. Wenn die Insolvenz wegen eines Formfehlers scheitert würde es doch bedeuten Die Schulden wären wieder komplett da und alle gläubiger haben ja die Daten Arbeitgeber  meiner Frau und würden die nächsten 10 Jahre dann Ihr Gehalt pfänden den nach 10 Jahren habe ich gehört kann man es nocheinmal Probieren.

Ich wäre dankbar wenn Ihr  uns da ein wenig weiterhelfen könntet und wenn es nur einen Tipp gibt wo man sich kostengünstig Rat holen kann gibt es ?? Insolvenzberater
die gegen Gebühr da weiterhelfen können.

Hier gehrt es nicht darum jemanden zu schaden aber es macht schlaflose Nächte und Existenzangst kommt auf. Also BITte BITTE       DANKE
Gespeichert
 

paps

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 14
  • Offline Offline
  • Beiträge: 6471
Re: Lohnpfändung/Änderung
« Antwort #1 am: 26. April 2010, 19:08:31 »

Ihre Frau sollte als erstes noch eine schriftliche Nachmeldung des Wegfalls einer unterhaltsberechtigten Person an den Th und das Gericht machen.

Der BGH hat in einem ähnlichen Fall entschieden, dass nach einer Kenntnis (des TH) über die veränderten Bedingungen kein Versagungsantrag  gestellt werden kann, wenn der TH versäumt, entsprechende Beträge zur Masse zu ziehen.

Wichtiger erscheint mir aber folgender Fakt.
Da Sie ja noch nicht geschieden sind, besteht eine generelle Unterhaltspflicht zwischen den Ehegatten.
Zu bedenken wäre auch, dass bei einer größeren Differenz der Einkünfte, trotzdem ein Unterhaltsanspruch ihrerseits für das Trennungsjahr besteht.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 

Vermaster

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 15
Re: Lohnpfändung/Änderung
« Antwort #2 am: 26. April 2010, 20:40:53 »

Also erst mal vielen Dank.
Heute habe ich mit meinen und den TH mit meiner Frau gesprochen.
Ergebniss da meine Frau nicht mehr Unterhaltsberechtigt für mich ist werden in Zukunft statt 105,-€ 405,- € Von Ihren Gehalt abgeführt.

Damit erhält sie 1165,- € im Monat 
Sollte ich im Monat nach Abzug aller Kosten 1165,- € im Monat  Netto behalten oder mehr wird der Rest an den TH abgeführt so das sich keine Unterhaltspflicht ergibt.
Da alles was über 1165,- € im Monat   ja abgeführt werden muss.


Andere Frage hat jemand Erfahrung :  Einen Vergleich  mit  den Gläubigern  in der WPV
Wir stehen jetzt bei Restsumme 50 000 worauf der Vergleichantrag gestellt werden könnte.
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz