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Autor Thema: Lohnpfändungen trotz nicht erreichen der Pfändungsgrenzen  (Gelesen 2607 mal)

bringbier

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Lohnpfändungen trotz nicht erreichen der Pfändungsgrenzen
« am: 29. Dezember 2011, 15:26:16 »

Hallo,
es handelt sich um ein priv.Inso Verfahren, das 2010 eröffnet wurde.

Zur Ausgangssituation.
Es besteht ein Halbtagsjob, der neuerdings neben dem Fixum auch variable Anteile enthält.
Es besteht zusätzlich ein Aushilfsjob auf 400,- € Basis mit variablen Anteilen.
Da der Ehepartner Sozialgeld erhält, wird zusätzlich noch vom hiesigen Jobcenter ALG II anteilig überwiesen.
Bei korrekter Berechnung aller o.g. Einkommensbestandteile wurde bislang noch NIE die Pfändungsgrenze nach Tabelle erreicht oder überschritten.

Wir bekamen mit, daß nach dem Antrag der Verwalterin beim Inso-Gericht zur Zusammenlegung aller Einkünfte, zwischen allen Arbeitgebern und der Verwalterin ein munterer Schriftwechsel entstand, wer denn nun zukünftige Pfändungsbeträge abführen  und damit die Entgeltabrechnungen bzw. das ALGII nun zusammenfassen soll. Man einigte sich auf den AG des Halbtagsjobs.

Seit nun 3 Monaten wird munter gepfändet. Wir fanden heraus, daß die Angaben des Jobcenters nur ein einziges mal, zu Beginn der o.g. Aktion mit grottenfalschen Zahlen dem AG übergeben wurden. Ob, die Übermittlung der Entgeltabrechnung des AG des Aushilfsjobs zeitnah funktioniert wissen wir nicht.

Nach 2 Monaten Pfändung haben wir bei der Inso-Verwalterin interveniert und vor einigen Tagen die ersten Pfändungsbeträge zurück erhalten. Gleichzeitig haben wir mit ihr vereinbart, daß nun zukünftig alle Bescheide des Jobcenters direkt von uns an den "pfändenden" AG gesandt werden. Heute erhielten wir die Entgeltabrechnung des AG und stellten fest, daß wieder gepfändet wurde.

Da auch die Abrechnungen des Jobcenters erst nach Monaten ( Aktuell 4 Monate) und teils mit Phantasiezahlen korrigiert werden, bestehen im Schnitt Außenstände von mehreren hundert bis tausend €.

Wir haben seit langer Zeit und mehrmals der Inso-Verwalterin angeboten, daß wir diese Abrechnungen (mit den Belegen) direkt und zeitnah durchführen und eventuelle Pfändungsbeträge direkt auf das Anderkonto überweisen. Doch irgendwie will diese nicht.

Besteht die Möglichkeit beim Inso-Gericht vorstellig zu werden um diesen "groben Unfug" abzustellen?

Besten Dank im Voraus
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paps

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Re: Lohnpfändungen trotz nicht erreichen der Pfändungsgrenzen
« Antwort #1 am: 29. Dezember 2011, 21:59:46 »

Ohne den Beschluß des Insogerichtes ist eine Zusammenrechnung nicht zulässig.

Insofern sollten Sie dringend beim Gericht vorstellig werden.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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bringbier

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Re: Lohnpfändungen trotz nicht erreichen der Pfändungsgrenzen
« Antwort #2 am: 30. Dezember 2011, 10:40:04 »

Den Beschluß des Inso-Gerichtes gibt es.

Beste Grüße
bringbier
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Der_Alte

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Re: Lohnpfändungen trotz nicht erreichen der Pfändungsgrenzen
« Antwort #3 am: 30. Dezember 2011, 12:05:52 »

Wenn die Arbeitsagentur fehlerhafte Angaben an den AG, der für die Pfändung verantwortlich ist, herausgegeben hat, müssen Sie für die unberechtigten Pfändungen die Arbeitsagentur selbst in Regreß nehmen. Notfalls müssen Sie diese auf Herausgabe richtiger Bescheide verklagen.
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bringbier

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Re: Lohnpfändungen trotz nicht erreichen der Pfändungsgrenzen
« Antwort #4 am: 30. Dezember 2011, 13:14:11 »

Die Bescheide des Jobcenters gehen rechtzeitg bei UNS ein, allerdings nicht beim AG. Das Problem ist die Verfahrensweise der ARGE. Die schätzt die Löhne -auf welcher Basis auch immer- und überweist für mehrere Monate zuviel oder zuwenig Geld. In dem aktuellen Fall wurde in dieser Woche!!! das ALGII für August/September/Oktober korrigiert. :-))

Meine ursprüngliche Frage ging aber dahin ob es möglich ist, über das Inso-Gericht das Verfahren dahingehend abzuändern, daß wir direkt mit der Verwalterin die eventuellen Pfändungsbeträge abrechnen können. Ich habe irgendwo gehört, daß es diese Praxis auch geben soll. 
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