Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: tizi08 am 01. Januar 2007, 22:19:27
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Hallo,
stecke mitten in der Inso! Meine Frage wäre:
Ist das Kilometergeld beim Lohnsteuerjahresausgleich Pfändbar???[addsig]
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soweit ich weis,ist doch die komplette Lohnsteuerjahresausgleichrückerstattung komplett weg.
So weis ich es von Insolvenzverwalter !!!
Oder wurde ich falsch INFORMIERT ????[addsig]
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hallo,
während der laufenden Insolvenz geht die Erstattung in die Insolvenzmasse.
MfG
ThoFa[addsig]
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ja, es ist pfändbar.
ABER, checke mal ob ein nicht eintrag als freibetrag in die lohsteuerkarte möglich ist, oder ob der arbeitgeber dir die fahrtkosten nicht gar erstatten kann; und wenn es nur teilweise wäre.
da die fahrtkosten zwingende ausgaben sind und auch monatlich anfallen wäre das eine möglichkeit wie diese kosten in den unpfändbaren teil umgewandelt werden könnten.
werbungskosten, im rahnmen einer beruflichen tätigkeit, sind ja keine spareinlagen beim finanzamt sondern ausgaben die für den broterwerb oder gar für die zahlung von monatl. raten notwendig sind.
letzte rechtssicherheit in dem zusammenhang kann aber nur
eine Fachstelle geben. (anwalt, schuldnerberatung, steuerberater? etc.)
gruß U
[addsig]
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Ich habe mir meinen nicht Pfändbaren betrag hochsetzen lassen.
Kann ich dann dennoch einen Frai Betrag eintragen lassen und muss ihn dann nicht abgeben!?!
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Hallo,
er pfändbare Betrag wird nach Tabelle berechnet oder wie im Ihren Fall nach Ermessen des Gerichts. Sinn und Zweck Ihrer Eintragung soll wohl die Vermeidung einer zu hohen Steuererstattung sein, dies düprfte problemlos möglich sein.
MfG
ThoFa
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Hallo,
SInn und zweck der Sache ist es das ich jeden Monat mein Bezin Geld heraußbekommen.
Jedenfalls einen Teil.
Fahre knapp 100km am Tag. Deshalb habe ich um eine anhebung gebeten.
Gruß