Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Vermaster am 14. Februar 2009, 19:51:59

Titel: Lohnsteuer Im Insolvenzverfahren
Beitrag von: Vermaster am 14. Februar 2009, 19:51:59
Hallo ich habe zwei Fragen, wer kann mir helfen?
1. Ich habe einen Lohnsteuerbescheid für 2007 erhalten und frage mich jetzt ob der Treuhänder das ganze Geld bekommt, obwohl er schon alles für 2006 eingezogen hat.(der meiner Frau)
2. Demnächst also Anfang März ist die Abschlussphase für das Inso Ehemann (habe getrennte Verfahren) Ehefrau soll bald folgen laut ihrem Treuhänder. Sie ist im Angestelltenverhältnis und er selstständig ohne richtiges Einkommen. So ist sie Unterhaltspflichtig. Nun meine Frage wie werden die Lohnsteuerrückzahlungen geregelt. Wer bekommt das Geld.
Da sie das ganze Jahr in Klasse 4 einzahlt und nicht wenig zurückbekommen würde.
Unser Verfahren läuft seit 06/2007
Titel: Re: Lohnsteuer Im Insolvenzverfahren
Beitrag von: MissTraut am 14. Februar 2009, 20:35:52
Hallo,

solange die Insolvenzverfahren nicht aufgehoben wurden geht das Geld in die Masse, sofern das Finanzamt nicht mit eigenen Forderungen verrechnen könnte. Ab Beginn der WVP steht dann das Geld aus möglichen Erstattungen seitens des Finanzamtes Euch zu.

LG
MissTraut
Titel: Re: Lohnsteuer Im Insolvenzverfahren
Beitrag von: Vermaster am 14. Februar 2009, 23:29:55
Danke für die Antwort.
Wie ist das in der Wpv gehört haben wir das schon . Auch mal beim Insolvenzverwalter angesprochen. Aber er meint er kennt das nicht und möchte auch in der Wpv das Geld haben
Für Tipps wäre ich dankbar.
Titel: Re: Lohnsteuer Im Insolvenzverfahren
Beitrag von: ThoFa am 15. Februar 2009, 01:09:04
Hallo,

eine (kleine) Korrektur. Innerhalb der Insolvenz immer zur Insolvenzmasse, innerhalb der WVP immer zum Schuldner. In der WVP ergibt sich allerdings eine Verrechnungsmöglichkeit des Finanzamts. Zudem gibt es noch die Möglichkeit einer Nachtragsverteilung, sofern der Erstattungszeitarum innerhalb der Insolvenszeit lag. In dem Fall kann es zu einer Teilung zwischen Masse und Schuldner (FA) kommen.

Das Urteil für die WVP (was der IV eigentlich kennen müsste), finden Sie hier mit der Suche.

MfG

ThoFa