Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Tusker am 16. März 2009, 16:36:32
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Hallo zusammen ,ich befinde mich seit Juni 2008 in privater Insolvenz und habe im Februar 2009 den Beschluss vom Amtsgericht mit der Zustimmung der Schlussverteilung bekommen.
Nun wird es wohl etwas komplizierter.
Als ich den Antrag gestellt war ich geschieden und hatte Unterhalt zuleisten,lebte aber wieder in einer eheähnlichen Gemeinschaft,meine Partnerin ist arbeitslos und hat keinen Anspruch auf ALG2,weshalb ich Grundsicherung und Krankenkasse übernehmen musste.
Laut Insolvenzverwalter wurde meine Partnerin nicht als unterhaltsberechtigte Person angerechnet,wir haben mittlerweile geheiratet und sie wird als unterhaltsberechtigte Person anerkannt.
Habe nun folgende fragen.
1. Ab wann beginnt die Wohlverhaltensphase ?
2.Zur Einkommensteuererklärung 2008,soll ich als bezugsberechtigeten den Insolvenzverwalter einsetzten.
Steht mir nicht ein Teil der Rückzahlung zu?, da ich ja von meinem bereits gepfändeten Teil Unterhalt und Krankenkassenbeiträge zahlen musste ?
mfg Manfred
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zu 1.) mit dem Beschluß über die Aufhebung des Verfahrens nach §200InsO
zu2.) Nein. Sie hätten damals schon einen Antrag auf Erhöhung der Pfändungsfreigrenze stellen können.