Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Tusker am 16. März 2009, 16:36:32

Titel: Lohnsteuer Insolvenz Lebensunterhalt
Beitrag von: Tusker am 16. März 2009, 16:36:32
Hallo zusammen ,ich befinde mich seit Juni 2008 in privater Insolvenz und habe im Februar 2009 den Beschluss vom Amtsgericht mit der Zustimmung der Schlussverteilung bekommen.

Nun wird es wohl etwas komplizierter.
Als ich den Antrag gestellt war ich geschieden und hatte Unterhalt zuleisten,lebte aber wieder in einer eheähnlichen Gemeinschaft,meine Partnerin ist arbeitslos und hat keinen Anspruch auf  ALG2,weshalb ich Grundsicherung und Krankenkasse übernehmen musste.

Laut Insolvenzverwalter wurde meine Partnerin nicht als unterhaltsberechtigte Person angerechnet,wir haben mittlerweile geheiratet und sie wird als unterhaltsberechtigte Person anerkannt.

Habe nun folgende fragen.
1. Ab wann beginnt die Wohlverhaltensphase ?
2.Zur Einkommensteuererklärung 2008,soll ich als bezugsberechtigeten den Insolvenzverwalter einsetzten.
Steht mir nicht ein Teil der Rückzahlung zu?, da ich ja von meinem bereits gepfändeten Teil Unterhalt und Krankenkassenbeiträge zahlen musste ?

mfg  Manfred
Titel: Re: Lohnsteuer Insolvenz Lebensunterhalt
Beitrag von: paps am 16. März 2009, 19:24:00
zu 1.) mit dem Beschluß über die Aufhebung des Verfahrens nach §200InsO

zu2.) Nein. Sie  hätten damals schon einen Antrag auf Erhöhung der Pfändungsfreigrenze stellen können.