Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Samsas Traum am 18. September 2010, 14:56:24
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Hallo ihr Lieben,
ich hoffe ihr könnt mir helfen. Folgendes, als mein Insolvenzverfahren 10/09 eröffnet wurde, musste ich Lohnsteuererklärungen für 2008 und 2009 abgeben. Aber ausser ca. 70€ an Fahrkosten habe ich nix erstattet bekommen bzw. die Treuhänderin. Muss ich jedes Jahr eine Lohnsteuererklärung abgeben? Die Ganzen 6 Jahre? Die Treuhänderin hat mir nichts dergleichen gesagt, ich bin etwas verwirrt und habe Angst Fehler zu machen! :heulen: Vielen Dank schonmal für eure Hilfe!!!
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solange das Verfahren noch läuft ist der IV für die Einkommenssteuererklärung zuständig und muß diese für das Finanzamt machen und auch die daraus resultierende Erstattung vom FA geht dann zur Masse
erst in der WVP gehen die Pflichten zur Abgabe der Einkommenssteuererklärung wieder an den Schuldner über sowei auch der Anspruch bei Guthaben außer das Gericht hat etwas anderes verfügt bei Verfahrensabschluß
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Also heisst das ich muss dann jedes Jahr eine Lohnsteuererklärung machen, auch wenn sich die eigentlich gar nicht für mich lohnt?
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Nein, die Steuererklärung muss lediglich für den Zeitraum des Verfahrens gemacht werden.
Ob danach eine Erklärung notwendig ist, sollten Sie mit dem FA klären.
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Danke, das ist alles so kompliziert für mich. Ich hab schon immer große Schwierigkeiten mit Anträgen, Formularen usw. gehabt. Vielen lieben Dank!
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70 EUR ist besser als nichts. Angenommen Sie brauchen 4 Stunden für die Vorbereitung, wären es 17,50 EUR Stundenlohn netto... :coffee: