Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Kuno am 12. April 2010, 22:43:19
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Hallo! Ich befinde mich seit Mai/2009 in Privatinsolvenz. Nun hat mein Insolvenzverwalter die Lohnsteuererklärung für 2009 angefordert, dies habe ich bereits gemacht (ca.230€). Das Geld fließt ja in die Insolvenzmasse.
Für 2008 habe ich noch keine Lohnsteuererklärung gemacht (ca.280€), bekommt mein Insolvenzverwalter die Lohnsteuer nun auch oder gilt das erst ab Eröffnung der Insolvenzverfahren?
viele Grüße, Kuno
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Alle Erstattungen für den Zeitraum vor und während des Insolvenzverfahrens gehören zur Masse.
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Hallo! Ich befinde mich seit Mai/2009 in Privatinsolvenz. Nun hat mein Insolvenzverwalter die Lohnsteuererklärung für 2009 angefordert, dies habe ich bereits gemacht (ca.230€). Das Geld fließt ja in die Insolvenzmasse.
Für 2008 habe ich noch keine Lohnsteuererklärung gemacht (ca.280€), bekommt mein Insolvenzverwalter die Lohnsteuer nun auch oder gilt das erst ab Eröffnung der Insolvenzverfahren?
viele Grüße, Kuno
Warum machen Sie denn die Lohnsteuer selbst ?
Soll Ihr Th machen....der bekommt schliesslich Geld dafür.