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Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

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Autor Thema: Lohnsteuerfreibetrag + Riestervertrag  (Gelesen 4509 mal)

Maria1969

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Lohnsteuerfreibetrag + Riestervertrag
« am: 09. Mai 2009, 22:58:42 »

Hallo Ihr Lieben,

obwohl ich einen Beitrag bzgl. eines Lohnsteuerfreibetrag gelesen habe, habe ich die Antwort nicht ganz verstanden.
Also, ich habe mir einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen u. will demnächst meine PI eröffnen. Da ich alleinerziehend bin u. voll berufstätig, muss ich z.B. die Betreuungskosten für mein Kind bezahlen, damit ich arbeiten kann.

Natürlich steigt mein Netto durch den Freibetrag, aber doch auch der Pfändungsbetrag. Wieso also sollte ein TH etwas dagegen haben?
Und ist es wirklich rechtens, wenn er das rückgängig machen würde oder könnte ich dagegen Einspruch erheben?

Über eine verständliche Antwort (bitte kein Amtsdeutsch) würde ich mich sehr freuen.

Ach ja, und ich habe vor kurzen einen Riestervertrag abgeschlossen. Z. Zt. zahle ich nur 10 €/mtl., da ich bis Ende April in Elternzeit war. Was passiert damit in der PI?

Liebe Grüße

PS. Großes Lob an die Moderatoren u. an das Forum. Ich habe durch das Lesen der Beiträge schon viel gelernt u. mit meinem Wissen sogar meine SB beeindruckt! :biggrin:
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paps

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Re: Lohnsteuerfreibetrag + Riestervertrag
« Antwort #1 am: 10. Mai 2009, 12:39:55 »

Mit steigendem Netto verbleiben doch auch mehr unpfändbare beträge beim Schuldner.
Bsp:
1700,- Netto = 172,- Pfändung = 1528,-  Auszahlung
1900,- Netto = 272,- Pfändung = 1628,- Auszahlung

Eine Freistellung von 200,- bedeutet also 100,- mehr verfügbarer Betrag.
Anderer Seits schmälert dieser Freibetrag die Erstattung der Lohnsteuer, die im Verfahren an den TH gehen würde.
Ob dadurch ein Nachteil für die Gläubiger entsteht, müßte man mit einem Lohnstuerprogramm durchrechnen.

Die Riesterrente sollte unangetastet bleiben.
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MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
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Maria1969

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Re: Lohnsteuerfreibetrag + Riestervertrag
« Antwort #2 am: 10. Mai 2009, 13:17:17 »

Lieber Paps,

danke für die schnelle u. verständliche Antwort.
Da ich alleinerziehend bin, habe ich auch finaziell eine höhere Belastung. Ich beziehe nur 117,00 € Unterhaltsvorschuss für das Kind. Ist das kein Argument, um gegen eine eventl. Rücknahme des Freibetrages zu widersprechen? Und ist ein Widerspruch überhaupt möglich?

Außerdem muß ich ja das Umgangsrecht mit dem Kindsvater zulassen. Da ich das aber nicht bei mir zuhause unbetreut machen möchte, treffen wir uns in einer kirchl. Einrichtung. Das geht aber nur in der Woche. Deshalb arbeite ich nun alle 14 Tage freitags nicht. Um finanziell über die Runden zu kommen, habe ich mir jetzt eben den Freibetrag eintragen lassen. Ist das kein Argument?

Für eine Antwort bedanke ich mich schon mal im Voraus.

Liebe Grüße
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paps

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Re: Lohnsteuerfreibetrag + Riestervertrag
« Antwort #3 am: 10. Mai 2009, 18:16:24 »

Ich persönlich bin ja der Meinung, dass man einen Freibetrag eintragen lassen kann.
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Maria1969

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Re: Lohnsteuerfreibetrag + Riestervertrag
« Antwort #4 am: 10. Mai 2009, 21:18:32 »

Lieber Paps,

Ihre Antwort macht mir Mut, aber besonders sicher scheinen Sie sich nicht zu sein. Mein SB jedenfalls war mal wieder überfordert.
Wenn Sie mir schon keine 100%ige Antwort geben können, bin ich doch dem TH ausgeliefert.
Gibt es noch einen anderen Weg, z.B. diesen Punkt bei Gericht zu erfragen, um sich sicher zu sein? Bekommt man dort Auskünfte. :dntknw:

LG

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paps

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Re: Lohnsteuerfreibetrag + Riestervertrag
« Antwort #5 am: 11. Mai 2009, 19:05:16 »

Das Gericht könnte ja nach 850f ZPO den Pfändungsfreibetrag erhöhen, wenn das verbleibende Netto nicht zum Lebensunterhalt reicht.
Insofern steht einer Eintragung des Freibetrages durch das FA und damit verbunden ein höheres Netto, nichts entgegen.
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Maria1969

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Re: Lohnsteuerfreibetrag + Riestervertrag
« Antwort #6 am: 12. Mai 2009, 21:11:16 »

Lieber Paps,

ehrlich gesagt versehe ich diese Gesetzestexte nicht wirklich. Sind die Tatsachen, dass ich alleinerziehend bin, nur Unterhaltsvorschuss für meinen Sohn beziehe, da der Erzeuger d. Kindes nicht zahlt, und ich höher Ausgaben habe (Fahrtkosten, Kitaplatz), um meinen Beruf ausüben zu können, Gründe, um z.B. den Pfändungsfreibetrag erhöhen zu lassen?

Denn ich verdiene ja immerhin soviel, dass ich pfändbar bin.

Und wenn ja, beantrage ich das dann bei Gericht?

Wie immer lieben Dank für Deine Antwort

LG
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paps

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Re: Lohnsteuerfreibetrag + Riestervertrag
« Antwort #7 am: 12. Mai 2009, 22:57:59 »

Es wären Gründe, wenn das normale verbleibende Netto nicht reicht, um alle notwendigen Kosten abzudecken.
Für Kleidung und Essen  bei 2 Personen sollten Sie aber mit max. 300,- anrechenbaren Betrag rechnen (aus der Erfahrung heraus).

Der Antrag im Verfahren /WVP muß beim Insogericht gestellt werden.
Außerhalb des Verfahrens beim Vollstreckungsgericht.


PS: i.Ü. ist der Begriff "Erzeuger" unglücklich gewählt. Zum zeugen eines Kindes gehören m.E. zumindest 2 Personen unterschiedl. Geschlechts. So zumindest habe ich es vor 40 Jahren(oder so) mal in Bio gelernt.  :gruebel:
« Letzte Änderung: 12. Mai 2009, 23:00:41 von paps »
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Re: Lohnsteuerfreibetrag + Riestervertrag
« Antwort #8 am: 17. Mai 2009, 21:16:04 »

Ja, lieber, kluger Paps, was das Erzeugen betrifft, hast Du recht. Aber ich kann diesen Menschen nicht als Vater des Kindes bezeichnen. Ich hatte ihn mir zwar ausgesucht, allerdings glaubte ich ihm auch, der Mensch zu sein, den er vorgab. Davon abgesehen, dass ich wg. ihm in dieser Situatiuon bin, war alles Lüge, was er darstellte.

Aber ein Gutes hat das Ganze, nämlich meinen Sohn, den ich über alles liebe! :cheesy:

LG
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paps

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Re: Lohnsteuerfreibetrag + Riestervertrag
« Antwort #9 am: 17. Mai 2009, 22:05:29 »

Warum, und diese  Frage sollten Sie sich stellen, gibt es den Sohn.
Ich gehe mal davon aus, dass es keine strafrechtlich relevanten Gründe gibt.

Ich habe in meinem Leben 5 (stief)Kinder und ich liebe Sie alle.
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Re: Lohnsteuerfreibetrag + Riestervertrag
« Antwort #10 am: 21. Mai 2009, 18:54:02 »

Ehlich gesagt, verstehe ich nicht ganz, worauf Sie hinaus wollen.
Mein Sohn war und ist ein Wunschkind meinerseits.

Allerdings dachte ich auch, dass mein Sohn ein Kind der Liebe ist. Was mich betrifft, ist das auch so.

Für den anderen Part war er nur Mittel zum Zweck. Aber um das zu verstehen, müsste Sie die ganze Geschichte kennen, mit all ihren Fakten.

Der andere Part hat  eine große kriminelle Energie, von der ich bei der Zeugung des Kindes allerdings nichts wußte, da er ein sehr guter Schauspieler ist. Was dem Kind und mir aber fast das Leben gekostet hat.

Deswegen bin ich absolut nicht mehr gut auf diesen skrupellosen Menschen zu sprechen, sondern noch heute, Monate danach, total erschrocken und schockiert über das, was passiert ist .

LG

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Re: Lohnsteuerfreibetrag + Riestervertrag
« Antwort #11 am: 21. Mai 2009, 19:05:28 »

Und wenn Sie damit meinen, dass es völlig normal sein sollte seine Kinder, egal ob man nun der leibliche Elternteil ist oder nicht, zu lieben, gebe ich Ihnen recht. Das sollte es. Aber das ist leider nicht immer so.

Ich wollte damit auch nur sagen, dass dieses Kind für mein Leben eine Bereicherung ist und das ich über sein Dasein manchmal schreien könnte vor Glück!

LG
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Re: Lohnsteuerfreibetrag + Riestervertrag
« Antwort #12 am: 21. Mai 2009, 23:03:54 »

Ich kann Ihre Gründe und die vieler Mütter, verstehen.

Aber, was bringt es, das ach so schwere Schicksal im Nachhinein noch zu strapazieren?

Sie sollten nach vorne blicken, sich den Freibetrag eintragen lassen und versuchen mit den paar Euros mehr auszukommen.
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Re: Lohnsteuerfreibetrag + Riestervertrag
« Antwort #13 am: 22. Mai 2009, 10:10:15 »

Lieber Paps,

ehrlich gesagt finde ich es etwas befremdlich, dass Sie mir eine Lebenseinstellung unterstellen, die ich nicht habe. Ich habe das Gefühl, dass Sie sich irgendwie persönlich angegriffen fühlen, vielleicht in Ihrer Rolle als Mann.

Ich bin keine Männerhasserin und denke auch nicht, alle Männer sind Schweine. Genausowenig suhle ich mich in meinem Selbstmitleid, sondern ich habe die Dinge schon sehr früh in die Hände genommen, um etwas zu ändern. Ich habe in meinem Leben schon einige Hürden überspringen müssen u. habe das nur durch meine positive Einstellung geschafft.

Sie sollten weder genervt sein, noch richten, ohne mich und den Hintergrund zu kennen. Das würde ich mir für die Zukunft von Ihnen wünschen.

LG
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Re: Lohnsteuerfreibetrag + Riestervertrag
« Antwort #14 am: 22. Mai 2009, 18:51:47 »

Ich bin weder genervt, noch richte ich.
Ich fühle mich auch nicht angesprochen.

Vielleicht sollten Sie  etwas emotionsloser meine Antworten lesen?

Für mich ist das Thema hier durch, da ich bereits meine Meinung zum Thema Freibetrag mitgeteilt habe..
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