Schulden und Insolvenz Hilfe Forum
Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: chrissi am 29. Mai 2007, 11:40:19
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Hei, meine private Insolvenz wurde im Deptember 06 eröffnet.
Der Berater von Caritas hat mir seinerzeit mitgeteilt, dass Kosten bzw. Freibeträge die meine behinderte Tochter betreffen, nicht einbehalten werden dürfen.
Ich möchte jetzt des Lohnsteuerjahresausgleich für 2006 abgeben. Kann mir eine Person die Aussage bestätigen? Ich versuche seit ein paar Tagen Caritas telefonsich sowie auch per Mail zu erreichen, leider vergebens.
Danke vorab
chrissi
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bin zwar kein Steuerrechtler... aber durch erhöhte Freibeträge ist doch ide Steuerbelastung eh schon geringer.
Die Freibeträge beim Lohnsteuerjahresausgleich führen aber dann ev. zu einem höheren Erstattungsanspruch.
Hier sollte beim Insolvenzgericht der erhöhte Eigenbedarf geltend gemacht werden. So könnte ein Teil der Erstattung zurückfließen.
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Danke, aber ich habe schon eine andere Antwort erhalten. In der Tat ist es so, dass man Kosten , die durch eine Pflegeperson (hier meine Tochter) entstanden sind, über den Lohnsteuerjahresausgleich abrechnen kann. Auch der Freibetrag, den ich bedingt durch mein Kind bekomme, darf nicht einbehalten werden. Dafür pflege ich das Kind seit fast 16 Jahre.
Der Freibetrag steht mir zu, hierzu muss ich keine Belege vorweisen. Für andere Kosten (Arztfahrten usw.) sind Belege vorzulegen.
Trotzdem Danke
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Hallo chrissi,
danke, dass Du trotz der Antwort von anderer Stelle (soll's geben :wink: ) hier noch einmal zurückkehrst und Bescheid gibst.
Ist nicht selbstverständlich, spricht aber für Deine Fairness (so haben alle User etwas davon). :superb:
Danke + Gruß
jafern
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Hallo,
mich würde interessieren, ob es dafür auch irgendwelche Quellen genannt wurden. Gesetzestexte bzw. Urteile o.ä..
MfG
ThoFa
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Danke, aber ich habe schon eine andere Antwort erhalten. In der Tat ist es so, dass man Kosten , die durch eine Pflegeperson (hier meine Tochter) entstanden sind, über den Lohnsteuerjahresausgleich abrechnen kann. Auch der Freibetrag, den ich bedingt durch mein Kind bekomme, darf nicht einbehalten werden. Dafür pflege ich das Kind seit fast 16 Jahre.
Der Freibetrag steht mir zu, hierzu muss ich keine Belege vorweisen. Für andere Kosten (Arztfahrten usw.) sind Belege vorzulegen.
Trotzdem Danke
Dies spricht ja auch keiner aus steuerlicher Sicht ab.
Aber...(meine persönliche Meinung)
im laufenden Verfahren müßte auch die deswegen erhöhte Erstattung zur Masse gehen.
Es sei denn sie beantragen wegen der erhöhten Belastung eine teilweise Freigabe.
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im laufenden Verfahren müßte auch die deswegen erhöhte Erstattung zur Masse gehen.
Genau deswegen fragte ich nach der Quelle. :wink:
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Tja chrissi war heute 20:11 Uhr im Forum und hat unsere Meinungen sicherlich gelesen... aber ...sicherlich keine Quellen genannt bekommen.
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Sorry, nicht so empfindlich. Ich wusste nicht, dass Du die Quelle namentlich wolltest.
Caritas und Komzedeu hat meine Frage bestätigt.
Wer redet von erhöhter Erstattung . Die 24 Stunden Pflege des Kindes kostet Geld . Dafür gibt der Staat Pflegegeld bzw.einen Freibetrag, wenn eine "erhebliche" Behinderung vorliegt.
Freu Dich doch für andere Menschen
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Hallo Chrissi,
Sie haben die Nachfragen falsch verstanden.
Paps und ich haben die Befürchtung, dass die Steuererstattung zur Insolvenzmasse gezogen wird und Sie dann eine böse Überraschung erleben. Glauben Sie uns, dass wir uns für jeden hier freuen, der Erfolge zu verbuchen hat.
Mit Quelle meinten wir, ob Ihnen die Berater gesagt haben, worauf die sich berufen. Also auf welche Gesetzte oder ähnliches.
MfG
ThoFa
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Entschuldigung , dann habe ich es mißverstanden :neutral:
Das Pflegegesetz ist nicht vielen geläufig, die Gründe hierzu muss ich nicht erläutern, sind sie doch relativ klar.
Sollte ich in Ihrem Forum jemanden "treffen", der hierzu Fragen hat, bin ich gerne bereit, Tipps zu geben.
Nochmals Entschuldigung und ein schönes Wochenende
:cheesy:
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Hallo,
sorry aber ich kann ganz schön stur sein. :rougi:
Haben die Berater Ihnen irgendeine Quelle genannt, die darstellt, dass die Steuererstattung nicht zur Insolvenzmasse fließt ??
MfG
ThoFa