Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: zamorra am 24. Juni 2013, 14:14:53

Titel: Lohnsteuerjahresausgleich
Beitrag von: zamorra am 24. Juni 2013, 14:14:53
Hallo Forengemeinde!

Mein außergerichtlicher Einigungsversuch mit meinen drei Gläubigen ist gescheitert.
Nur einer war damit einverstanden.

Anfang Juli ist nun der Termin für die Antragsstellung.

Ich habe einiges zum Thema Lohnsteuerjahresausgleich (auch in anderen Foren) gelesen und habe diesbezüglich eine Frage:

"Ich habe den Lohnsteuerjahresausgleich für 2012 gemacht. Der Bescheid kam vor ca. 2 Wochen. Wir mussten eine Nachzahlung leisten die ich auch direkt per online überwiesen habe"

Muss ich das eventuell später (nach Insolvenzeröffnung) beim Treuhänder rechtfertigen???

Gruß
Zamorra  :girl:
Titel: Re: Lohnsteuerjahresausgleich
Beitrag von: waldi am 24. Juni 2013, 19:48:17
Wenn die Überweisung der Nachzahlung also schon erfolgt ist, lässt sich ohnehin nichts mehr daran ändern.

Was allerdings diesbezüglich vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens gelaufen ist, dürfte den (späteren) Treuhänder wenig interessieren.
Titel: Re: Lohnsteuerjahresausgleich
Beitrag von: zamorra am 24. Juni 2013, 19:53:12
DANKE,

wollte nur im Vorfeld nichts falsch gemacht haben.  :hi: