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Autor Thema: Lohnsteuerjahresausgleich  (Gelesen 1834 mal)

inso1

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Lohnsteuerjahresausgleich
« am: 16. Januar 2008, 21:21:02 »

Hallo Leidensgenossen,

habe gerade das Forum gefunden und mir ein Loch in den Bauch gefreut. Da ich von meinem IV nichts weiter höre, als wieviel ich ihm zu überweisen habe, kann ich hier vielleicht einige Fragen klären :wink:
Meine pfändbaren Beträge kenne ich. Doch für den Monat Dezember habe ich ein Problem. Durch einen Fehler wurde ich bei meinem Arbeitgeber mit Steuerklasse 6 eingestuft (habe aber Klasse 1). Nun kann man dies nicht korrigieren und nur über den Lohnsteuerjahresausgleich regeln. Wie ist das dann? Wenn ich die Lst.-Erklärung mache bekommt den Betrag doch der IV, oder? Muss er mir die Differenz lassen? Das Problem ist ja auch, dass mir der Betrag diesen Monat fehlt, nicht später. Nur mal so: habe Netto 454€ erhalten und mir fehlen ca. 200€. Man kann sich vorstellen, wie sie mir fehlen. Im Monat Januar liege ich wieder im pfändbaren Bereich. Kann man das vielleicht irgendwie verrechnen lassen?
Habe noch tausend Fragen, aber zunächst diese.
Vielen Dank schon mal im Voraus!
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paps

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Re: Lohnsteuerjahresausgleich
« Antwort #1 am: 17. Januar 2008, 19:57:24 »

Prizipiell haben Sie einen Anspruch auf korrekte Berechnung des Lohnes.
Wie kommt der Arbeitgeber darauf "Abrechnung auf 2.Lohnsteuerkerte" (VI)?

Auch im Zeitalter der elektronischen Lohnsteuerkarte lassen sich noch Korrekturen durchführen.
Ist zwar für den Arbeitgeber mit Aufwand verbunden..

Wenn ihnen jetzt 200,- Netto fehlen, stelen Sie doch den Arbeitgeber vor die Frage, was er gedenkt zu tun, damit Sie nicht schlechter gestellt sind.

Da sich auch bei korrekter Berechnung (+ 200,-) kein pfändbarer Betrag ergeben hätte, wird es den Th wenig interessieren.

Sollten Sie den Lohnsteuerjahresausgleich noch im eröffneten Verfahren machen, wird dieser massezugehörig.

Aus meiner Sicht gibt es keinen Ansatz über den TH.
Hier muß Wohl oder Übel der Arbeitgeber seiner Verpflichtung aus dem Arbeitsvertrag nachkommen, wenn ihn die Schuld an der Fehlberechnung trifft.
Gespeichert
MfG Paps (der jetzt in BW lebt)

Paps arbeitet hauptberuflich für die Debeka-Versicherungen Bausparkasse
 (http://www.cosgan.de/images/more/schilder/041.gif)
 
 

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