Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Jolie-Sophie am 16. Februar 2009, 22:19:35

Titel: lohnsteuerjahresausgleich in der insolvenz
Beitrag von: Jolie-Sophie am 16. Februar 2009, 22:19:35
hallo...
ich hoffe hier niemanden zu verärgern wenn ich nochmal in meinen worten einige fragen zum insolvenzverfahren habe.
bin in diesem gebiet nicht sonderlich erfahren...

1. wann tritt eine wohlverhaltensphase in kraft ? bzw welche voraussetzungen müssen gegeben sein ?

2. mein mann ist jetzt 2 jahre im insolvenzverfahren, desweiteren haben wir im august letzten jahres geheiratet.
     die schulden waren also vor unserer ehe.....jetzt möchte er lohnsteuerjahresausgleich für 2008 / 2007 und 2006 machen , daraufhin haben wir beim iv auskunft eingeholt wegen dem verbleib des geldes nach einem ausgleich... der meinte das er noch nicht in der wohlverhaltensphase stünde, und somit würde das geld in einem *pott* wandern und für die gesamten kosten des verfahrens verteilt werden.

desweiteren meinte der iv, das die verzögerung der wohlverhaltensphase von seinem vorgesetzten verzögert wird, da er sich nie zurückmeldet....

3. dürfen die denn alles einbehalten ? trotz das wir geheiratet haben ?

auf eine antwort würde ich mich riesig freuen

lg j.sophie :neutral:
Titel: Re: lohnsteuerjahresausgleich in der insolvenz
Beitrag von: paps am 17. Februar 2009, 20:08:33
zu1.) Mit Einstellung des verfahrens nach §200InsO und  Ankündigung der RSB endet das eigentliche Verfahren und die WVP beginnt (ca. 12- 18 Monate nach Eröffnung)

zu2.+3.) Die Auskunft des TH ist ihren Mann betreffend korrekt.
Haben Sie selber Steuern gezahlt, können Sie die Aufteilung verlangen und Ihr Anteil würde an Sie ausgezahlt.