"

Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

Hinweis zum Zitieren von Beiträgen:
Aus Gründen der Übersichtlichkeit sollte nicht der komplette Beitrag eines Users zitiert werden, sondern lediglich der Teil, auf den man sich bezieht. Die Kombination "@ [Username]" kann beim Zitieren ebenfalls hilfreich sein.

Autor Thema: Lohnsteuerjahresausgleich-pfändbar?  (Gelesen 5676 mal)

Glaeubigerschreck

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 16
Lohnsteuerjahresausgleich-pfändbar?
« am: 05. April 2006, 18:33:00 »

Mitten im Insoverfahren drin.
Lohnt es sich den Jahresausgleich zu machen oder koennen die den pfänden?
Muss ich den beim Insoverwalter anmelden?

Frage 2:
Habe bislang immer das Konto meines Partners benutzt.Der reizende Insoverwalter sagte mir ich solle ein eigenes Konto eröffnen, sei jetzt kein Problem mehr?!
Hat jemand Erfahrung?Ich wuerde gerne bei der Postbank ein eigenes Konto eroeffnen.
Gespeichert
 

ThoFa

  • weiß was
  • *****
  • Karma: 11
  • Offline Offline
  • Beiträge: 2560
Lohnsteuerjahresausgleich-pfändbar?
« Antwort #1 am: 05. April 2006, 19:44:00 »

Hallo,

die Steuer muss Ihr Insolvenzverwalter machen, Sie haben eine Mitwirkungspflicht. Der Ausgleich geht zur Masse, da Sie wahrscheinlich die Kostenstundung beantragt haben, ist das auch ein Vorteil für Sie. Da jede Zahlung an die Masse zunächst auf die Kosten verrechnet werden.

MfG

ThoFa
Gespeichert
 

Glaeubigerschreck

  • Newbie
  • *
  • Karma: 0
  • Offline Offline
  • Beiträge: 16
Lohnsteuerjahresausgleich-pfändbar?
« Antwort #2 am: 05. April 2006, 19:59:00 »

Danke fuer den Tipp!
Wollte schon bei jemandem meine Lohnsteuerabrechnungen hinterlegen.
Werde ich dem InSOverwalter wohl zusenden müssen.
Danke nochmals!
Gespeichert
 
 

Privatinsolvenz - Insolvenz - Schulden - Webseitenschutz