Schulden und Insolvenz Hilfe Forum

Schulden => Das (Verbraucher-) Insolvenzverfahren => Thema gestartet von: Glaeubigerschreck am 05. April 2006, 18:33:00

Titel: Lohnsteuerjahresausgleich-pfändbar?
Beitrag von: Glaeubigerschreck am 05. April 2006, 18:33:00
Mitten im Insoverfahren drin.
Lohnt es sich den Jahresausgleich zu machen oder koennen die den pfänden?
Muss ich den beim Insoverwalter anmelden?

Frage 2:
Habe bislang immer das Konto meines Partners benutzt.Der reizende Insoverwalter sagte mir ich solle ein eigenes Konto eröffnen, sei jetzt kein Problem mehr?!
Hat jemand Erfahrung?Ich wuerde gerne bei der Postbank ein eigenes Konto eroeffnen.
Titel: Lohnsteuerjahresausgleich-pfändbar?
Beitrag von: ThoFa am 05. April 2006, 19:44:00
Hallo,

die Steuer muss Ihr Insolvenzverwalter machen, Sie haben eine Mitwirkungspflicht. Der Ausgleich geht zur Masse, da Sie wahrscheinlich die Kostenstundung beantragt haben, ist das auch ein Vorteil für Sie. Da jede Zahlung an die Masse zunächst auf die Kosten verrechnet werden.

MfG

ThoFa
Titel: Lohnsteuerjahresausgleich-pfändbar?
Beitrag von: Glaeubigerschreck am 05. April 2006, 19:59:00
Danke fuer den Tipp!
Wollte schon bei jemandem meine Lohnsteuerabrechnungen hinterlegen.
Werde ich dem InSOverwalter wohl zusenden müssen.
Danke nochmals!