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Autor Thema: Lohnsteuerjahresausgleich Steuerklasse 3 / 5  (Gelesen 3107 mal)

Marc1980

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Lohnsteuerjahresausgleich Steuerklasse 3 / 5
« am: 03. Oktober 2016, 17:27:20 »

Hallo Liebes Forum
Bin seit 3/2015 wieder voll berufstätig. Seit einem Jahr ist das insolvenzverfahren bei mir eröffnet.
Kurze Geschichte
Der Lohnsteuerjahresausgleich 2014 ergab eine guthaben da ich nur auf 450 Euro beschäftigt war und meine Frau der vollverdiener. Da nur meine Frau die Steuer entrichtet hatte bekam sie auch das steuerguthaben nach der Aufteilung ausbezahlt/erstattet. Für das Jahr 2015 wurde die Steuererklärung vor 2-3 Wochen abgegeben, da meine Frau einiges mehr verdient als ich haben wir uns damals für die Steuerklassen 3 ( meine Frau ) und ich 5 entschieden wo noch kein inso lief etc. Mein Lohn wird ja damit sehr hoch besteuert. Trotzdem wird jeden Monat noch was weg gepfändet.

Nun meine Frage.
Wenn bei Jahresausgleich ich 4000 € Zuviel bezahlt habe und meine Frau 4000€ zu wenig, gehen dann meine 4000€ an den IV und wir müssen die Steuerschulden meiner Frau bezahlen oder wird da noch was verrechnet. Macht mir echt schlaflose Nächte das Ganze da wir ohne mein inso sogar Geld heraus bekommen würden...

Mit freundlich grüßen Marc
Gespeichert
 

Der_Alte

  • Gast
Re: Lohnsteuerjahresausgleich Steuerklasse 3 / 5
« Antwort #1 am: 09. Oktober 2016, 16:30:53 »

Ja, es wird darauf hinauslaufen, dass der IV die Steuererstattung erhält und die Ehefrau an das Finanzamt nachzahlen muss. Da rächt sich eine völlig verfehlte Steuerklassenwahl.
Steuerklasse 5 ist für einen Insolventen ohnehin schon problematisch, weil die Gefahr, dass einem Antrag auf Versagen der Restschuldbefreiung stattgegeben wird, aufgrund der einschlägigen Rechtsprechung sehr groß ist. Weil durch die - ohne Not - erhöhte Steuerlast die Gläubiger benachteiligt sein könnten.
Dazu kommt noch, dass das Finanzamt sich mit Stundungen nachzuzahlender Einkommensteuer nicht unbedingt leicht tut.

Ich verstehe bis heute nicht, warum man sich in solch einer Situation nicht vom Finanzamt (dazu sind die verpflichtet) oder von einem Steuerberater beraten lässt, wie die Steuerklassen sinnvoll gewählt werden können. Es gibt dort eine Menge Gestaltungsspielraum. Aber rückblickend für 2015 ist es zu spät.
Für 2016 würde ich das Ruder schnell noch rumreißen, sonst kann es teuer werden.
Gespeichert
 
 

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